Axel am 16. Dezember 2005, um 07:40:07
Dr. Pautmeier schrieb "...er kann auch die Information auf dem Fläschchen für seine Beurteilung heranziehen..."
Sofern dort was dazu steht.
Es gibt viele
Gefahrstoffe, die nicht kennzeichnungspflichtig sind! Hierunter fallen z.B. die Arzneimittel, welche durchaus gefährliche Stoffe wie z.B. Lindan, Steinkohlenteer und CMR Stoffe der Kategorie 1/2 in erheblichen Mengen enthalten können. Auf deren Verpackung wird man aber weder ein Gefahrensymbol noch einen R-Satz finden. Mit Glück findet man im Beipackzettel einen entsprechenden Hinweis. Eine automatische Lieferpflicht eines
Sicherheitsdatenblattes besteht hierbei auch nicht!
Weiterhin gibt es dann noch die weite Gruppe der erstickend wirkenden Gase. Auch hier wird man kein Gefahrensymbol vorfinden!
Auch bei vielen Erzeugnissen, welche erst bei bestimmungsgemäßer Verwendung
Gefahrstoffe freisetzen, findet man keine Gefahrstoffkennzeichen. Klassisches Beispiel hierfür ist die Schweisselektrode.
Dann noch die CMR Stoffe, welch nicht von der EU, sondern nur national eingestuft wurden, auch hier findet man oftmals auf dem Gebinde keine Kennzeichnung und im
Sicherheitsdatenblatt wird der entsprechende Hinweis dann auch noch vergessen.
Alles also keine triviale Aufgabe, aber dafür gibt es ja die entsprechenden Fachkräfte.