Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Bundesarchivrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 212. Sitzung am 19. Januar 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien - Drucksache 18/10813 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Bundesarchivrechts - Drucksache 18/9633 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 10.02.17
Erster Durchgang: Drucksache. 234/16 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 4 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 4 Absatz 35 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) wird aufgehoben."