Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 209. Sitzung am 15. Dezember 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/10654 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen - Drucksache 18/9946 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen angenommen:

1. In Artikel 1 wird § 238 Absatz 1 wie folgt geändert:

2. In Artikel 3 Nummer 2 werden in § 214a Satz 1 die Wörter "Satz 1 oder 3" und das Wort "jeweils" gestrichen.

Fristablauf: 10.02.17
Erster Durchgang: Drucksache. 420/16 (PDF)