Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/10440 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes - Drucksache 18/9440 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 10.02.17
Erster Durchgang: Drucksache. 281/16 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:

2. Der Nummer 8 wird folgender Buchstabe d angefügt:

,d) Folgender Absatz 7 wird angefügt:

(7) Das Bundesamt für Güterverkehr übermittelt in anonymisierter Form die Mautdaten nach § 4 Absatz 3 Nummer 1, 2 und 6 in regelmäßigen Abständen an das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur betriebene offene Datenportal mCLOUD oder ein Nachfolgeportal, auf dem die Daten allen Interessierten gebührenfrei und in standardisierter Form zur Verfügung gestellt werden." `