Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz

Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10. März 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Februar 2017 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: