Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/11441 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration - Drucksachen 18/11136, 18/11182 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 31.03.17
Erster Durchgang: Drucksache. 009/17 (PDF)