Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration

Der Bundesrat hat in seiner 956. Sitzung am 31. März 2017 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9. März 2017 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.