Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 225. Sitzung am 23. März 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/11635 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes - Drucksachen 18/10944, 18/11284 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 12.05.17
Erster Durchgang: Drucksache. 782/16 (PDF)

1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

"Gesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften".

2. Die Eingangsformel wird wie folgt gefasst:

"Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:".

3. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

4. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

,Artikel 2
Anderung des Agrarmarktstrukturgesetzes

§ 9 Absatz 3 Satz 1 des Agrarmarktstrukturgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 917), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1612, 2252) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

"Um besonderen regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, kann in Rechtsverordnungen