Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 30. März 2017 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts - Drucksachen 18/8963, 18/11782 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 18/11782 angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag begrüßt grundsätzlich den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts.

Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass es zur Umsetzung des Gesetzes, insbesondere mit Blick auf die Einführung eines dem Arbeitsschutz bislang unbekannten Gefährdungsbegriff "unverantwortbare Gefährdung" Hinweisen bedarf, die von der Bundesregierung im Einvernehmen mit den Bundesländern sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Vollzugsbehörden erarbeitet werden. Dem Deutschen Bundestag ist es wichtig, dass diese Hinweise zur Umsetzung den Vollzugsbehörden und Arbeitgebern mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verfügung stehen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

darauf hinzuwirken, dass im Einvernehmen mit den Ländern den Vollzugsbehörden und Arbeitgebern in geeigneter Form Hinweise zum Vollzug des Gesetzes zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes als Empfehlung vorliegen.