Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 30. März 2017 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen - Drucksachen 18/11274, 18/11781 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe c auf Drucksache 18/11781 angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (Verpackungsgesetz) strebt eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern und den im Auftrag der produktverantwortlichen Hersteller und Vertreiber von Verpackungen tätigen dualen Systemen an.

Mit dem Verpackungsgesetz bleibt die Verantwortung für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen, die bei privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen anfallen, bei den Herstellern und Vertreibern und den von ihnen beauftragten dualen Systemen. Die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger erhalten jedoch zusätzliche Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten.

Dazu gehört vor allem die Möglichkeit, durch Rahmenvorgaben sicherzustellen, dass sich die haushaltsnahe Leichtverpackungssammlung optimal in die kommunalen Sammelstrukturen und das allgemeine Entsorgungskonzept der Kommune einfügt und zugleich ökologische Aspekte Berücksichtigung finden.

Da die Rahmenvorgaben in die unternehmerische Freiheit der Systeme und der von ihnen beauftragten Entsorgungsunternehmen eingreifen, müssen sie aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, wie in § 22 Absatz 2 des Verpackungsgesetzes festgelegt, beschränkt werden.

Der Deutsche Bundestag legt großen Wert darauf, dass die Auswirkungen dieser Regelungen zu kommunalen Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten nach Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes sorgfältig beobachtet werden.

Daneben wird mit dem Gesetz eine Zentrale Stelle zur Stärkung des Wettbewerbs durch die bessere Kontrolle der Produktverantwortlichen und der dualen Systeme neu eingerichtet.

II. Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf,