Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 30. März 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/11776 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Drucksachen 18/11300, 18/11534 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 12.05.17
Erster Durchgang: Drucksache. 069/17 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. § 1a wird wie folgt geändert:

2. § 1b wird wie folgt geändert:

3. In § 1c wird die Angabe " §§ 1a und 1b" durch die Wörter "Regelungen in Artikel 1 des Gesetzes vom ... [einsetzen: Datum dieses Änderungsgesetzes] (BGBl. I S. ... [einsetzen: Fundstelle dieses Änderungsgesetzes])" ersetzt.

4. § 63a wird wie folgt geändert:

5. Der Nummer 5 wird folgender § 63b angefügt:

" § 63b Ermächtigungsgrundlagen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, im Benehmen mit der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zur Durchführung von § 63a Rechtsverordnungen zu erlassen über

Rechtsverordnungen nach Satz 1 sind vor Verkündung dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis zuzuleiten."