Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. August 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 30. März 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 18/11766 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. August 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Turkmenistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Drucksache 18/11557 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 12.05.17
Erster Durchgang: Drucksache. 077/17 (PDF)