Demoversion Suchausgabe |
- ... KommHV Doppik - Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (By) (2) zurück red. Anm.: Dieser Bereich wird nicht mehr fortgeführt § 50 Dauerauftrags- und Lastschrifteinzugsverfahren Die Kasse kann angewiesen werden, ein Kreditinstitut zu beauftragen oder einen Empfangsberechtigten zu ermächtigen, Forderungen bestimmter Art vom Konto der Kasse abzubuchen (Dauerauftragsverfahren) oder abbuchen zu lassen (Lastschrifteinzugsverfahren). Eine solche Anweisung darf der Kasse nur erteilt werden, w ... ...
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