Brandenburgische Technische Richtlinien für die Wiederverwertung von Baustoffen im Straßenbau (5)

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Güteüberwachung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen Fremdüberwachungsbericht Erstprüfung  Anlage 7
Güteüberwachung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen
Fremdüberwachungsbericht
Erstprüfung
Prüfdatum:
Firma: Werk:
Ansprechpartner: Werkleiter:
Tel.: Tel.:
Fax.: Fax.:
1 Art der Wiederverwendung
- mit hydraulischen Bindemitteln [ ]
- mit Bitumenemulsion [ ]
- in Kombination mit Bitumenemulsion und hydraulisch Bindemitteln [ ]
- andere [ ]
2 Betriebsbeurteilung
2.1 Lagerung der Baustoffe
  befestigte Unterlage getrennte Lagerung Kennzeichnung Aufbruchmaterial als Art der Lagerung*1
- pechh. Ausbaustoff ja/nein*2 ja/nein*2 ja/nein*2 Schollen*2 Fräsgut*2  
- Gesteins- körnung ja/nein*2 ja/nein*2 ja/nein*2      
- Füller            
- Zement            
- Bitumen- emusion            
*1 S=Silo, B = Boxen, BD = überdachte Boxen, Hd = Halde, H = Halle, T = seperater Tankwagen
*2 (Ungültiges streichen)
2.2 Brechanlage
- Art  
- Typ ja nein Bem.
- mobil [ ] [ ] [ ]
2.3 Ausstattung der Aufbereitungsanlage      
  Asphaltmischanlage Betonmischanlage  
- Typ     ja nein Bem.
- mobil     [ ] [ ] [ ]
- Chargenmischer     [ ] [ ] [ ]
- Anzahl der Doseure     [ ] [ ] [ ]
- Dosierungsvor- richtung für Wasser     [ ] [ ] [ ]
- Dosierungsvor- richtung für Bitumenemulsion     [ ] [ ] [ ]
- Dosiervor- richtung für Zement     [ ] [ ] [ ]
3 Fremdüberwachung
Prüfstelle:


Datum des Überwachungsvertrages:
(Vertrag als Kopie beilegen)
4 Eignungsprüfung
Prüfstelle:


5 Eigenüberwachung
Bautechnische Untersuchungen werden durchgeführt: ja nein Bem.
- im Labor des Werkes [ ] [ ] [ ]
- bei "nein" Name des Labors:
Ausstattung des Labors ausreichend [ ] [ ] [ ]
Personelle Besetzung ordnungsgemäß [ ] [ ] [ ]
Prüfungen der umweltrelevanten Parameter werden durchgeführt:
- im Labor des Werkes: [ ] [ ] [ ]
- bei "nein" Name des Labors:
- Art der Prüfung
Ergebnisse der Untersuchungen:
- Probeneingangsbuch vorhanden [ ] [ ] [ ]
- Ergebnisse kurzzeitig verfügbar [ ] [ ] [ ]
6 Eingangskontrolle
Materialbuch (für Ein- und Ausgänge) vorhanden [ ] [ ] [ ]
Kontrolle der Liefervereinbarung und Wiegescheine möglich [ ] [ ] [ ]
7 Bemerkungen


 

Ort, Datum

Für das Werk
Für die Prüfstelle

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Güteüberwachung von pechhaltigen Starßenausbaustoffen, Fremdüberwachungsgebiet, Regelprüfung  Anlage 8
Güteüberwachung von pechhaltigen Starßenausbaustoffen
Fremdüberwachungsgebiet
Regelprüfung
Prüfdatum: Durchgang: I/II Prüfzeitdatum:
Firma: Werk:
Ansprechpartner: Werkleiter:
Tel.: Tel.:
Fax: Fax:
1 Art der Wiederverwendung
- mit hydraulischen Bindemitteln [ ]
- mit Bitumenemulsion [ ]
- in Kombination mit Bitumenemulsion und hydraulischen Bindemitteln [ ]
- andere [ ]
2 Eigenüberwachung
Die bautechnischen Untersuchungen werden aufgeführt ja nein Bem.
- im Labor des Werkes [ ] [ ] [ ]
- bei "nein" Name des Labors
Die umweltrelevanten Untersuchungen werden durchgeführt
- im Labor des Werkes [ ] [ ] [ ]
- bei "nein" Name des Labors
Umfang der notwendigen bautechnischen Untersuchungen eingehalten [ ] [ ] [ ]
Ergebnisse der Eigenüberwachung:
- kurzzeitig verfügbar [ ] [ ] [ ]
Prüfungen der umweltrelevanten Parameter wurden durchgeführt und die Ergebnisse sind vorhanden [ ] [ ] [ ]
3 Eingangskontrolle
Aufzeichnungen im Materialbuch ordnungsgemäß [ ] [ ] [ ]
Liefervereinbarung und Wiegescheinkontrolle [ ] [ ] [ ]
Lagerbestand zum Prüfzeitraumende     t
Verarbeitungsmenge im Prüfzeitraum     t
4 Bemerkungen

(Wesentliche Veränderungen sind mitzuteilen.)

 


Ort, Datum

Für das Werk
Für die Prüfstelle

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Vertragsmuster  Anlage 9

Ergänzung zum Überwachungsvertrag nach TLG Asphalt-StB vom

des Asphaltwerkes

zwischen

und

werden nachfolgende Ergänzungen zu o. g. Vertrag abgeschlossen:

  1. Zweck des Ergänzungsvertrages ist die Fremdüberwachung für das Asphaltwerk ... hinsichtlich der Lagerung von pechhaltigen Straßenbaustoffen und deren Verarbeitung.
  2. Die Überwachung erfolgt auf der Grundlage der Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Wiederverwertung von Baustoffen im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - (BTR RC-StB).
  3. Der Hersteller, das Asphaltwerk ..., verpflichtet sich, die Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Wiederverwertung von Baustoffen im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - (BTR RC-StB) und weitere für die Wiederverwertung pechhaltiger Straßenausbaustoffe geltende Regelwerke des Straßenbaus zu beachten.
  4. Die Prüfstelle verpflichtet sich, die Kontrolle entsprechend den geltenden Vorschriften und Richtlinien vorzunehmen. Festgestellte Mängel werden dem Hersteller bekannt gegeben und bei Nichtbeseitigung trotz Anmahnung an das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen weitergeleitet.
  5. Der Überwachungsbericht wird gemeinsam oder getrennt vom Überwachungsbericht nach TLG Asphalt-StB angefertigt und eine Kopie an das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen weitergegeben.
  6. Im Übrigen behalten alle im Überwachungsvertrag vom ... angeführten Vertragsinhalte weiterhin Gültigkeit.
Ort: ................ Datum: ..................
Unterschrift (Prüfstelle) ............. Unterschrift (Hersteller) .................

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Überwachungsvertrag  Anlage 10

Vertragsmuster

Zwischen .....................................
(kurz "Hersteller" genannt)

und ...............................................
(kurz "Prüfstelle" genannt)

wird nachstehender Überwachungsvertrag abgeschlossen:

1 Zweck des Vertrages ist die Fremdüberwachung für das Mischwerk ... hinsichtlich der Lagerung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen und deren Verarbeitung.

2 Die Technischen Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau, analog Teil: Güteüberwachung -TLG Asphalt-StB -, eingeführt vom Bundesminister für Verkehr und den Obersten Straßenbaubehörden der Länder, sowie die Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Wiederverwertung von Baustoffen im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - (BTR RC-StB) sind Bestandteil dieses Vertrages.

3 Der Hersteller verpflichtet sich insbesondere:

3.1 der Prüfstelle den jährlichen Produktionsbeginn, den Werkleiter, das für die Eigenüberwachung zuständige Laboratorium und den für die Eigenüberwachung Verantwortlichen zu benennen und jede Änderung unverzüglich anzuzeigen;

3.2 die Beauftragten der Prüfstelle in Wahrnehmung ihrer durch den Vertrag erwachsenden Aufgaben während der Betriebszeit und auch ohne vorherige Ankündigung das Werk betreten zu lassen;

3.3 der Prüfstelle das Produktionsprogramm nach Arten und Sorten schriftlich anzuzeigen;

3.4 bei einer längeren Unterbrechung der Produktion, die eine vertragsgemäße Überwachung unmöglich macht, der Prüfstelle die voraussichtliche Dauer der Unterbrechung und die Wiederaufnahme der Produktion mitzuteilen;

3.5 Änderungen oder Ergänzungen der Betriebseinrichtungen unverzüglich mitzuteilen.

4 Die Prüfstelle verpflichtet sich:

4.1 die in den BTR RC-StB Abschnitt 5.5.1 festgelegte Überprüfung durchzuführen,

4.2 über die Überprüfung einen Überwachungsbericht anzufertigen,

4.3 die Kontrolle entsprechend den gültigen Vorschriften und Richtlinien vorzunehmen. Festgestellte Mängel werden dem Hersteller bekannt gegeben und bei Nichtbeseitigung, nach Anmahnung, an das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen weitergeleitet.

5 Den Überwachungsbericht übermittelt die Prüfstelle

  1. dem Hersteller und
  2. dem Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen

6 Die Prüfstelle ist gegenüber Dritten zur Geheimhaltung verpflichtet; Dienststellen der Straßenbauverwaltung sind nicht Dritte in diesem Sinne.

7 Unbeschadet des Abschnitts 3.4.1 der TLG Asphalt- StB kann die Einstellung der Überwachung erfolgen, wenn der Hersteller seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt.

8 Die durch die Überwachung im Rahmen dieses Vertrages entstehenden Kosten trägt der Hersteller.

9 Der Vertrag ist beiderseits mit mindestens dreimonatiger Frist zum Ende des Kalenderjahres schriftlich kündbar Die Prüfstelle teilt der Straßenbaubehörde Abschluss und Kündigung des Vertrages mit.

10 Sollte ein Teil dieser vertraglichen Bestimmungen unwirksam sein, so gilt der Vertrag im Übrigen seinem Zweck entsprechend fort.

11 Dieser Vertrag ist in ... Exemplaren ausgestellt und unterzeichnet. Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Die Prüfstelle teilt dem Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen die Änderung mit.

Ort: ................ Datum: ..................
Unterschrift (Prüfstelle) ............. Unterschrift (Hersteller) .................

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Wiederverwertung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen Teil: Eigenüberwachungsprüfungen  Anlage 11

1 Unter Verwendung von Bitumenemulsion

(und in Kombination mit hydraulischen Bindemitteln bis 2 M.-%)

Prüfungen beim Herstellen des Baustoffgemisches im Mischwerk

Umfang: je angefangene 500 t Mischgut, mindestens einmal täglich

Prüfungen auf der Baustelle

Verdichtungsarbeit

2 Unter Verwendung von hydraulischen Bindemitteln
(in Kombination mit Bitumenemulsion und mit einem Gehalt an hydraulischen Bindemitteln > 2 M.-%)

Prüfungen beim Herstellen des Baustoffgemisches im Mischwerk

Umfang: je angefangene 500 t Liefermenge, mindestens einmal täglich

Prüfungen auf der Baustelle

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Wiederverwertung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen Teil: Kontrollprüfungen  Anlage 12

1 Unter Verwendung von Bitumenemulsion
(und in Kombination mit hydraulischen Bindemitteln bis 2 M.-%)

Prüfungen des Baustoffgemisches

Prüfungen auf der Baustelle

2 Unter Verwendung von hydraulischen Bindemitteln
(in Kombination mit Bitumenemulsion und mit einem Gehalt an hydraulischen Bindemitteln > 2 M.-%)

Prüfungen des Baustoffgemisches

Prüfungen auf der Baustelle

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Liefervereinbarung für pechhaltige Straßenbaustoffe  Anlage 13


(Stand: 2002)

Brandenburg
Liefervereinbarung für pechhaltige Straßenbaustoffe
1 Auftraggeber: ............................................................................................................................
2 Baumaßnahme (Entnahmestelle):
Straßenbezeichnung: .....................................................................................................................
Abschnitt: .....................................................................................................................................
Station: .........................................................................................................................................
Auftrag-Nr.: .................................................................../.............................................................
3 Das pechhaltige Straßenbruchmaterial wird als Fräsgut*/Schollen* angeliefert.

Wiederverwendungsbereich: (* Ungültiges streichen)

Benzo[a]pyren

Phenolindex

mg/kg

mg/l

WVB 3* WVB 4* unbekannt*
* Ungültiges streichen
Voraussichtliche Menge: ..............................................................................t
Voraussichtliche Dauer der Zwischenlagerung: .............................................Monate
Das pechhaltige Straßenaufbruchmaterial bleibt im Eigentum des Auftraggebers.
4 Auftragnehmer:
Bauausführende Firma: ................................................................................................................
Transporteur: ..............................................................................................................................
Zwischenlager: ............................................................................................................................
5 Bemerkungen: ..........................................................................................................................
Datum/Unterschrift des Auftraggebers Datum/Unterschrift der Firma des Zwischenlagers
Bestätigung der Wiederverwendung

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Liefervereinbarung für pechhaltiges Kaltmischgut  Anlage 14

(Stand: 2002)

Brandenburg
Liefervereinbarung für pechhaltiges Kaltmischgut
1 Auftraggeber: ..........................................................................................................................................................
2 Baumaßnahme:
Straßenbezeichnung: .................................................................................................................................................
Abschnitt: ..................................................................................................................................................................
Station: .......................................................................................................................................................................
Auftrag Nr.: ...............................................................................................................................................................
3 Der pechhaltige Straßenausbaustoff stammt aus der Baumaßnahme
1. Auftrag Nr.: ......................................................../ .................................................................................................
2. Auftrag Nr.: ......................................................../ .................................................................................................
3. Auftrag Nr.: ......................................................../ .................................................................................................
4. Auftrag Nr.: ......................................................../ .................................................................................................
4 Pechhaltiges Kaltmischgut mit
hydraulischen Bindemitteln* Bitumenemulsion* Bitumenemulsion und hydraulischen Bindemitteln (Kombination)*
* Ungültiges streichen
Eignungsprüfung-Nr.: ................................vom...........................erstellt von der Prüfstelle ....................................
5 Voraussichtliche Einbauzeit: Auftrag Nr.: .............................................................................................................
6 Auftragnehmer
Bauausführende Firma: .............................................................................................................................................
Transporteur: .............................................................................................................................................................
Zwischenlager: ..........................................................................................................................................................
Kaltmischguthersteller: .............................................................................................................................................
7 Bemerkungen: ........................................................................................................................................................
Datum/Unterschrift des Auftraggebers Datum/Unterschrift der Firma der Aufbereitungsanlage

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Tabelle II.1.4-6: Zuordnungswerte Eluat für Recyclingbaustoffe/nichtaufbereiteten Bauschutt  Anlage 15
Parameter Dimension Zuordnungswert
Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2
pH - Wert       7,0 - 12,5  
elektrische Leitfähigkeit µS/cm 500 1500 2500 3000
Chlorid mg/l 10 20 40 150
Sulfat mg/l 50 150 300 600
Arsen µg/l 10 10 40 50
Blei µg/l 20 40 100 100
Cadmium µg/l 2 2 5 5
Chrom (gesamt) µg/l 15 30 75 100
Kupfer µg/l 50 50 150 200
Nickel µg/l 40 50 100 100
Quecksilber µg/l 0,2 0,2 1 2
Zink µg/l 100 100 300 400
Phenolindex µg/l < 10 10 50 100

Beim Prüfungsumfang nach Anlage 23 dieser Richtlinien (Umfang und Häufigkeit der durchzuführenden Untersuchungen im Eluat für Recyclingbaustoffe) können die Parameter Arsen und Quecksilber vernachlässigt werden, obwohl Tabelle II.1.4-6 Zuordnungswerte dafür festgelegt. Diese beiden Parameter beziehen sich auf nichtaufbereiteten Bauschutt.

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