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Regelwerk

M 19 - Entsorgung von Abfällen aus Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle
- Baden-Württemberg -

Stand März 1994
(GABl. 1995 S. 66)



Merkblatt LAGA

1. Einleitung

Ziel dieses Merkblattes ist die bundeseinheitliche Regelung der Entsorgung von Abfällen aus Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle (HMV). Der Schwerpunkt liegt bei der umweltverträglichen Verwertung der wesentlichen Abfälle. Da der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage Abfälle Dritten zur Verwertung nur dann überlassen darf, wenn sichergestellt ist, daß diese Verwertung schadlos erfolgt, gelten die Regelungen dieses Merkblattes auch für Aufbereiter und Verwerter.

Durch eine Güteüberwachung nach Maßgabe dieses Merkblattes auf gewässerrelevante Inhaltsstoffe wird sichergestellt, daß nur solche Abfälle im Erd- und Straßenbau eingesetzt werden, die nach ihrer Zusammensetzung und ihrem Auslaugverhalten eindeutig definiert sind. Dieses Merkblatt regelt, in welcher Bauweise und in welchen Standorten der gewässerverträgliche Einsatz zulässig ist. Sofern die Anforderungen dieses Merkblattes eingehalten werden, bedarf es keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Dieses Merkblatt ersetzt das Merkblatt "Bewertung von festen Verbrennungsrückständen aus Hausmüllverbrennungsanlagen" (Ausgabe 1983).

Auf die Technischen Regeln "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen, Teil: Schlecken und Aschen austhermischen Abfallbehandlungsanlagen" der LAGa (Stand: 1.3.1994), die die Anforderungen an die Verwendung und die Verwertung von HMV-Schlacken enthalten, das "Merkblatt über Verwendung von industriellen Nebenprodukten im Straßenbau; Teil: Müllverbrennungsasche" - Ausgabe 1986 - der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Köln, das die bautechnischen Anforderungen enthält, das FGSV-Arbeitspapier Nr. 28/1 "Umweltverträglichkeit von Mineralstoffen, Teil: Wasserwirtschaftliche Verträglichkeit (Fassung 1992)" und die dazugehörigen "Technischen Lieferbedingungen für die MV-Aschen im Straßenbau' (Entwurf November 1993) sowie den Entwurf einer " Musterverwaltungsvorschrift des LAI zur Vermeidung und Verwertung von Reststoffen nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG bei Anlagen nach Nr. 8.1 des Anhangs zur 4. BImSchV (Stand 6/94), wird hingewiesen.

2. Begriffsbestimmungen

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(Stand: 18.02.2021)

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