Regelwerk

Änderungstext

Thüringer Gesetz
zur Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens

Vom 22. März 2005
(GVBl. Nr. 4 vom 31.03.2005 S. 115)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
ThürGÖblVI - Thüringer Gesetz
über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

- wie eingefügt -

 

. . .

Artikel 3
Änderung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes

Das Thüringer Verwaltungskostengesetz vom 7. August 1991 (GVBl. S. 285 -321-), zuletzt geändert durch Artikel 3 § 3 des Gesetzes vom 3. Dezember 2002 (GVBl. S. 424), wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 2 werden die Worte "und der" durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort "Landesvermessungsbehörden" die Worte "und der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte" eingefügt.

2. In § 3 Abs. 3 werden die Worte "und der" durch ein Komma ersetzt und nach dem Wort "Landesvermessungsbehörden" die Worte "und der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte" eingefügt.

. . .

Artikel 8
Überprüfungsklausel

Die Landesregierung legt zum Ende des Jahres 2006 dem Landtag einen Bericht zu Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes vor. Dabei berichtet sie insbesondere über die Erfahrungen mit der funktionalen, organisatorischen und örtlichen Gliederung der Verwaltung, über die Verbesserung in der kostengünstigen Bereitstellung der verschiedenen Geodaten und die Entwicklung der beruflichen Stellung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Sie nimmt dabei auch zur Notwendigkeit der Gesetzesänderung mit dem Ziel der Zusammenführung aller das Kataster- und Vermessungswesen betreffenden Gesetze in einem Gesetz Stellung.

Artikel 9
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am 1. April 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Thüringer Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure vom 4. Oktober 1994 (GVBl. S. 1102), geändert durch Artikel 3 § 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2002 (GVBl. S. 424), außer Kraft.

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