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Erste Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Thüringer UVP-Gesetzes
Vom 5. Dezember 2015
(GVBl. Nr. 10 vom 22.12.2015 S. 185)
Aufgrund des § 3 Abs. 4 Nr. 1 des Thüringer UVP-Gesetzes vom 20. Juli 2007 (GVBl. S. 85), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Mai 2015 (GVBl. S. 33), verordnet die Landesregierung:
In Anlage 1 des Thüringer UVP-Gesetzes werden die Nummern
4 Energie4.1 Errichtung und Betrieb einer oder mehrerer Windkraftanlagen mit einer Höhe von jeweils mehr als 35 m oder einer Leistung von jeweils mehr als 10 kW, die nicht durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erfasst sind
aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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