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SignaturVO
- Inhalt -

§ 1 Form, Inhalt und Änderung der Anzeige

§ 2 Inhalt des Sicherheitskonzepts

§ 3 Identitätsprüfung und Attributsnachweise

§ 4 Führung eines Zertifikatsverzeichnisses

§ 5 Einzelne Sicherheitsvorkehrungen des Zertifizierungsdiensteanbieters

§ 6 Ausgestaltung der Unterrichtung

§ 7 Sperrung von qualifizierten Zertifikaten

§ 8 Umfang der Dokumentation

§ 9 Ausgestaltung der Deckungsvorsorge

§ 10 Einstellen der Tätigkeit

§ 11 Freiwillige Akkreditierung

§ 12 (Festsetzung und Erhebung von Gebühren und Auslagen gültig ab 01.10.2021(weggefallen))

§ 13 Festsetzung und Erhebung von Beiträgen

§ 14 Inhalt und Gültigkeitsdauer von qualifizierten Zertifikaten

§ 15 Anforderungen an Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen

§ 16 Verfahren der Anerkennung sowie der Tätigkeit von Prüf- und Bestätigungsstellen

§ 17 Zeitraum und Verfahren zur langfristigen Datensicherung

§ 18 Verfahren zur Feststellung der gleichwertigen Sicherheit von ausländischen elektronischen Signaturen und Produkten

§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Vorgaben für die Prüfung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen

I. Zu § 11 Abs. 3 dieser Verordnung und nach § 15 Abs. 7 des Signaturgesetzes (freiwillige Akkreditierung)

1. Prüfvorgaben

2. Algorithmen-Veröffentlichung und Neubestimmung der Eignung

3. Sicherheitsbestätigungen für Signaturprodukte

4. Veröffentlichung der Sicherheitsbestätigung für Produkte

II. Zu § 15 Abs. 5 dieser Verordnung und nach § 17 Abs. 1 und 3 Nr. 1 des Signaturgesetzes

Anlage 2