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Regelwerk

Änderungstext

Zehntes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes *

Vom 13. Juli 2011
(GVBl. Nr. 18 vom 26.07.2011 S. 341)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel I
Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Die Anlage zu § 2 Absatz 4 Satz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in der Fassung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das zuletzt durch Artikel II des Gesetzes vom 29. Juni 2011 (GVBl. S. 313) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 5 Absatz 5 werden nach dem Wort "Spielbanken" die Wörter "einschließlich der Aufsicht über letztere nach dem Geldwäschegesetz" eingefügt.

2. Nummer 12 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 8 wird der abschließende Punkt durch ein Semikolon ersetzt.

b) Es wird folgender Absatz 9 angefügt:

"(9) die Aufsicht über die Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 3, 5, 9, 10 und 12 in Verbindung mit § 16 Absatz 2 Nummer 9 des Geldwäschegesetzes."

Artikel II
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

_____
* Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. Nr. 309 vom 25.11.2005 S. 15).

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