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Regelwerk

Änderungstext

Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
- Berlin -

Vom 25. September 2019
(GVBl. Nr. 27 vom 08.10.2019 S. 611)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes

Die Anlage zu § 2 Absatz 4 Satz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2019 (GVBl. S. 446) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 10 Absatz 4 werden nach dem Wort "Abfallverbringungsgesetz" ein Komma und die Wörter "nach dem Verpackungsgesetz" eingefügt.

2. Nummer 18 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a) Die Wörter "die Überwachung der Rücknahmepflicht für Umverpackungen gemäß § 5 der Verpackungsverordnung und" werden gestrichen.

b) Die Wörter " § 9 der Verpackungsverordnung" werden durch die Wörter " § 31 des Verpackungsgesetzes und die Überwachung der Hinweispflichten nach § 32 des Verpackungsgesetzes" ersetzt.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft.

ID: 191961

ENDE

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(Stand: 22.10.2019)

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