Regelwerk |
ThürASZustVO - Thüringer Verordnung
zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes
- Thüringen -
Vom 24. März 2006
(GVBl. Nr. 7 vom 27.04.2006 S. 210; 15.04.2008 S. 105;:: 20.04.2010 S. 154 10)
Arbeitsschutzbehörden sind:
Sie nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes nach Maßgabe der §§ 2 bis 4 wahr.
Für die Wahrnehmung der in der Anlage aufgeführten Verwaltungsaufgaben sind die dort bezeichneten Dienststellen sachlich zuständig.
(1) Der Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz ist zuständig für
(2) Für Betriebe und Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, nimmt das Landesbergamt die in Absatz 1 genannten Aufgaben wahr.
Das für Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständige Ministerium ist zuständige Behörde für Verwaltungsaufgaben, die durch Bundes- oder Landesrecht der obersten Arbeitsschutzbehörde übertragen sind.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich der Regionalinspektionen des Landesbetriebes für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz umfasst folgende Aufsichtsgebiete:
In Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises nach dieser Verordnung ist der Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz die Fachaufsichtsbehörde.
| Anlage (zu § 2) |
I.Übersicht zu dem nachfolgenden Verzeichnis
II. Erläuterungen zu dem nachfolgenden Verzeichnis
1. Verwendete Abkürzungen für die zuständige Behörde
| DIMDI | Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information |
| GewB | untere Gewerbebehörde |
| LMET | Landesamt für Mess- und Eichwesen Thüringen |
| PolB | Polizeibehörde |
| TLAtV | Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz |
| TLBA | Thüringer Landesbergamt |
| TLLV | Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz |
| TLVwA | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| TMSFG | das für Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständige Ministerium (Stand 2010: Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit) |
| TMLFUN | das für Chemikalienrecht zuständige Ministerium (Stand 2010: Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz) |
| TMWAT | das für Energiewirtschaft sowie Mess- und Eichwesen zuständige Ministerium (Stand 2010: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie) |
| ZLG | Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten |
| ZLS | Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik |
Grundsätzlich gelten die Abkürzungen auch für die Mehrzahl.
2. Bedeutung von Zeichen bei mehreren zuständigen Behörden
Soweit in der Spalte 4 des Verzeichnisses mehrere Behörden aufgeführt sind und keine anderweitige ausdrückliche Regelung getroffen ist, bedeutet:
| Schrägstrich: | alternative Zuständigkeit, |
| Semikolon: | Doppelzuständigkeit. |
(Stand: 09.07.2010)
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