umwelt-online: BGI 589 - Malaria-Merkblatt (1)
Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 589 - Malaria-Merkblatt
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisher ZH 1/203)

(Ausgabe 10/1996)



nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

Vorbemerkung

Dieses Merkblatt enthält Hinweise für den nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 35 "Arbeitsaufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen" ermächtigten Arzt oder für den am Ort des Arbeitsaufenthaltes im Ausland betreuenden Arzt.

Es enthält auch Informationen, die in erster Linie für den Versicherten bestimmt sind. Das Merkblatt soll daher auch den Versicherten ausgehändigt werden.

Das Merkblatt wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Tropenmedizinischen Gesellschaft, der Klinischen Abteilung des Bernhard-Nocht-Institutes, Hamburg (Prof. Dietrich), und der See-Berufsgenossenschaft erstellt. Federführung: Arbeitskreis 7.1 "Tropenkrankheiten" im Ausschuss "Arbeitsmedizin", Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, Bezirksverwaltung Köln, Stolberger Straße 86, 50933 Köln.

1 Allgemeines

1.1 Übertragung

Malaria ist eine in den warmen Klimazonen weltweit verbreitete Infektionskrankheit. Die Malaria tropica ist die akut lebensbedrohende Malariaart. Die Malaria wird durch den Stich bestimmter Mückenarten (Anopheles) vor allem in der Dämmerung und nachts übertragen.

1.2 Krankheitszeichen

Etwa 7 bis 12 Tage nach der Infektion, manchmal auch noch später, treten Fieberzustände mit unklaren Beschwerden, Kopf- und Gliederschmerzen, oft auch Oberbauchbeschwerden mit Übelkeit, Erbrechen und Durchfällen auf.

1.3 Malariaformen

Während sich bei der Malaria tertiana und bei der Malaria quartana der klassische Malariaanfall mit Schüttelfrost, hohem Fieber und Schweißausbruch typischerweise alle 48 (Malaria tertiana) bzw. alle 72 Stunden (Malaria quartana) wiederholt, sind die Krankheitserscheinungen und der Fieberverlauf bei der gefährlichen Malaria tropica oft uncharakteristisch, so dass sie unter Umständen zunächst als fieberhafte Erkältung oder Darminfektion falsch gedeutet werden.

1.4 Vorkommen der Malaria

Die Malaria tritt hauptsächlich in West-, Zentral- und Ostafrika, in Südostasien sowie im nördlichen Teil von Südamerika auf. In Afrika ist die Malaria tropica besonders häufig, in Indien und Pakistan herrscht die Malaria tertiana vor. In fast allen tropischen Gebieten können allerdings alle Malariaformen vorkommen. In Asien, insbesondere in Nordindien, ist die Malaria in die großen Städte eingedrungen und gefährdet damit auch Geschäftsreisende.

.
 

Vorkommen/ Resistenzzonen

Zone Bemerkungen
A In der Zone a ist das Risiko allgemein gering und saisonbedingt, in vielen Gebieten (z.B. in Stadtgebieten) besteht kein Risiko. P.falciparum-Stämme kommen nicht vor oder sprechen auf Chloroquin an.
B Das Risiko ist in den meisten Teilen der Zone B gering. Chloroquin - als Monosubstanz oder in Kombination mit Proguanil - schützt gegen P.vivax; demgegenüber verhindert es u.U. eine P.falciparum-Infektion nicht, mildert aber vermutlich den Krankheitsverlauf.
C In Afrika besteht ein hohes Risiko in den meisten Teilen der Zone C mit Ausnahme einiger hochgelegener Gebiete. In Asien und Amerika ist in den meisten Teilen dieser Zone das Risiko gering, im Amazonasbecken (Siedlungs- und Bergbaugebiete) indessen teilweise hoch. Chloroquin-Resistenzen sind in Asien in der Zone C weitverbreitet und in Afrika und Amerika in der Zone C unterschiedlich hoch.

Quelle: Weltgesundheitsorganisation (WHQ, Genf 1996), in: International Travel and Health, WHO Genf 1996.
Deutsch: Reisen und Gesundheit, Impfbestimmungen und Gesundheitsratschläge, Stand: Mai 1996.
Herausgegeben im Namen der Weltgesundheitsorganisation,
Regionalbüro für Europa, DK-2100 Kopenhagen. Herausgeber: Deutsches Grünes Kreuz, 35037 Marburg.


2 Vorbeugung

2.1 Individuelle Beratung

Insbesondere bei mittelfristigen und längeren Arbeitsaufenthalten (Versicherte mit Einsätzen länger als 4 Wochen, Einsätze mit mehrfachem Wechsel in verschiedene Klimazonen) benötigen die Versicherten vor ihren Einsätzen eine individuelle ärztliche Beratung, bei der das zu erwartende Risiko nach Tätigkeit, Region, Jahreszeit, Resistenz der Erreger und Verträglichkeit der Medikamente beurteilt und eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen wird. Diese Beratung setzt beim Arzt tropenmedizinische Kenntnisse voraus. Sie berücksichtigt die individuelle Gesundheit des Reisenden und seine Sensibilität für gesundheitsbewußtes Verhalten, die Erreichbarkeit qualifizierter medizinischer Hilfe vor Ort und die Einbindung in Familie oder Arbeitsgruppe.

Sonstige Informationen: Merkblatt "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland", Stand: Juli 1991, hrsg.: Deutsche Verbindungsstelle für die gesetzliche Unfallversicherung Ausland, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V., Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin. Das Merkblatt kann dort kostenlos angefordert werden.

2.2 Allgemeine Vorbeugungsmaßnahmen gegen Mückenstiche

Der Schutz vor Mückenstichen ist von entscheidender Bedeutung und bestimmt im hohen Maß das Auftreten von Malariaerkrankungen. Er besteht in individuellem Schutz und in Umgebungsschutz.

2.2.1 Der individuelle Schutz

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion