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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI 810-4 / DGUV Information 215-314 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer
Fernsehen, Hörfunk und Film
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 02/2007; 03/2013)



Archiv 02/2007

Vorbemerkung

Diese BG-Information wurde in Zusammenarbeit zwischen der VBG, dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure und Lichttechnik von BR, Bavaria, DR, DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL, SF, SR, SRT, Studio Hamburg, Studio Babelsberg, SWR, WDR und ZDF erarbeitet.

Ziel ist es, ein einheitliches sicherheitstechnisches Niveau für die Bereitstellung und Benutzung von Scheinwerfern unter Berücksichtigung der spezifischen Betriebsweisen zu gewährleisten.

Anforderungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Scheinwerfern und deren Benutzung sind insbesondere in der Unfallverhütungsvorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung" (BGV C1) sowie in den §§ 3, 4 und 10 der Betriebssicherheitsverordnung gestellt.

Diese BG-Information enthält unter anderem Kriterien und Merkmale für Scheinwerfer, die Bereitstellung sowie die qualifizierte Benutzung und Gefährdungsbeurteilung.

Die vorliegende BGI gibt außerdem eine Übersicht über anzuwendende Rechtsnormen und stellt Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz.

1 Anwendungsbereich

Diese BG-Information gilt für die Bereitstellung und Benutzung von Scheinwerfern und deren Zubehör in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, Präsentationen und Reportagen im Freien sowie in Innenräumen.

Zu den Veranstaltungs- und Produktionsstätten gehören zum Beispiel: Theater, Open-Air-Bühnen, Mehrzweckhallen, Studios beim Film, Fernsehen und Hörfunk, Ateliers, Spiel- und Konzertsäle, Schulen, Ausstellungen, Kabaretts, Varietés, Musicals, Messen, Bars, Diskotheken und Freilichtbühnen.

Hinsichtlich der besonderen Gefährdungen sind die Anforderungen der BGV C1 anzuwenden.

Anmerkung:
Diese BG-Information gilt nicht für Dekorationsleuchten in Verkaufsräumen und Leuchten für den Hausgebrauch.


2 Begriffe

Die Bezeichnung Scheinwerfer, wie sie in dieser Schrift verwendet wird, wird branchenüblich für Leuchten zum Einsatz in Veranstaltungs- und Produktionsstätten benutzt. In den Normen wird der Begriff Leuchten verwendet. In dieser Schrift werden die Bezeichnungen so verwendet, wie sie in der Praxis benutzt werden.

2.1 Leuchten

Leuchten sind Beleuchtungsgeräte, bei denen durch Lampen erzeugtes Licht verteilt, gefiltert oder umgewandelt wird. Zur Lichterzeugung dienen Glühlampen, röhrenförmige Leuchtstofflampen und andere Entladungslampen.

Sie umfassen alle Teile, die zur Befestigung und zum Schutz der Lampen erforderlich sind, nicht aber die Lampen selbst, wohl aber deren erforderliches Zubehör einschließlich der Vorrichtungen zum Anschluss ans Netz.

2.2 Ortsfeste Leuchten

Ortsfeste Leuchten sind fest installierte Leuchten, die nur mit einem Werkzeug zu befestigen beziehungsweise zu entfernen sind. Die Befestigungen sind gegen Selbstlösen gesichert.

2.3 Ortsveränderliche Leuchten

Ortsveränderliche Leuchten können während des Betriebes bewegt und gestellt werden oder sind Leuchten, die ohne Werkzeug mit Verbindungselementen ortsveränderlich (DIN 15560-24 und -25) befestigt werden und mit einer zweiten unabhängig wirkenden Einrichtung (Sicherungsseil oder -kette) zu sichern sind.

Verbindungselemente sind zum Beispiel Rohrschellen, Hülsen und Aufnahmezapfen.

2.4 Arten von Scheinwerfern

Leuchten/Scheinwerfer für die Anwendung in Bühnen-, Fernseh-, Film- und Fotografie-Studios und in der Veranstaltungstechnik unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Funktionsweise und ihre optischen Systeme - siehe auch DIN 15560-1.

Fluter, Rampen, Flächenleuchten sind Strahler zur gleichmäßigen Ausleuchtung.

Linsenscheinwerfer haben eine über Linsen gebündelte und gerichtete Lichtführung. Das erzeugte Licht wird zum Teil direkt oder indirekt über Spiegel der Linse zugeführt. Arten: Stufenlinsenscheinwerfer, Fresnel-Linsenscheinwerfer, Plankonvexlinsenscheinwerfer, Prismenkonvexlinsenscheinwerfer.

Multifunktionsscheinwerfer sind Scheinwerfer mit fernsteuerbaren motorischen Einrichtungen zur Positionierung und Erzeugung von Lichteffekten. Beispiele: Scan, Moving heads, Spotlights, Movinglights.

PAR-Scheinwerfer sind im Aufbau ähnlich dem Spiegelscheinwerfer. Der Spiegel ist typischerweise in das Leuchtmittel integriert - zum Beispiel PAR 64.

Profilscheinwerfer/Zoomprofilscheinwerfer besitzen eine aufwendige oder spezielle Linsenkonstruktion, durch die das Licht gesammelt und gerichtet wird.

Projektionsscheinwerfer sind Effektscheinwerfer, in welchen durch ein spezielles Linsensystem mittels Diapositiv oder Effektvorsätzen Lichtbilder oder sonstige Effekte erzeugt werden.

Reportageleuchten sind für den mobilen Einsatz als Kameraaufsatzleuchte oder Handleuchte konzipiert. Sie werden in der Regel mit einem Akku beziehungsweise einem Vorschaltgerät für den Netzanschluss betrieben.

Spiegelscheinwerfer haben einen einfachen Aufbau ohne Linsen. Das Leuchtmittel ist im Brennpunkt eines Parabol- oder Ellipsenspiegels angebracht.

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