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3.2.9 Benutzung von Filtergeräten

Die Benutzung von Filtergeräten setzt voraus, dass die Umgebungsatmosphäre mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff enthält. Für den Einsatz von Filtern gegen Kohlenstoffmonoxid (CO-Filter) und für spezielle Bereiche sind mindestens 19 Vol.-% Sauerstoff erforderlich. Je nach Schadstoffart in der Umgebungsatmosphäre müssen Filtergeräte gemäß der Einteilung in Abbildung 4 eingesetzt werden.

Bild 4: Einteilung der Filtergeräte nach Schadstoffart

Die Konzentration des Schadstoffes bestimmt die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit des zu verwendenden Filtergerätes, die sich aus derjenigen des Atemanschlusses sowie des Filters und ggf. des Gebläses zusammensetzt.

Bei Tätigkeiten mit luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen ist es derzeit nicht möglich, die gesundheitliche Relevanz definierter Keimkonzentrationen zu bewerten. Für Filtergeräte sind deshalb Leistungsanforderungen, bezogen auf eine bestimmte Keimkonzentration in der Umgebungsluft, nicht bestimmbar.

Da die ermittelte gerätespezifische nach innen gerichtete Gesamtleckage und ein eventuell zugewiesener Sicherheitszuschlag die Leistung der Geräte als "Vielfache des Grenzwertes" (VdGW) bestimmen, wird die inhalative Exposition gegenüber einer ungeschützten Person proportional um diesen Schutzfaktor verringert.

Sind festgelegte Werte (Grenzwerte, technische Kontrollwerte) benannt, z.B. Keimkonzentrationen, die zu einer Sensibilisierung beim Menschen führen können, bestimmen diese die Anforderungen an das zu verwendende Filtergerät.

Bei Arbeiten mit offener Flamme oder solchen Tätigkeiten, bei denen es zu Schweißperlenflug kommen kann, ist bei Benutzung von Atemfiltergeräten, insbesondere mit nicht unmittelbar am Atemanschluss angebrachten Gas- oder Kombinationsfiltern, auf die mögliche Gefährdung durch Entzündung der Filter zu achten (Entstehung u.a. hoher Konzentrationen an Kohlenstoffmonoxid und -dioxid).

Filtrierende Halbmasken sind eine Bauart, bei der Atemanschluss und Funktionsteil eine untrennbare Einheit bilden.

3.2.9.1 Filtergeräte ohne Gebläse; Maske/Mundstück und Filter

Hinsichtlich der Dichtheit ergeben Vollmasken und Mundstücke ein höheres Schutzniveau gegenüber Halb- oder Viertelmasken.

Filter für Filtergeräte ohne Gebläse sind nach ihrem Partikelabscheide- bzw. Gasaufnahmevermögen in 3 Klassen unterteilt und müssen entsprechend der Umgebungsatmosphäre benutzt werden.

Partikelfilter werden entsprechend ihrem Abscheidevermögen für Partikeln in die Partikelfilterklassen

eingeteilt (siehe a 1.2.1).

Die höhere Partikelfilterklasse schließt bei gleicher Art des Atemanschlusses das Anwendungsgebiet der niedrigeren Partikelfilterklasse ein. Üblicherweise ist der Atemwiderstand und damit die Belastung des Gerätträgers für die höhere Partikelfilterklasse größer als für die niedrigere.

Gasfilter werden entsprechend ihrem Aufnahmevermögen für die verschiedenen Gase/Dämpfe jeweils in 3 Klassen

und je nach Art des Gases/Dampfes in die typen A, B, E, K, AX, SX, CO und Mehrbereichsfilter, z.B. ABEK eingeteilt (siehe a 1.2.2).

Kombinationsfilter schützen vor Gasen/Dämpfen und Partikeln.

Filter, schwerer als 300 g, dürfen nicht in unmittelbarer Verbindung mit Mundstückgarnituren, Halb- und Viertelmasken benutzt werden. Filter schwerer als 500 g dürfen nicht in unmittelbarer Verbindung mit Vollmasken der Klassen 2 und 3 benutzt werden. Mit Vollmasken der Klasse 1 dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Filter benutzt werden. Filter, die schwerer sind als die o.g. Massegrenzen, können mit den jeweils genannten Atemanschlüssen benutzt werden, wenn sie mittels eines Atemschlauches angeschlossen werden und eine eigene entlastende Tragevorrichtung besitzen.

Filtergeräte ohne Gebläse werden in den Kapiteln a 1.3.1 bis a 1.3.3.3 beschrieben ( Anhang).

3.2.9.2 Partikel- und gasfiltrierende Halbmaske

Hinsichtlich der Dichtheit haben partikel- und gasfiltrierende Halbmasken das gleiche Schutzniveau wie Halb- oder Viertelmasken. Sie werden in gleicher Weise wie Filter für Filtergeräte ohne Gebläse nach ihrem Partikelabscheide- bzw. Gasaufnahmevermögen in 3 Klassen entsprechend Abschnitt 3.2.9.1 unterteilt.

Werden die Geräte bei hohen Staubkonzentrationen, insbesondere mit hohen Feinstaubanteilen (A-Staub), benutzt, sollten Geräte bevorzugt werden, deren Atemwiderstand durch Staubeinspeicherung nicht so schnell ansteigt. Diese Eigenschaften werden durch die Kennzeichnung "D" ersichtlich.

Eine gasfiltrierende Halbmaske nach DIN EN 405 darf bis zum höchstens 30fachen des Grenzwertes verwendet werden, sofern damit nicht bereits die in Tabelle 16 genannte höchstzulässige Konzentration überschritten ist. Optional lassen sich einige gasfiltrierende Halbmasken durch austauschbare Partikelfilter erweitern.

Gasfiltrierende Halbmasken werden nach DIN EN 405 eingeteilt in die typen FFA, FFB, FFE, FFK, FFAX, FFSX entsprechend dem Hauptanwendungsbereich, wie in Tabelle 13 (siehe a 1.2.2) für die Gasfilter A, B, E, K, AX, SX aufgeführt und entsprechend dem Gasaufnahmevermögen in die Klassen 1 und 2 für die typen FFA, FFB, FFE und FFK, z.B. FFA1.

Eine Farbkennzeichnung für gasfiltrierende Halbmasken ist nicht vorgesehen. Daher hat die Farbgebung der Geräte in der Regel keinen Bezug zum Anwendungsgebiet.

Filtrierende Halbmasken werden in den Kapiteln a 1.2.2 und a 1.3.3.2 beschrieben ( Anhang).

3.2.9.3 Filtergeräte mit Gebläse; Atemanschluss und Filter

Filtergeräte mit Gebläse sind von der Umgebungsatmosphäre abhängig wirkende Atemschutzgeräte. Sie haben zusätzlich ein batteriebetriebenes Gebläse, das die gefilterte Luft zum Atemanschluss fördert. Atemanschlüsse können sein: Viertelmaske, Halbmaske oder Vollmaske, Helm oder Haube ("offene" Atemanschlüsse) und Atemschutzanzug. Bei voll aufgeladener Batterie (Akkumulator) und neuen Filtern soll die Gebläselaufzeit wenigstens 4 Stunden betragen. Je nach Einsatzbedingungen kann es jedoch erforderlich sein, bereits vorher die Filter zu wechseln. Weitere Nutzungsbeschränkungen der Filter sind in Punkt 3.2.8.4 beschrieben.

Vor jedem Einsatz des Gerätes ist nach der vom Hersteller angegebenen Methode zu prüfen, ob der Mindest-Nennvolumenstrom des Gebläses erreicht wird.

Filtergeräte mit Gebläse besitzen nur einen geringen Einatemwiderstand und weisen bei normalen wie auch erhöhten Umgebungslufttemperaturen ein besonders günstiges Mikroklima im Atemanschluss auf. Bei Temperaturen der Umgebungsluft unter etwa 10 °C sind jedoch Beeinträchtigungen des Gerätträgers durch Zugluft nicht auszuschließen (Reizung der Augen und Schleimhäute).

Die Reinigung der Atemluft von Partikeln oder Gasen und Dämpfen erfolgt durch einen oder mehrere Filter. Beim Filterwechsel ist immer der gesamte Satz Filter zu wechseln, wobei die vom Hersteller gegebenen Empfehlungen unbedingt zu berücksichtigen sind (Filtertyp, Anzahl der Filter, aufeinander abgestimmter Strömungswiderstand).

Hinsichtlich Anwendungsbereich, Einsatzbedingungen und Kennzeichnung von Gebläsefiltergeräten gelten auch sinngemäß die Hinweise in Abschnitt 3.2.9.1.

Die Gebläsefiltergeräte werden nach ihrer Schutzleistung in jeweils 3 Klassen eingeteilt. Die Schutzleistung ist durch die in den europäischen Normen festgelegte Gesamtleckage des Gerätes gegeben. Zur Gesamtleckage tragen Atemanschluss und Partikelfilter oder Kombinationsfilter bei; Gasfilter besitzen nach Definition keine Leckage. Dem Hersteller ist dabei überlassen, wie er die Leckage anteilig zwischen Partikelfilter bzw. Kombinationsfilter und Atemanschluss aufteilt, wenn er nur die Gesamtleckage einhält.

Beispielsweise muss ein Partikelfiltergerät der Klasse TM2P SL R weder ein P2-Filter enthalten, noch entspricht die Gesamtleckage und damit auch die Schutzleistung des Gerätes einem Atemschutzgerät mit Maske und P2-Filter ohne Gebläse. Maßgebend für die Schutzleistung ist die Gesamtleckage des Gerätes und nicht das Abscheidevermögen des Partikelfilters.

Ein Gebläsefiltergerät z.B. der Klasse TH3A2P SL R hat nachfolgende Eigenschaften

Die Leistungsdaten der Baugruppen von Filtergeräten mit Gebläse, wie Luftlieferleistung des Gebläses, Leckage des Atemanschlusses, Partikelabscheide- bzw. Gasaufnahmevermögen sowie Anzahl der Filter, sind vom Hersteller aufeinander abgestimmt. Deshalb ist nicht jede beliebige Kombination der Baugruppen sinnvoll oder zulässig, insbesondere dürfen nur die vom Hersteller angegebenen Filterfabrikate verwendet werden.

Die möglichen Kombinationen der Baugruppen von Gebläsefiltergeräten und die damit erreichbare Schutzleistung werden in der Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) des Herstellers genannt.

Bei Geräten mit Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske macht sich ein Nachlassen der Gebläseleistung wie auch eine hohe Staubeinspeicherung durch einen ansteigenden Einatemwiderstand bemerkbar. Ohne Gebläseunterstützung kann die Atemschutzleistung des Gerätes reduziert sein, sie reicht aber aus, um sich aus der Gefahrenzone zurückziehen zu können.

Geräte mit Helm oder Haube sind nicht für die Verwendung mit Filtern ohne Gebläse geeignet, da sie am Gesicht nicht dicht abschließen. Solche Systeme sind gegen stärkere Umgebungsluftbewegungen sowie gegen Überatmen empfindlich. Das heißt, die Einatemspitzen liegen über dem vom Gebläse zur Verfügung gestellten Luftvolumenstrom, besonders bei sehr schwerer Arbeit. Solche Verhältnisse kommen z.B. bei Arbeiten im Freien, in Bereichen mit starker Thermik oder in Bereichen mit hohen Luftgeschwindigkeiten vor. In diesen Fällen ist die ausreichende Schutzwirkung zu überprüfen.

Ein Nachlassen der Gebläseleistung ist vom Gerätträger bei Geräten mit Helm oder Haube ohne eine Warneinrichtung im Allgemeinen nicht zu bemerken. Bei deutlich reduzierter Gebläseleistung oder Totalausfall des Gebläses ist eine nennenswerte Atemschutzfunktion nicht mehr zu erwarten. Für die Geräte der Geräteklassen TH3 und TH2 ist deshalb eine Warneinrichtung vorgeschrieben. Der Einsatz von Geräten der Geräteklasse TH1 ohne Warneinrichtung wird nicht empfohlen.

Bei Filtergeräten mit Gebläse und Atemschutzanzug wird ein Überdruck im Innern des Anzuges erzeugt. Dieser Atemschutzanzug bietet Schutz der Atemwege und des gesamten Körpers vor Kontamination. Ein hoher Gebläsevolumenstrom mit optimierter Luftführung kann den Wärmestau im Anzug reduzieren.

Filtergeräte mit Gebläse werden in den Kapiteln a 1.3.4.1 bis a 1.3.4.2.3.2 beschrieben ( Anhang).

3.2.10 Benutzung von Isoliergeräten

Isoliergeräte wirken unabhängig von der Umgebungsatmosphäre und bieten Schutz gegen Sauerstoffmangel und schadstoffhaltige Atmosphäre.

Durch diese Atemschutzgeräte werden dem Gerätträger gesundheitsunschädliche Atemgase zugeführt, welche aus Luft, Sauerstoff oder deren Mischungen bestehen können.

Nach DIN EN 133 werden Isoliergeräte in folgende Haupttypen unterteilt:

Bild 5: Einteilung der Isoliergeräte

3.2.10.1 Benutzung von Schlauchgeräten

Schlauchgeräte werden für stationäre Arbeiten eingesetzt. Hierzu zählt z.B. das Befahren von Behältern, Strahlarbeiten, Spritzlackierungen.

Ist der Rückweg gefährdet, muss der Gerätträger ein Fluchtgerät zusätzlich mit sich führen.

Sind Druckluft-Schlauchgeräte für den Einsatz an Arbeitsstellen vorgesehen, bei denen An- und Abmarsch durch gefährliche, schadstoffhaltige Atmosphäre ohne Anschluss an die Atemluftversorgung erfolgt, so muss ein zusätzliches geeignetes Atemschutzgerät benutzt werden

Frischluft-Druckschlauchgeräte in Verbindung mit Halbmasken sowie Druckluft-Schlauchgeräte mit Regelventil und Halbmasken, Atemschutzhauben und Atemschutzhelmen als Atemanschluss dürfen wegen ihres geringeren Schutzumfanges in der Regel nicht zum Befahren von Behältern verwendet werden. Hier sind Druckluft-Schlauchgeräte, Frischluft-Saugschlauchgeräte oder Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Vollmasken oder Mundstückgarnitur einzusetzen.

Sofern ein Kontakt mit heißen Oberflächen möglich ist, müssen die Schläuche hitzebeständig ausgeführt sein.

Ist explosionsfähige Atmosphäre nicht auszuschließen, sind Schläuche zu verwenden, deren elektrischer Oberflächenwiderstand zwischen 103 und 109 Ω liegt.

3.2.10.1.1 Frischluft-Schlauchgeräte

Frischluft-Schlauchgeräten wird die benötigte Atemluft aus einem Bereich außerhalb der schadstoffhaltigen Umgebungsatmosphäre über Zuführungsschläuche zum Atemanschluss zugeleitet. Als Atemanschluss werden Vollmaske oder Mundstückgarnitur benutzt.

Bei Frischluft-Saugschlauchgeräten wird die erforderliche Atemluft mittels Lungenkraft des Gerätträgers angesaugt. Dadurch entsteht im gesamten System Unterdruck, in das an möglichen undichten Stellen Schadstoffe eintreten können. Schlauchkupplungen sind besonders leckageanfällig. Daher darf der Frischluft-Zuführungsschlauch nicht aus mehreren Schläuchen zusammengesetzt sein.

Um zu verhindern, dass der Frischluft-Zuführungsschlauch bei Frischluft-Saugschlauchgeräten in schadstoffhaltige Atmosphäre hineingezogen werden kann, muss das Ende sicher befestigt werden. Bei der Wahl der Ansaugstelle ist besonders auf Windrichtung und Gasschichtenbildung zu achten. Bei Schadstoffen, die schwerer als Luft sind, darf sich die Ansaugstelle nicht in Bodennähe befinden.

Frischluft-Druckschlauchgeräte unterscheiden sich von Frischluft-Saugschlauchgeräten im Wesentlichen dadurch, dass die Atemluft dem Gerät unter leichtem Überdruck zugeführt wird. Dadurch wird erreicht, dass im Frischluft-Zuführungsschlauch und überwiegend auch im nachgeschalteten Gerätesystem ein geringer Überdruck herrscht. Schadstoffe können an möglichen undichten Stellen nicht sofort in das System gelangen. Der Frischluft-Zuführungsschlauch kann sich aus mehreren hintereinander geschalteten Einzelschläuchen zusammensetzen, die durch Kupplungen verbunden sind, wenn sie die Anforderungen nach DIN EN 138 erfüllen.

Frischluft-Druckschlauchgeräte können mit Maske oder Mundstückgarnitur bzw. Atemschutzhaube oder -helm benutzt werden. Entsprechend ihrer mechanischen Belastbarkeit werden die Geräte in 2 Klassen eingeteilt, die den gleichen Atemschutz bieten.

Für Geräte mit Atemschutzhaube oder Atemschutzhelm gibt es eine Anzeigevorrichtung, durch die der Gerätträger vor dem Einsatz überprüfen kann, ob der vom Hersteller vorgesehene Mindestvolumenstrom während des Gebrauchs erreicht oder überschritten wird. Ferner haben diese Geräte eine Warneinrichtung, die den Gerätträger warnt, wenn der Mindestvolumenstrom unterschritten wird.

Frischluft-Schlauchgeräte werden in den Kapiteln a 1.4.1.1 bis a 1.4.1.2.2 beschrieben ( Anhang).

3.2.10.1.2 Druckluft-Schlauchgeräte

Druckluft-Schlauchgeräten wird zur Atemluftversorgung Druckluft mit einem Überdruck bis zu 10 bar zugeführt. Dadurch können leichtere, druckfeste Druckluft-Zuführungsschläuche mit geringerem Innendurchmesser (bei den üblichen Geräten Innendurchmesser von mindestens 8 mm) benutzt werden. Die Bewegungsfreiheit des Gerätträgers ist größer als bei den Frischluft-Schlauchgeräten.

Die Entspannung der zugeführten Druckluft erfolgt am Gerätträger je nach Geräteart durch folgende Dosierungseinrichtungen:

  1. Über ein Regelventil oder durch konstante Luftzufuhr.
  2. Durch eine atemgesteuerte Dosiereinrichtung (Lungenautomat), dabei ist der Luftverbrauch sparsam, da nur die tatsächlich eingeatmete Luft verbraucht wird.

Abmessung des Druckluft-Zuführungsschlauches (Innendurchmesser und Länge) sowie Lieferleistung der dazugehörigen Atemluftversorgung sind so ausgelegt, dass der Gerätträger auch bei schwerer Arbeit mit ausreichend Atemluft versorgt und der maximal zulässige Einatemwiderstand des Gesamtgerätes (einschließlich Atemanschluss) nicht überschritten wird.

Die Qualität der Atemluft muss DIN EN 12021 entsprechen. Wird technische Druckluft, z.B. aus Druckluft-Netzen, zur Atemluft-Versorgung gewählt, ist durch eine halbjährige Überprüfung sicherzustellen, dass die Anforderungen an die Atemluftqualität nach DIN EN 12021 erfüllt werden, z.B. hinsichtlich Ölgehalt, Wassergehalt etc... Geeignete Prüfmittel werden von der Schlauchgeräte-Industrie angeboten.

Achtung: Wegen der erhöhten Brandgefahr niemals Drucksauerstoff anstelle von Druckluft verwenden!

Die Luft für Druckluft-Schlauchgeräte muss einen Taupunkt haben, der wenigstens 5 °C unter der vermutlichen niedrigsten Lager- bzw. Gebrauchstemperatur der Geräte liegt, um Kondensation und Einfrieren zu verhüten.

Beim Gebrauch von Druckluft-Schlauchgeräten mit Versorgung aus Druckluft-Netzen bei Temperaturen unterhalb von 0 °C besteht die Gefahr des Einfrierens und der Blockierung der Luftzufuhr. Dies wird z.B. durch Luftvorwärmung vermieden.

Die Atemluftversorgung muss für die größtmögliche Anzahl der Verbraucher ausgelegt werden, d.h. der vom Hersteller genannte Mindestvolumenstrom der Atemluft muss auch bei geschlossenem Regelventil jedem Verbraucher zur Verfügung stehen. Zur Atemluftversorgung gehören insbesondere Druckgasflaschen, Druckgasflaschenbatterien, Netz- und Ringleitungen sowie Kompressoren.

Es muss sichergestellt sein, dass in das für die Atemluftversorgung vorgesehene Druckluftnetz keine anderen Gase eindringen können. Sind am Einsatzort neben einem Druckluftnetz auch andere Druckgasnetze vorhanden, z.B. für Stickstoff, ist sicherzustellen, dass sich der Druckluftzuführungsschlauch für das Schlauchgerät nicht an den Anschluss anderer Druckgasnetze anschließen lässt. Dies wird z.B. durch unterschiedliche konstruktive Gestaltung der Anschlussarmaturen erreicht.

Bei Verwendung eines Atemschutzanzuges besteht bei schwächer werdender Atemluftversorgung die Gefahr der Sauerstoffunterversorgung und in der Folge Erstickungsgefahr! Deshalb sind Geräte mit geeigneter Warneinrichtung einzusetzen.

Wird die Atemluft Druckgasflaschen entnommen, muss eine Warneinrichtung vorhanden sein, die vor dem Ende des Atemluftvorrates warnt. Es ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen, dass den Gerätträgern beim Auslösen der Warneinrichtung genügend Atemluft zum Verlassen des Gefahrenbereiches zur Verfügung steht.

Druckluft-Schlauchgeräte werden in den Kapiteln a 1.4.1.3 bis a 1.4.3.4 beschrieben ( Anhang).

3.2.10.1.3 Atemschutzgeräte für Strahlarbeiten (Strahlerschutzgeräte)

Strahlerschutzgeräte nach DIN EN 138 bzw. DIN EN 14 594 sind eine Sonderausführung von Frischluft-Druckschlauchgeräten bzw. Druckluft-Schlauchgeräten, die speziell für den rauen Betrieb bei Strahlarbeiten hergestellt werden. Zusätzlich zu ihrer Atemschutzfunktion schützen sie mindestens Kopf, Hals und Schultern des Gerätträgers vor den Auswirkungen des zurückprallenden Strahlmittels.

Geeignete Strahlerschutzanzüge entsprechen den einschlägigen Normen, z.B. DIN EN ISO 14877.

Sind diese ortsgebundenen Geräte für den Einsatz an Arbeitsstellen vorgesehen, bei denen An- und Abmarsch durch gefährliche, schadstoffhaltige Atmosphäre ohne Anschluss an die Atemluftversorgung erfolgt, ist ein zusätzliches geeignetes Atemschutzgerät zur Verfügung zu stellen.

Strahlerschutzgeräte werden in den Kapiteln a 1.4.1.3.3 beschrieben ( Anhang).

3.2.10.2 Benutzung von frei tragbaren Isoliergeräten

Frei tragbare Isoliergeräte versorgen den Gerätträger mit Atemgas, das im Gerät mitgeführt wird. Die Einsatzdauer der Geräte ist unterschiedlich und wird u.a. durch die Menge des mitgeführten Atemgases begrenzt. Das Atemgas kann als Druckluft gespeichert sein bzw. durch Regenerieren der Ausatemluft und Ergänzen mit Mischgas bzw. Druck- oder Chemikalsauerstoff rückgewonnen werden.

Damit für jeden Einsatz die höchstmögliche Luft- oder Sauerstoffmenge zur Verfügung steht, dürfen nur ausreichend gellte Druckgasflaschen (mindestens 90 % des Nennfülldrucks bei einer Bezugstemperatur von 20° C) und nicht eingesetzte Regenerationspatronen benutzt werden.

Bei truppweisem Vorgehen richtet sich der Antritt des Rückweges nach dem Gerät mit dem geringsten Druckluft- oder Sauerstoff-Vorrat. Äußert ein Truppmitglied während des Einsatzes Beschwerden, hat der Trupp sofort geschlossen zurückzugehen. In einem Trupp sollen nur frei tragbare Isoliergeräte des gleichen Typs und der gleichen Klasse eingesetzt werden.

Können Isoliergeräte nach dem Einsatz nicht unverzüglich instand gesetzt werden, sind die Geräte eindeutig als nicht einsatzbereit zu kennzeichnen.

3.2.10.2.1 Isoliergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer)

Pressluftatmer unterteilt man in Geräte für Rückentrageweise (auf Tragegestell) und Geräte mit variabler Trageweise (Einsteigegeräte). Die Geräte für Rückentrageweise werden überwiegend eingesetzt. Die Druckgasflaschen müssen mit Druckluft befüllt werden, die der DIN EN 12021 entspricht.

Achtung: Der Wassergehalt entsprechend DIN EN 12021 darf nicht überschritten werden, sonst besteht die Gefahr von Funktionsstörungen wichtiger Bauteile (z.B. Druckminderer, Manometer, Warneinrichtung) durch Eisbildung in Hochdruck führenden Teilen, die die Versorgung mit Atemluft gefährden kann.

Bei Pressluftatmern mit zwei Druckgasflaschen müssen beim Einsatz stets beide Flaschenventile geöffnet sein.

Druckgasflaschen enthalten nur einen begrenzten Vorrat an Atemluft, so dass die Gebrauchsdauer begrenzt ist.

Behältergeräte sind für lange Anmarschwege und für länger dauernde Arbeiten nicht geeignet (Tunnel, Tiefgaragen, Hochhäuser, Gasbehälter).

Bei einem Atemluftvorrat von z.B. 1600 l schwankt die Gebrauchsdauer je nach der Belastung des Trägers (physisch und psychisch) zwischen 20 min und 50 min. Unter normalen Gebrauchsbedingungen liegen die bekannten Einsatzzeiten zwischen 15 Minuten (Leichtarbeitsgerät) und 90 Minuten (Zwei-Flaschen-Gerät, 300 bar).

Das Gewicht von Pressluftatmern liegt je nach Gerätetyp zwischen ca. 5 kg und 18 kg. Das Höchstgewicht von 18 kg darf nicht überschritten werden.

Pressluftatmer werden in den Kapiteln a 1.4.2.1 bis a 1.4.2.1.2 beschrieben ( Anhang).

3.2.10.2.2 Regenerationsgeräte

Regenerationsgeräte versorgen ihren Gerätträger mit Sauerstoff, der im Gerät mitgeführt wird. Als Sauerstoffvorrat kann Drucksauerstoff, Drucksauerstoff-Stickstoff-Gemisch oder chemisch gebundener Sauerstoff verwendet werden.

Das Ausatemgas wird nicht, wie beim Pressluftatmer, durch ein Ausatemventil in die Umgebungsatmosphäre abgegeben, sondern es wird im Gerät regeneriert. Kohlenstoffdioxid (CO2) im Ausatemgas wird in einer Regenerationspatrone gebunden und der verbrauchte Sauerstoff des ausgeatmeten Atemgases aus dem Vorrat im Gerät ergänzt.

Der Druck-Sauerstoffvorrat ist in geeigneten Zeitabständen (10 min bis längstens 15 min) zu überwachen (dies ist bei chemisch gebundenem Sauerstoff nicht möglich), damit rechtzeitig der Gefahrenbereich verlassen werden kann.

Während des Gebrauchs wird durch die chemischen Reaktionen in der Regenerationspatrone Wärme erzeugt, welche die Temperaturen des Einatemgases bis auf ca. 45 °C ansteigen lässt. An der Oberfläche der Regenerationspatronen können je nach Art des verwendeten Chemikals wesentlich höhere Temperaturen auftreten.

Bei Gefahr der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre dürfen keine Geräte benutzt werden, die bei der Beatmung selbst Zündquelle sein können. Es sind die Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) des Herstellers und die Zündtemperatur der Gase zu berücksichtigen.

Als Atemanschlüsse dienen Vollmasken oder Mundstückgarnituren, jeweils ohne Atemventile.

Die Gebrauchsdauer liegt entsprechend dem unterschiedlichen Sauerstoffvorrat und der CO2 Bindungskapazität zwischen 15 min und mehreren Stunden und damit deutlich über der Gebrauchsdauer vergleichbarer Pressluftatmer. Sie sind deshalb besonders geeignet für länger dauernde Arbeiten, z.B. Einsatz im Bergbau und im Tunnelbau. Das Gewicht von Regenerationsgeräten liegt je nach Geräteklasse und Gerätetyp zwischen ca. 3 kg und 16 kg.

Regenerationsgeräte werden in den Kapiteln a 1.4.2.2 bis a 1.4.2.2.3.2 beschrieben ( Anhang).

3.2.11 Atemschutzgeräte für Flucht und Selbstrettung

Atemschutzgeräte für Flucht und Selbstrettung werden als Fluchtgeräte oder Selbstretter bezeichnet. Diese ermöglichen dem Gerätträger die Flucht aus Bereichen mit schadstoffhaltiger Umgebungsatmosphäre. Einige Gerätetypen schützen auch bei Sauerstoffmangel. Beide Bezeichnungen werden in der Atemschutzpraxis gleichbedeutend nebeneinander verwendet.

Unter Flucht wird eine Bewegung des Gerätträgers von der Gefahrstelle weg in Richtung atembarer Atmosphäre verstanden. Darunter können auch noch kurzzeitige Nebenhandlungen auf dem Fluchtwege fallen, z.B. unterstützende Rettungsleistung von Personen oder gefahrmindernde Handlungen, wie das Betätigen von Ventilen oder das Abschalten von Apparaten, wenn dazu nicht in den Gefahrbereich vorgedrungen wird, also keine vorgeplante Bewegung entgegen der Fluchtrichtung geschieht.

Fluchtgeräte werden als stationär bereitgestellte Geräte oder als Mitführgeräte angeboten. Bei stationärer Bereitstellung ist leichte Erreichbarkeit sicherzustellen.

Um eine wartungsfreie Lagerung sowie eine Mitführung im betriebsbereiten Zustand über mehrere Jahre zu erreichen, sind die Fluchtgeräte in der Regel dicht verschlossen. Bereits gebrauchte oder unbeabsichtigt geöffnete Fluchtgeräte sind z.B. durch ein gebrochenes Siegel erkennbar und dürfen nicht mehr eingesetzt werden.

Fluchtgeräte sind so ausgelegt, dass sie schnell zu öffnen, einfach anzulegen und bei der Flucht möglichst wenig hinderlich sind, um ein schnelles, möglichst gefahrloses Verlassen des Gefahrbereiches zu gestatten. Solche, die bei der Benutzung von Hand gehalten werden müssen, dürfen nicht eingesetzt werden, weil sie die Bewegungsfreiheit behindern.

Jedes Fluchtgerät ist mit einer leicht zugänglichen Information des Herstellers (Gebrauchsanleitung) versehen. Für erforderliche Übungszwecke im Rahmen der praktischen Ausbildung werden wieder verwendbare Übungsgeräte angeboten.

Die Fluchtgeräte müssen unter Berücksichtigung der im Fluchtfalle auftretenden Gefährdungen, z.B. Art und Konzentration der Schadstoffe, thermische Einwirkungen sowie Beschaffenheit und Länge des Fluchtweges, ausgewählt und bereitgestellt sein.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist festzulegen, ob Fluchtgeräte persönlich zugeteilt oder für den Gefahrenfall bevorratet werden. Dabei sind auch Betriebsfremde, z.B. Besucher oder Mitarbeiter von Fremdfirmen, einzubeziehen.

Fluchtgeräte sind keine Arbeitsgeräte und dürfen nur für die Flucht benutzt werden.

Atemschutzgeräte für Selbstrettung und Flucht werden wie folgt eingeteilt:

Bild 6: Einteilung der Atemschutzgeräte für Flucht und Selbstrettung


3.2.11.1 Fluchtgeräte abhängig von der Umgebungsatmosphäre

Fluchtgeräte mit Filtern, wie Fluchtfiltergeräte, Filterselbstretter und Brandfluchthauben schützen bei der Flucht vor Gasen, Dämpfen, oder vor der Kombination mit Partikel. Der Atemanschluss kann gemäß DIN EN 133 eine Vollmaske, Halbmaske, Mundstückgarnitur oder Haube sein.

Geräte mit Mundstückgarnitur als Atemanschluss haben den Vorteil, dass sie auch von Bartträgern benutzt werden können. Jedoch darf während des Gebrauchs nicht gesprochen werden, da sonst Schadstoffe eingeatmet werden können.

Wird bei augenreizenden Schadstoffen eine Gasschutzbrille eingesetzt, ist auf den einwandfreien Sitz sowohl der Gasschutzbrille als auch der Halbmaske oder Mundstückgarnitur zu achten.

Für die Flucht bei Bränden werden Brandschutzhauben eingesetzt, die neben dem Schutz vor Brandgasen inklusive Kohlenstoffmonoxid (CO) und Brandrauch auch den Kopf vor möglichen Einwirkungen von Flammen schützen.

Bei besonderen Fluchtbedingungen, beispielsweise im Bergbau oder in der Stahlindustrie, finden Filterselbstretter Anwendung. Sie schützen gegen die meisten bei Bränden und Explosionen auftretenden Gase, insbesondere gegen Kohlenstoffmonoxid (CO).

Sie müssen den Leistungsanforderungen der DIN 58647-7, der DIN EN 403 bzw. der DIN EN 404 entsprechen.

Fluchtgeräte mit Filter werden in den Kapiteln a 1.4.3.1 bis a 1.4.3.1.3 beschrieben ( Anhang).

3.2.11.2 Fluchtgeräte unabhängig von der Umgebungsatmosphäre

Fluchtgeräte mit eigener Atemluftversorgung sind leichte und kompakte Atemschutzgeräte, die den Gerätträger bei der Flucht vor Schadstoffen und/oder Sauerstoffmangel schützen.

Nach dem Vorrat an Atemluft oder Sauerstoff unterscheidet man:

Als Atemanschluss werden Mundstückgarnituren, Vollmasken oder Hauben eingesetzt.

Fluchtgeräte als Isoliergerät werden in den Kapiteln a 1.4.3.2 bis a 1.4.3.2.3.2 beschrieben ( Anhang).

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