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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI/GUV-I 588-2 / DGUV Information 208-008 - Roste - Montage
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 05/2013; 01/2017)



Archiv 05/2013

Vorwort

Montagearbeiten, bei denen Laufstege, Treppen, Bühnen (Arbeits- oder Lagerflächen) oder Fassaden mit Rosten aus Metall oder Kunststoff montiert, demontiert oder instand gesetzt werden, sind durch spezifische Gefährdungen und Belastungen charakterisiert.

Dabei kommt insbesondere dem Absturzrisiko von Konstruktionsteilen eine besondere Bedeutung zu.

Die Montage von Rosten zeichnet sich unter anderem aus durch:

Diese Informationsschrift wendet sich an Unternehmer und Unternehmerinnen, weitere Führungskräfte sowie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Montage von Rosten beauftragt werden.

Sie beinhaltet folgende Schwerpunkte:

Unfallbedingte Fehlzeiten und arbeitsbedingte Erkrankungen sowie Montageunterbrechungen durch fehlende Schutzeinrichtungen können durch Einbeziehung des Arbeitsschutzes in die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Arbeiten minimiert werden. Durch praxisbezogene Beispiele soll aufgezeigt werden, dass die Berücksichtigung des Arbeitsschutzes sich insgesamt positiv auf das Unternehmen auswirkt.

Als Hilfestellung ist im Anhang 7 ein Muster-Gefährdungskatalog aufgeführt, der im Bedarfsfall auf die konkreten Baustellenbedingungen anzuwenden ist.

Hinweis

In dieser Broschüre werden Begriffe wie folgt verwendet:

Roste: Hierunter fallen Metallgitterroste
(z.B. Schweißpress-, Press-, Einsteck- und Blechprofilroste) sowie Kunststoffgitterroste.
Die verschiedenen Rosttypen sind in der DGUV Information 208-007 "Roste - Auswahl und Betrieb" beschrieben.

Montage: Transportieren, Verlegen, Verschrauben, Verschweißen, Demontieren und Instandsetzen von Rosten.

Bauarbeiten: Beinhaltet auch die Montage von Rosten in/auf maschinellen Anlagen und Anlagenteilen.

1 Vorbereitung, Leitung und Koordination

1.1 Planung

Ein reibungsloser Montageablauf bedingt eine sorgfältige Planung der Bauarbeiten. Um sicher planen zu können, müssen sowohl die Aufgabenstellung als auch die Gegebenheiten auf der Baustelle bekannt sein (Abb. 1-1).

Die Aufgabenstellung geht aus dem Auftrag mit Leistungsbeschreibung und den Zeichnungen hervor. Auf Basis dieser Vorgaben können die Verlegepläne für die Roste erstellt und der Personaleinsatz vorgeplant werden.

Die Gegebenheiten der Bau-/Montagestelle beeinflussen wesentlich die Montageart, die Montagehilfsmittel und die Montagefolge. In die Planung der Montage sind die Schutzmaßnahmen zur sicheren Durchführung der Arbeiten zu integrieren.

Geplant werden müssen auch die Baustelleneinrichtung und der Materialtransport zur Montagestelle. Die Tragfähigkeit der Zufahrten und Wege auf der Baustelle müssen bekannt sein, damit der Einsatz z.B. von Fahrzeugen, Kranen und fahrbaren Hubarbeitsbühnen sicher erfolgen kann. Es gehört zu einer sorgfältigen Montagevorbereitung, bereits im Planungsstadium die Bau- bzw. Montagestelle in Augenschein zu nehmen und sich mit den verantwortlichen Personen (Bauleitung, Architektin, Architekt, Planer, Planerin, Bauherrin, Bauherrn) abzustimmen. Dazu gehören Termine, Baufreigaben, Baustellenordnung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) und sonstige auf der Baustelle geltende Regelungen.

In die Planung der Montagearbeiten sind Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu integrieren und entsprechend zu dokumentieren.

1.2 Gefährdungsbeurteilung

Montagearbeiten zeichnen sich durch wechselnde Arbeitsplätze und sich schnell ändernde Tätigkeiten aus. Dies begründet das hohe Gefährdungspotential bei Bauarbeiten. Es ist Aufgabe der Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. der beauftragten Führungskräfte, diese Gefährdungen zu beurteilen, Schutzmaßnahmen zu planen und durchzuführen sowie die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu kontrollieren.

Abb. 1-1 Grundlagen der Planung


Unabhängig von der Art der Dokumentation muss die Gefährdungsbeurteilung mindestens Folgendes enthalten:

Dabei sind alle Tätigkeiten und Arbeitsplätze sowie Verkehrswege, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind, zu berücksichtigen. Dies schließt auch die Montage und Demontage von Schutzeinrichtungen und die Gefährdung anderer Gewerke ein.

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