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Regelwerk, BGR / DGUV-R

DGUV Regel 102-603 - Branche Hochschule
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Regel

(Ausgabe 02/2022)




1 Wozu diese Regel?

Was ist eine DGUV Regel?

Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit passgenau für Ihre Branche - dabei unterstützt Sie diese DGUV Regel. Sie wird daher auch "Branchenregel" genannt.

DGUV Regeln werden von Fachleuten der gesetzlichen Unfallversicherung sowie weiteren Expertinnen und Experten für Sicherheit und Gesundheit verfasst, die den Alltag in Unternehmen und Einrichtungen Ihrer Branche kennen und wissen, wo die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierenden sowie ehrenamtlich Tätigen liegen.

DGUV Regeln helfen Ihnen, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in Ihren Betrieben und Einrichtungen. Als Unternehmerinnen und Unternehmer können Sie auch andere Lösungen wählen. Diese müssen aber im Ergebnis mindestens ebenso sicher sein.

An wen wendet sich diese DGUV Regel?

Mit dieser DGUV Regel für die Branche "Hochschule" sind in erster Linie Sie als verantwortliche Vertreterin oder verantwortlicher Vertreter der Hochschulleitung im Sinne des Hochschulgesetzes Ihres Bundeslandes angesprochen. Denn Sie sind für die Sicherheit und Gesundheit der Versicherten - Beschäftigte sowie Studierende und ehrenamtlich Tätige - in ihrer Hochschule verantwortlich. Durch den hohen Praxisbezug bietet die DGUV Regel aber auch großen Nutzen für alle weiteren Akteurinnen und Akteure in Ihren Einrichtungen, etwa Ihren Führungskräften in Lehre, Forschung und Verwaltung, Ihrer betrieblichen Interessensvertretung, Ihren Fachkräften für Arbeitssicherheit, Ihren Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Ihren Sicherheitsbeauftragten.

Die vorliegende DGUV Regel bietet konkrete Hilfestellungen bei den Präventionsmaßnahmen in Hochschulen. Sie umfasst die wichtigsten Maßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele sowie ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheit in Ihrer Hochschule für Ihre Beschäftigten, Studierenden und ehrenamtlich Tätigen zu erreichen.

2 Grundlagen für den Arbeitsschutz

2.1 Was für alle gilt

Von der Stärkung des sicherheits- und gesundheitsbewussten Verhaltens sowie der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung über die Unterweisung und Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Ersten Hilfe: Wer die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten, Kinder in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden und ehrenamtlich Tätigen systematisch in allen Prozessen berücksichtigt und diese dabei beteiligt, schafft eine solide Basis für einen gut organisierten Arbeitsschutz.

2.1.1 Rechtliche Grundlagen

Technische Regeln für Betriebssicherheit

Technische Regeln für Arbeitsstätten

2.1.2 Weitere Informationen

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 24.08.2023)

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