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Regelwerk
Änderungstext

PSG I - Erstes Pflegestärkungsgesetz
Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften

Vom 17. Dezember 2014
(BGBl. I Nr.61 vom 23.12.2014 S. 2222)



Begründung in der Drucksache 223/14

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014,1015), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1133) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Der Angabe zu § 30 werden ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" angefügt.

b) In der Angabe zur Überschrift des Fuenften Abschnittes des Vierten Kapitels werden nach dem Wort "Betreuungsbedarf" ein Komma und die Wörter "zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen" eingefügt.

c) Die Angabe zu § 45b wird wie folgt gefasst:

" § 45b Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verordnungsermächtigung".

d) Die Angabe zu § 45c wird wie folgt gefasst:

" § 45c Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, Verordnungsermächtigung".

e) In der Angabe zur Überschrift des Vierten Abschnittes des Siebten Kapitels werden die Wörter "und Qualitätssicherung" gestrichen.

f) In der Angabe zu § 87b werden die Wörter "Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf" durch die Wörter "zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen" ersetzt.

g) Die folgenden Angaben werden angefügt:

"Vierzehntes Kapitel
Bildung eines Pflegevorsorgefonds

§ 131 Pflegevorsorgefonds

§ 132 Zweck des Vorsorgefonds

§ 133 Rechtsform

§ 134 Verwaltung und Anlage der Mittel

§ 135 Zuführung der Mittel

§ 136 Verwendung des Sondervermögens

§ 137 Vermögenstrennung

§ 138 Jahresrechnung

§ 139 Auflösung".

2. In § 7 Absatz 3 Satz 6 werden nach dem Wort "Betreuungsbedarf" die Wörter "und Pflegebedürftige" eingefügt und wird das Wort "Betreuungsangebote" durch die Wörter "Betreuungs- und Entlastungsangebote" ersetzt.

3. § 8 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird das Wort "Modellvorhaben" durch die Wörter "Maßnahmen wie Modellvorhaben, Studien, wissenschaftliche Expertisen und Fachtagungen" ersetzt.

b) In Satz 7 wird das Wort "Modellvorhaben" durch das Wort "Maßnahmen" ersetzt und werden vor dem Punkt am Ende ein Semikolon und die Wörter "dabei sind auch regionale Modellvorhaben einzelner Länder zu berücksichtigen" eingefügt.

c) In Satz 8 wird das Wort "Modellvorhaben" durch das Wort "Maßnahmen" ersetzt.

3a. Dem § 18 Absatz 3a wird folgender Satz angefügt:

"Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat."

4. In § 28 Absatz 1 Nummer 13 wird das Wort "Betreuungsleistungen" durch die Wörter "Betreuungs- und Entlastungsleistungen" ersetzt.

5. § 30 wird wie folgt geändert:

a) Der Überschrift werden ein Komma und das Wort "Verordnungsermächtigung" angefügt.

b) Die Sätze 1 bis 4 werden Absatz 1 und in Satz 1 werden die Wörter "erstmals im Jahre 2014" durch die Wörter "erneut im Jahre 2017" ersetzt.

c) Die Sätze 5 und 6 werden Absatz 2.

6. § 36 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) Der Nummer 1 wird folgender Buchstabe d angefügt:

"d) 468 Euro ab 1. Januar 2015,".

bb) Der Nummer 2 wird folgender Buchstabe d angefügt:

"d) 1.144 Euro ab 1. Januar 2015,".

cc) Nummer 3 wird wie folgt geändert:

aaa) In Buchstabe c wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

bbb) Folgender Buchstabe d wird angefügt:

"d) 1.612 Euro ab 1. Januar 2015."

b) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe "1.918" durch die Angabe "1.995" ersetzt.

7. § 37 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt geändert:

aa) Der Nummer 1 wird folgender Buchstabe d angefügt:

"d) 244 Euro ab 1. Januar 2015,".

bb) Der Nummer 2 wird folgender Buchstabe d angefügt:

"d) 458 Euro ab 1. Januar 2015,".

cc) Nummer 3 wird wie folgt geändert:

aaa) In Buchstabe c wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

bbb) Folgender Buchstabe d wird angefügt:

"d) 728 Euro ab 1. Januar 2015."

b) In Absatz 3 Satz 4 wird die Angabe "21 " durch die Angabe "22" und die Angabe "31" durch die Angabe "32" ersetzt.

8. § 38a wird wie folgt gefasst:

alt neu
  § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)12b

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