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Regelwerk
Teil 4

ETAG Nr. 005 - Teil 5: Besondere Bestimmungen für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen auf der Basis von heiß aufgetragenem polymer-modifiziertem Bitumen
Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen

- Fassung März 2000/Überarbeitung März 2004 -

Vom 18. Februar 2005
(BAnz. Nr. 102a vom 04.06.2005 S. 2)



Vorwort

Allgemeines

Die vorliegende ETAG wurde von der EOTa WG 4.02/01, die sich mit Bausätzen (kits) für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen (LARWK) befasst, erarbeitet.

Diese ETA-Leitlinie, Teil 5 - "Besondere Bestimmungen für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen auf der Basis von heiß aufgetragenem polymer-modifiziertem Bitumen" ist in Verbindung mit Teil 1 - "Allgemeine Bestimmungen" anzuwenden.

Im vorliegenden Ergänzungsteil werden die in Teil 1 - "Allgemeine Bestimmungen" gestellten Anforderungen unter Berücksichtigung der betreffenden Produktfamilie ergänzt und/oder abgeändert.

Normative Verweise

Die vorliegende ETAG 005, Teil 5 enthält Vorschriften aus anderen Veröffentlichungen in Form von Verweisen mit oder ohne Angabe des Erscheinungsdatums. Diese Veröffentlichungen, auf die in den entsprechenden Abschnitten verwiesen wird, sind nachstehend aufgeführt. Bei Verweisen auf Fassungen mit Erscheinungsdatum sind spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Veröffentlichungen nur dann für diese ETA-Leitlinie maßgebend, wenn auf sie durch eine Ergänzung oder Überarbeitung dieser Leitlinie verwiesen wird. Bei undatierten Verweisen gilt die jeweils letzte Fassung der aufgeführten Veröffentlichungen

ENV 1991-2-4 Leitlinien für die Anwendung von ENV 1991-2-4 Eurocode 1: Grundlagen der Tragwerksplanung und Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 2-4: Einwirkungen auf Tragwerke; Windlasten
EN ISO 2431 (+ Berichtigung 1 und 2) Lacke und Anstrichstoffe - Bestimmung der Auslaufzeit mit Auslaufbecher
EN ISO 2592 Bestimmung des Flamm- und Brennpunktes - Verfahren mit offenem Tiegel nach Cleveland
EN ISO 2719 Bestimmung des Flammpunktes; Verfahren nach Pensky-Martens mit geschlossenem Tiegel
EN ISO 3251 Beschichtungsstoffe und Kunststoffe - Bestimmung des Gehaltes an nicht-flüchtigen Anteilen
ISO 9073-1 Textilien; Prüfverfahren für Vliesstoffe; Teil 1: Bestimmung der Masse pro Flächeneinheit
ISO 9073-3 Textilien; Prüfverfahren für Vliesstoffe; Teil 3: Bestimmung der Reißfestigkeit und der Bruchdehnung
ASTM D 5329-96 Standard Test Methods for Sealants and Fillers, Hot-Applied, for Joints and Cracks in Asphaltic and Portland Cement Concrete Pavements
CAN/CGSB 37.50 - M89 Heiß aufzubringender elastischer Asphalt für Dach- und Bauwerksabdichtungen
ETAG 005, Teil 1 Flüssig aufzubringende Dachabdichtungen: Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Einleitung

1 Vorbemerkungen

1.1 Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen der ETA-Leitlinien gehen aus ETAG 005, Teil 1, Abschnitt 1.1 hervor.

Es wird keine bestehende ETA-Leitlinie ersetzt.

1.2 Status der ETA-Leitlinien

Der Status der ETA-Leitlinien geht aus ETAG 005, Teil 1, Abschnitt 1.2 hervor.

2 Geltungsbereich

Der vorliegende Teil 5 ist zusammen mit ETAG 005, Teil 1 zu verwenden.

Der vorliegende Ergänzungsteil (ETAG 005, Teil 5) - "Besondere Bestimmungen für flüssig aufzubringende Dachabdichtungen auf der Basis von heiß aufgetragenem polymer-modifiziertem Bitumen" enthält Festlegungen für Begriffe und Begriffsbestimmungen sowie besondere Nachweisverfahren für die Bauprodukte und für die Identifizierung der Eigenschaften der Komponenten.

Er dient auch als Leitfaden für die Beurteilung der stoffspezifischen Ausführungsanweisungen und für die Bescheinigung der Konformität dieser Dachabdichtungssysteme.

Er gilt für Dachabdichtungen auf der Basis von polymer-modifiziertem Bitumen, das in Blöcken geliefert auf der Baustelle geschmolzen, gegossen, verteilt und mit einer Schutzschicht versehen wird. Das zusammengefügte System kann verstärkt oder unverstärkt sein und darf nur auf Betonuntergrund aufgebracht werden. Andere Untergründe (z.B. Metall, Mauerwerk, Holz usw.) an Detailausbildungen sind zulässig.

Die zusammengefügten Systeme werden stets durch Umkehrdachdämmungen, schweren Schutz, Dachgärten oder begrünte Dächer geschützt und dürfen daher nur bei Dächern mit einer Neigung von maximal 27 % (15°) verwendet werden.

3 Begriffe

3.1 Begriffsbestimmungen und Abkürzungen

Für den Zweck des vorliegenden Ergänzungsteils der ETA-Leitlinie gelten die besonderen Begriffsbestimmungen und Abkürzungen, wie sie in ETAG 005, Teil 1, Abschnitt 3 festgelegt sind, sowie die vom Technischen Lenkungsausschuss (TB) festgelegten gemeinsamen Begriffe (siehe ETAG 005, Teil 1, Anhang II).

3.2 Besondere Begriffsbestimmungen

Für die vorliegende ETAG 005, Teil 5 gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

3.2.1 Bitumen:

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(Stand: 16.06.2018)

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