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Regelwerk

ETAG Nr. 008 - Vorgefertigte Treppenbausätze
Leitlinie für europäische technische Zulassung

- Fassung Januar 2001 -

Vom 23. September 2002
(BAnz. Nr. 221a vom 27.11.2002 S. 1)



Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 des Bauproduktengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 812) wird die folgende Leitlinie der Europäischen Organisation für Technische Zulassung EOTa bekannt gemacht. Auf Grund dieser Leitlinie können von dafür anerkannten Stellen europäische technische Zulassungen nach Artikel 8 der Bauproduktenrichtlinie bzw. § 6 des Bauproduktengesetzes für vorgefertigte Treppenbausätze erteilt werden. Deutsche Stelle für die Erteilung europäischer technischer Zulassungen ist das Deutsche Institut für Bautechnik, Kolonnenstraße 30 L, 10829 Berlin.

Vorwort

Hintergrundinformation zur ETAG

Diese Leitlinie wurde von der EOTA-Arbeitsgruppe 05.06/03 - Vorgefertigte Treppenbausätze - erstellt. Die Arbeitsgruppe setzte sich zusammen aus aktiven Mitgliedern aus sieben EU- und EFTA-Ländern [Österreich, Finnland (Vorsitz und Sekretariat), Frankreich, Deutschland, Norwegen, Portugal und Großbritannien], mit korrespondierenden Mitgliedern aus den Niederlanden, Polen, Schweden und der Tschechischen Republik. In den teilnehmenden Mitgliedstaaten wurde durch die jeweiligen Vertreter eine Zusammenarbeit mit der Industrie sichergestellt. Norwegen wurde durch den norwegischen Verband der Hersteller des Tischlerhandwerks NTL vertreten. Vom C.E.I. Bois war ein Vertreter aus Österreich Mitglied der Arbeitsgruppe.

Der Geltungsbereich der Leitlinie ist das Ergebnis einer Unterscheidung zwischen EOTA- und CEN-Aktivitäten auf dem Gebiet der Treppen. Die Technischen Ausschüsse 175 und 229 des CEN sind auf den Gebieten der Begriffe und Klassifizierung von Treppen, Verwendung von Holz in Treppen und vorgefertigten Betontreppen tätig. Die EOTA-Arbeitsgruppe hat mit diesen Ausschüssen zusammengearbeitet.

Der Geltungsbereich der Leitlinie schließt herkömmlich hergestellte vorgefertigte Treppen aus massivem Holz als Ergebnis einer Diskussion über die Notwendigkeit der CE-Kennzeichnung eines solchen Bausatzes aus. Es wurde vereinbart, dass die EOTa sich mit Systemen befassen soll, wie sie im Geltungsbereich dieser Leitlinie beschrieben sind, während Treppen, die auf individuelle Anfrage auf einer Einzelfallbasis hergestellt werden, ausgeschlossen sein sollen. Diese Art von Treppen können Teile enthalten, die einen gewissen Grad an Vorfertigung aufweisen, wie die Formung der Trittstufenkanten, das Kleben des Holzmaterials usw., wichtig ist jedoch, dass sie auf einer Einzelfallbasis hergestellt werden. Im Allgemeinen werden solche Treppen für individuelle Wohngebäude aus massivem Holz hergestellt.

In den Fällen, in denen der Treppenbausatz als Teil des Rahmentragwerks fungiert, sind die mechanische Festigkeit und Standsicherheit anhand herkömmlicher Bemessungsberechnungen zu beurteilen. Diese Leitlinie berücksichtigt nicht die Anforderungen hierfür.

Die Leitlinie legt die Leistungsanforderungen für vorgefertigte Treppenbausätze, die Nachweisverfahren zur Untersuchung der verschiedenen Aspekte der Leistung, die Beurteilungskriterien zur Beurteilung der Leistung für den vorgesehenen Verwendungszweck und die vorgegebenen Bedingungen für Bemessung und Ausführung der Bausätze im Bauwerk fest.

Das allgemeine Beurteilungskonzept der Leitlinie basiert auf dem jeweils vorhandenen Kenntnisstand und Versuchserfahrungen. Auch nationale technische Spezifikationen wurden, wenn relevant, diskutiert und berücksichtigt. Neue besondere Versuchsverfahren wurden nicht entwickelt, sondern es wurden vorhandene Versuchs- und Rechenverfahren, insbesondere EN- und ISO-Verfahren bevorzugt verwendet oder ergänzt.

In der Leitlinie sind die bei der Beurteilung der verschiedenen Eigenschaften von vorgefertigten Treppenbausätzen zu befolgenden Verfahren festgelegt. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Wahl der zu beurteilenden Eigenschaften und die Wahl der Werte und Klassen bei jeder Eigenschaft allein dem Hersteller überlassen ist.

In diesem ersten Teil werden die Bedingungen berücksichtigt, bei denen die Notwendigkeit einer Beurteilung des Einflusses von Klimafaktoren wie Schnee und Eis, Frost, erhöhte Feuchtigkeit, hohe Temperaturen oder eine erhöhte Sonneneinstrahlung nicht besteht. Diese Aspekte werden im zweiten Teil berücksichtigt.

Da die meisten Mitgliedsländer und auch das Grundlagendokument über den Brandschutz Klassen verwenden, um den Feuerwiderstand und das Brandverhalten zu definieren, tut diese Leitlinie dies auch. Ansonsten werden keine Klassen in der Leitlinie verwendet. Alle anderen Produktmerkmale werden im Allgemeinen als Zahlenwerte oder in Form von Bestanden/Nicht bestanden-Begriffen angegeben. Das Konzept stimmt mit der Philosophie der BPR überein, dass sich die wesentlichen Anforderungen auf die Bauwerke erstrecken und eine ETa eine positive technische Beurteilung eines Bauprodukts für einen vorgesehenen Verwendungszweck darstellt, d. h. für den Einbau in Bauwerke. Die ETa erstreckt sich nur auf das Produkt und gibt Klassen oder nur Produktmerkmale an, die anschließend bei der Bemessung des Bauwerks zu verwenden sind.

Die vorliegende Leitlinie befasst sich mit vorgefertigten Treppenbausätzen vor ihrem Einbau in das Bauwerk. Ihr Verhalten während der Nutzung hängt von vielen Faktoren ab einschließlich Bemessung und Einbau des Treppenbausatzes. Herstellungsqualität und Einbau in die Bauwerke.

Bezugsdokumente

Auf Bezugsdokumente wird innerhalb der ETAG verwiesen. Sie unterliegen den darin genannten Bedingungen.

Die Liste der Bezugsdokumente (mit Angabe des Jahres der Veröffentlichung) für diese ETAG ist im Anhang F enthalten.

Werden zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Teile zu dieser ETAG veröffentlicht, so können sie Änderungen für die Liste der Bezugsdokumente enthalten, die für diesen Teil gelten.

Bedingungen für die Aktualisierung von Bezugsdokumenten

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