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ETAG 020 - Teil 4: Kunststoffdübel zur Verwendung in Hohl- oder Lochsteinen
Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Kunststoffdübel als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen zur Verankerung im Beton und Mauerwerk

Ausgabe März 2006
(BAnz. Nr. 140a vom 16.09.2008 S. 1aufgehoben)



zur englischen Fassung 2012

Vorwort

Dieser Teil der ETAG "Kunststoffdübel als Mehrfachbefestigung von nichttragenden Systemen zur Verankerung in Beton und Mauerwerk" enthält die Nachweisverfahren und Beurteilungen, die für die Verwendung von Kunststoffdübeln in Mauerwerk aus Hohl- oder Lochsteinen (Hohl- und Lochsteine sowie Hohlblocksteinen aus Ton [Ziegel], Kalziumsilikat [Kalksandstein] oder Normalbeton) benötigt werden. Für eine allgemeine Beurteilung von Kunststoffdübeln gilt grundsätzlich Teil 1.

Mauersteine in Form von Hohl- oder Lochsteinen haben einen bestimmten Volumenanteil an Hohlräumen, die durch den Mauerstein verlaufen (vgl. dazu Tabelle 3.1, EC 06 [ 8]).

Die erforderlichen Eignungsversuche sind in Abschnitt 5.4.2 aufgeführt. Die Versuche zur Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen sind in Tabelle 5.2 angegeben. Die Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen sowie die Ermittlung der charakteristischen Tragfähigkeit für Kunststoffdübel zur Verwendung in Hohl- oder Lochsteinen sind vollständig in Abschnitt 6.4.3 aufgeführt.

Es wird dieselbe Nummerierung der Abschnitte wie in Teil 1 verwendet.

Die Kunststoffdübel zur Verwendung in Hohl- oder Lochsteinen sollen als Mehrfachbefestigung verwendet werden. Bei dem Einsatz von Dübeln als Mehrfachbefestigung wird angenommen, dass bei übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels die Last auf benachbarte Dübel übertragen werden kann, ohne dass die Erfüllung der Anforderungen an das Anbauteil in Bezug auf Gebrauchstauglichkeit und Grenzzustand der Tragfähigkeit erheblich beeinträchtigt wird.

Bei der Bemessung des Anbauteils wird daher die Anzahl n1 der Befestigungspunkte für die Befestigung des Anbauteils und die Anzahl n2 der Dübel pro Befestigungspunkt angegeben. Darüber hinaus kann der Bemessungswert Nsd für Einwirkungen auf einen Befestigungspunkt auf einen Wert ≤ n3 (kN) festgelegt werden, bis zu dem die Anforderungen an Festigkeit und Steifigkeit des Anbauteils erfüllt sind, und die Lastverlagerung im Falle von übermäßigem Schlupf oder bei Versagen eines Dübels braucht bei der Bemessung des Anbauteils nicht berücksichtigt zu werden.

Für n1, n2 und n3 können folgende Anhaltswerte verwendet werden:

n1 ≥ 4; n2 ≥ 1 und n3 ≤4,5 kN bzw.
n1 ≥3; n3 ≥1 und n3 ≤3,0 kN.

Abschnitt 2
Leitfaden für die Beurteilung der Brauchbarkeit

5 Nachweisverfahren

5.4 Nutzungssicherheit

5.4.2 Eignungsversuche

Die verschiedenen Eignungsversuche, die Prüfbedingungen, die Anzahl der erforderlichen Versuche und die Kriterien für die Versuchsergebnisse sind gemäß den Angaben in Abschnitt 5.4.2 und Tabelle 5.1 von Teil 3 (Vollsteine) zu übernehmen.

Bei der Beurteilung von Kunststoffdübeln zur Verwendung in Hohl- oder Lochsteinen ist darüber hinaus davon auszugehen, dass der Dübel auch im Vollmaterial (z.B. Fugen, massiver Teil des Steins) gesetzt werden kann, sodass auch Prüfungen im Vollmaterial erforderlich sein können.

Im Allgemeinen erfolgt für Kunststoffdübel zur Verwendung in Hohl- oder Lochsteinen auch eine Beurteilung zur Verwendung in Vollmaterial. Deshalb sind Eignungsversuche in Vollmaterial (gemäß Teil 3, Tabelle 5.1) bzw. in Beton (gemäß Teil 2, Tabelle 5.1) verfügbar. Die Ergebnisse dieser Eignungsversuche (minα1, minα2 und minαv) können für die Bestimmung der charakteristischen Werte der Kunststoffdübel zur Verwendung in Hohl- bzw. Lochsteinen herangezogen werden.

5.4.3 Versuche zur Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen

Die Versuche können an Einzelsteinen oder an einer Wand durchgeführt werden. Bei Durchführung der Versuche in einer Wand soll die Fugenbreite etwa 10 mm betragen und die Fugen sollten vollständig mit Mörtel der Festigkeitsklasse M2.5 mit einer Festigkeit von ≤ 5 N/mm2 ausgefüllt sein. Wenn die Versuche in Wänden mit einer höheren Mörtelfestigkeit als M2.5 durchgeführt wurden, dann ist die Mindestmörtelfestigkeit in der ETa anzugeben. Die Wände dürfen zur einfacheren Handhabung und zum Transport leicht in vertikaler Richtung vorgespannt sein.

Zur Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen sind die in Tabelle 5.2 aufgeführten Versuche durchzuführen.

Wenn der Hersteller Versuchsdaten zur Verfügung gestellt hat und die entsprechenden Versuchsberichte alle relevanten Informationen enthalten, kann die Zulassungsstelle die Anzahl der Versuche zur Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen auf der Grundlage der vorliegenden Daten reduzieren. Diese Daten werden jedoch nur dann bei der Beurteilung berücksichtigt, wenn sich die Ergebnisse mit den Versuchsergebnissen des Instituts decken.

Alle Versuche zur Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen sollen gemäß den Angaben in Anhang A in dem Verankerungsgrund durchgeführt werden, in dem der Kunststoffdübel verwendet werden soll; unter normaler Umgebungstemperatur (+21 °C ±3 °C) und Standardkonditionierung der Kunststoffhülse. Die Bohrlöcher sollten mit Bohrern des Durchmessers dcut,m gebohrt werden.

Der Mindestrandabstand cmin und der Mindestachsabstand smin sollten vom Hersteller angegeben werden. Diese Angaben sollten mit den Versuchen nach Tabelle 5.2, Zeile 2 bestätigt werden.

Die für die ETa ermittelten charakteristischen Tragfähigkeiten gelten nur für die in den Versuchen verwendeten Steine und Blöcke. Das bezieht sich auf den Verankerungsgrund, das Format der Steine/Blöcke, die Druckfestigkeit sowie die Anordnung der Hohlräume. Deshalb sind im Prüfbericht und in der ETa folgende Angaben zu vermerken:

Verankerungsgrund, Format der Steine/Blöcke, standardisierte Druckfestigkeit; Gesamtvolumen der Löcher (prozentualer Anteil am Gesamtvolumen); Volumen des einzelnen Loches (prozentualer Anteil am Gesamtvolumen); Mindestdicke in und um die Löcher (Stege und Wandungen); kombinierte Dicke von Stegen und Wandungen (prozentualer Anteil an der Gesamtbreite); Zuordnung zu einer Gruppe in EC 6, Tabelle 3.1.

Tabelle 5.2 Versuche zur Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen für Kunststoffdübel zur Verwendung in Hohl- oder Lochsteinen

  1 2 3 4 5 6 7
  Versuchszweck Lastrichtung Abstände Dicke des Bauteils h Anmerkungen Mindestanzahl der Versuche für s, m, l

(4)

In Anhang A beschriebenes Prüfverfahren
1 Charakteristische Zugtragfähigkeit ohne Einfluss von Achs- bzw. Randabständen N s > smin
c > cmin
≥ hmin Versuch mit Einzeldübeln
(1)
5 Anhang a 5.2
2 Minimaler Randabstand für charakteristische Zugtragfähigkeit N s > smin (3)
c > cmin
= hmin Versuch mit Einzeldübeln
(2)
5 Anhang a 5.2
(1) Die Versuche sind an der ungünstigsten Position im Stein durchzuführen, sodass damit die niedrigste charakteristische Tragfähigkeit des Dübels bestimmt werden kann.

(2) Zugversuche mit Einzeldübeln in der Nähe des freien Randes einer Wand zur Bestimmung der charakteristischen Tragfähigkeit in Abhängigkeit vom Mindestrandabstand cmin.

(3) Zugversuche mit einer Zweifachbefestigung mit smin in der Nähe des freien Randes (c = cmin) zur Bestimmung der charakteristischen Tragfähigkeit in Abhängigkeit vom minimalen Achsabstand s und minimalen Randabstand cmin sind erforderlich, wenn der gewählte minimale Achsabstand kleiner als die folgenden Werte ist:
smin < 4 cmin (Gruppen mit dem Achsabstand parallel zum Rand)
smin < 2 cmin (Gruppen mit dem Achsabstand senkrecht zum Rand)

(4) Dübelgrößen klein (s); mittel (m) und groß (l) sollen geprüft werden, Zwischengrößen brauchen nicht geprüft zu werden.

Querkraftversuche in Richtung des Randes sind nur erforderlich, wenn der Randabstand zum Wandabschluss kleiner als 100 mm ist oder wenn FRk größer als 2,5 kN ist oder das Spreizelement aus Polymerwerkstoff besteht. Diese Querkraftversuche sind nach Anhang A durchzuführen; mindestens 5 Querlastversuche mit Einzeldübeln und minimalem Randabstand sind erforderlich.

Die Versuche sind grundsätzlich mit dem vom Hersteller angegebenen Wert min hef durchzuführen. Die Versuchsergebnisse gelten nur für min hef weil die Funktion des Dübels bei größerer Verankerungstiefe als min hef in Abhängigkeit vom Volumen der Löcher (siehe Abb. 5.1) beeinträchtigt sein kann. Wenn der Hersteller einen großen Bereich für die Dicke des Anbauteils tfix für den einzelnen Dübel angibt, sollten die möglichen größeren Verankerungstiefen (größere Verankerungstiefe, falls tfix kleiner als max tfix ist) geprüft werden oder die Leistung des Dübels im Rahmen von Baustellenversuchen gemäß Anhang B ermittelt werden.

Abbildung 5.1 Beispiel für einen Kunststoffdübel mit einer Gesamtlänge von 90 mm und einer maximalen Dicke des Anbauteils von 40 mm (max tfix = 40 mm) mit verschiedenen Setztiefen

6 Bewertung und Beurteilung der Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck

6.4 Nutzungssicherheit

6.4.1.2 Umwandlung der Bruchlasten zur Berücksichtigung der Festigkeit von Beton, Mauerwerk und Stahl

Anstelle der Gleichung ( 6.0b) aus Teil 1 sollte die Umwandlung der Versuchsergebnisse in Hohl- oder Lochsteinen gemäß den Angaben in Abschnitt 6.4.3.2 erfolgen.

6.4.1.3 Bei allen Versuchen sind folgende Kriterien zu erfüllen

(2) Im Allgemeinen soll in jeder Versuchsreihe der Variationskoeffizient der Bruchlast kleiner als v = 20 % (Eignungsversuche) bzw. v = 15 % (Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen) sein.

Falls der Variationskoeffizient der Bruchlast in den Eignungsversuchen größer als 20 % ist, muss folgender αv-Wert berücksichtigt werden:

( 6.6a)

Falls der Variationskoeffizient der Bruchlast bei der Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen größer als 15 % ist, muss folgender αv-Wert berücksichtigt werden:

( 6.6b)

6.4.2 Kriterien für die Eignungsversuche

In den Eignungsversuchen sollten die in Teil 1, Abschnitt 6.4 angegebenen Kriterien eingehalten werden. Für die Referenzversuche werden die Werte von den Versuchen nach Tabelle 5.2, Zeile 1 genommen.

Wenn für die Kunststoffdübel bereits Eignungsversuche in Vollsteinen (gemäß Teil 3, Tabelle 5.1) bzw. in Beton (gemäß Teil 2, Tabelle 5.1) durchgeführt wurden, können die Ergebnisse dieser Eignungsversuche (minα1, minα2 und minαv) für die Bestimmung der charakteristischen Werte der Kunststoffdübel zur Verwendung in Hohl- bzw. Lochsteinen genommen werden.

6.4.3 Zulässige Anwendungsbedingungen

6.4.3.1 Allgemeines

Bei allen Zugversuchen sollten die Anforderungen an die Last-/Verschiebungskurven aus Teil 1, Abschnitt 6.4.1.3 (1), eingehalten werden. Die Anforderungen an den Variationskoeffizienten der Bruchlasten sind in Abschnitt 6.4.1.3 (2) und Gleichung ( 6.6b) angegeben.

6.4.3.2 Charakteristische Tragfähigkeit von Einzeldübeln für die verschiedenen Bedingungen

(1) Zuglast ohne Einfluss von Rand- und Achsabständen (Tabelle 5.2, Zeile 1)

Die charakteristische Zugtragfähigkeit von Einzeldübeln ohne Einfluss von Rand- und Achsabstand ist folgendermaßen zu berechnen:

NRk1 = NRk1,0 x min1) (min α1;
min α2, Zeile 1,2,6,7) x min α2, Zeile4,5 x min αv
( 6.7)

1) Der geringste Wert von min α1 bzw. min α2 Zei1e 1,2,6,7 ist maßgebend.

mit:
NRk1,0
= charakteristische Tragfähigkeit, ermittelt aus den Ergebnissen der Versuche nach Tabelle 5.2, Zeile 1

Sind keine genaueren Angaben verfügbar, soll der Einfluss der Druckfestigkeit des Steins/Blocks mit dem Verhältnis fb/fb,test gemäß Gleichung ( 6.8) berücksichtigt werden.

min α1
= geringster Wert α1 (Abminderungsfaktor aus Last-/Verschiebungsverhalten) gemäß Teil 1, Gleichung ( 6.2) von allen Versuchen (≤ 1,0)
min α2, Zeile 4,5
= geringster Wert α2 (Abminderungsfaktor aus den Bruchlasten der Eignungsversuche) gemäß Teil 1, Gleichung ( 6.5), der Eignungsversuche nach Tabelle 5.1, Zeilen 4 und 5 (Konditionierung und Temperatur) (≤ 1,0)
min α2, Zeile 1,2,6,7
= geringster Wert α2 (Abminderungsfaktor aus der Bruchlast der Eignungsversuche) gemäß Teil 1, Gleichung ( 6.5), der Eignungsversuche nach Tabelle 5.1, Zeilen 1, 2, 6 und 7 (≤ 1,0)
min αv
= geringster Wert αv zur Berücksichtigung eines Variationskoeffizienten der Bruchlasten in den Eignungsversuchen und in den Versuchen zur Bestimmung der zulässigen Anwendungsbedingungen größer als 20 % bzw. 15 %, gemäß den Gleichungen ( 6.6a) und ( 6.6b).

(2) Zuglast unter dem Einfluss des minimalen Randabstands (Tabelle 5.2, Zeile 2)

Die charakteristischen Tragfähigkeiten von Einzeldübeln am freien Rand unter Zuglast sollten wie folgt berechnet werden:

NRk2 = NtRk2 x (fb/fb,test) x min α1 x min αv1) ( 6.8)


mit:
NtRk2
= charakteristische Tragfähigkeit, ermittelt aus den Ergebnissen der Versuche nach Tabelle 5.2, Zeile 2
fb
= standardisierte mittlere Druckfestigkeit des gewählten Mauersteins gemäß der ETA
fb,test
= mittlere Druckfestigkeit des im Versuch geprüften Steins
min α1
= geringster Wert α1 (Abminderungsfaktor aus dem Last-/ Verschiebungsverhalten) gemäß Teil 1, Gleichung ( 6.2) aller Versuche (≤ 1,0)
min αv
= geringster Wert αv zur Berücksichtigung eines Variationskoeffizienten der Bruchlasten in den Versuchen zur Ermittlung der Eignung und der zulässigen Anwendungsbedingungen von mehr als 20 % bzw. 15 %, Gleichungen ( 6.6a) und ( 6.6b).
1) Falls in den Versuchen nach Tabelle 5.2, Zeile 2, Versagen durch Herausziehen beobachtet wird, sollte die Bewertung nach Gleichung (6.7) erfolgen.

(3) Zuglast unter Einfluss des minimalen Achsabstands (Tabelle 5.2, Fußnote (3))

Im Bemessungskonzept wird davon ausgegangen, dass eine Gruppe mit 2 bzw. 4 Dübeln mit s ≥ smin dieselbe charakteristische Tragfähigkeit wie ein Einzeldübel mit großem Achsabstand zu den benachbarten Dübeln aufweist. Die charakteristische Tragfähigkeit von Einzeldübeln NRk3 mit dem minimalen Achsabstand nahe des freien Rands unter Zuglast ist nach 6.4.3.2 (2) zu berechnen. Als Wert NtRk2 ist jedoch die aus den Versuchsergebnissen gemäß Tabelle 5.2, Fußnote (3) ermittelte charakteristische Tragfähigkeit zu verwenden.

Falls in den Versuchen nach Tabelle 5.2, Fußnote 3, ein Versagen durch Herausziehen beobachtet wird, sollte der Wert nach Gleichung ( 6.7) ermittelt werden.

(4) Querlast

Falls Querlastversuche in Richtung des freien Randes durchgeführt werden und Mauerwerkskantenbruch auftritt, ist die charakteristische Quertragfähigkeit wie folgt zu berechnen:

VRk,b = VtRu x -(fb/fb,test) x min αv
( 6.9)


mit:
VtRu
= charakteristische Tragfähigkeit ermittelt aus den Versuchsergebnissen
fb
= standardisierte mittlere Druckfestigkeit des gewählten Mauersteins gemäß der ETA
fb,test
= mittlere Druckfestigkeit des im Versuch geprüften Steins
min αv
= geringster Wert αv zur Berücksichtigung eines Variationskoeffizienten der Bruchlasten in den Versuchen zur Ermittlung der Eignung und der zulässigen Anwendungsbedingungen von größer als 20 % bzw. 15 %, gemäß den Gleichungen ( 6.6a) und ( 6.6b).

Wenn der Randabstand zum Wandabschluss cmin größer als 100 mm ist oder FRk kleiner als 2,5 kN ist, sind keine Querkraftversuche erforderlich. Die charakteristischen Quertragfähigkeiten VRk,s des Spreizelements aus Stahl können für Einzeldübel wie folgt berechnet werden:

VRk,s = 0,5 x As x fuk
( 6.10)


mit:
As
= Spannungsquerschnitt des Stahls
fuk
= charakteristische Stahlzugfestigkeit (Nennwert)

6.4.3.3 Charakteristische Tragfähigkeit des Einzeldübels in der ETA

Für die Bestimmung der charakteristischen Tragfähigkeit FRk sollen dieBemessungswerte für NRk1, NRk2, NRk3, VRk,b und VRk,s unter Berücksichtigung der entsprechenden Teilsicherheitsbeiwerte berechnet werden. Die betreffenden Teilsicherheitsbeiwerte sind in Abschnitt 7.1.2 angegeben.

Der minimaleBemessungswert ist maßgeblich für die in der ETa angegebene charakteristische Tragfähigkeit FRk.

Der Wert der charakteristischen Tragfähigkeit FRk sollte auf folgende Werte gerundet werden:
0,3/0,4/0,5/0,6/0,75/0,9/1,2/1,5/2/2,5/3/3,5/4/4,5/5/6/7,5/9kN

6.4.3.4 Verschiebungsverhalten

In der ETa sind für eine Last F, die in etwa dem nach Gleichung ( 6.11) ermittelten Wert entspricht, mindestens die Verschiebungen unter Kurz- und Langzeit-Zug- und Querlast anzugeben.

F = FRk/(γF x γM)
( 6.11)

wobei gilt:

FRk = charakteristische Tragfähigkeit nach 6.4.3.3
γF = 1,4
γM = entsprechender Materialteilsicherheitsbeiwert

Die Verschiebungen unter Kurzzeit-Zugbelastung (δNO) werden auf Basis der Versuche mit Einzeldübeln ohne Einfluss des Rand- oder Achsabstands nach Tabelle 5.2, Zeile 1 ermittelt. Der ermittelte Wert sollte in etwa dem 95 %-Fraktil für eine Aussagewahrscheinlichkeit von 90 % entsprechen.

Die Verschiebungen unter Langzeit-Zugbelastung δN∞ können mit etwa dem 2,0-fachen des Werts δNO angenommen werden.

Die Verschiebungen unter Kurzzeit-Querbelastung (δVO) werden auf der Basis der entsprechenden Querkraftversuche mit Einzeldübeln ermittelt. Der ermittelte Wert sollte in etwa dem 95 %-Fraktil für eine Aussagewahrscheinlichkeit von 90 % entsprechen.

Wurden keine Querkraftversuche durchgeführt, können die Verschiebungen unter Kurzzeit-Querbelastung (δVO) für Kunststoffdübel mit einem Spreizelement aus Stahl für die Last nach Gleichung ( 6.11) mit einer Schersteifigkeit von 500 N/mm2 ermittelt werden.

Die Verschiebungen unter langzeitiger Querbelastung δV∞ kann mit etwa dem 1,5-fachen des Werts δVO angenommen werden.

Unter Querlast können sich die Verschiebungen auf Grund eines Spalts zwischen Anbauteil und Dübel erhöhen. Der Einfluss dieses Spalts ist bei der Bemessung zu berücksichtigen.

7 Voraussetzungen und Empfehlungen zur Beurteilung der Brauchbarkeit der Produkte

7.1 Bemessungsverfahren für die Verankerung in Hohl- oder Lochsteinen

7.1.1 Mehrfachbefestigung

Die Kunststoffdübel zur Verwendung in Hohl- oder Lochsteinen sollen bei Mehrfachbefestigungen zum Einsatz kommen. Bei dem Einsatz von Dübeln als Mehrfachbefestigung wird angenommen, dass bei übermäßigem Schlupf oder Versagen eines Dübels die Last auf benachbarte Dübel übertragen werden kann, ohne dass die Erfüllung der Anforderungen an das Anbauteil in Bezug auf Gebrauchstauglichkeit und Grenzzustand der Tragfähigkeit erheblich beeinträchtigt wird.

Bei der Bemessung des Anbauteils wird daher die Anzahl n1 der Befestigungspunkte für die Befestigung des Anbauteils und die Anzahl n2 der Dübel pro Befestigungspunkt angegeben.

Darüber hinaus kann der Bemessungswert Nsd für Einwirkungen auf einen Befestigungspunkt auf einen Wert ≤ n3 (kN) festgelegt werden, bis zu dem die Anforderungen an Festigkeit und Steifigkeit des Anbauteils erfüllt sind, und die Lastverlagerung im Falle von übermäßigem Schlupf oder bei Versagen eines Dübels braucht bei der Bemessung des Anbauteils nicht berücksichtigt zu werden.

Für n1, n2 und n3 können folgende Anhaltswerte verwendet werden:

n1 ≥ 4; n2 ≥ 1 und n3 ≤ 4,5 kN bzw.

n1 ≥ 3; n2 ≥1 und n3 ≤ 3,0 kN.

7.1.2 Bemessungs- und Sicherheitskonzept

Für Verankerungen in Mauerwerk aus Hohl- oder Lochsteinen sollte das Bemessungskonzept mit Teilsicherheitsbeiwerten verwendet werden.

Gibt es keine nationalen Vorschriften, können folgende Teilsicherheitsbeiwerte für Widerstände γM verwendet werden:

Stahlversagen: Zuglast:

( 7.1)

Querlast des Dübels mit und ohne Hebelwirkung:

( 7.2)
( 7.3)
Andere Versagensarten: γM = 2,5 ( 7.4)

7.1.3 Besondere Bedingungen für das Bemessungsverfahren in Mauerwerk

(1) Die ETa darf nur eine charakteristische Tragfähigkeit FRk enthalten, die unabhängig von der Lastrichtung und der Versagensart ist. Der zugehörige Teilsicherheitsbeiwert und die entsprechenden Werte cmin und smin für diese charakteristische Tragfähigkeit sollen auch in der ETa angegeben werden.

(2) Die charakteristische Tragfähigkeit FRk für einen einzelnen Kunststoffdübel kann auch für eine Gruppe aus zwei oder vier Kunststoffdübeln ermittelt werden, deren Achsabstand mindestens smin beträgt.

Der Abstand zwischen Einzeldübeln bzw. einer Dübelgruppe sollte s ≥ 250 mm betragen.

(3) Wenn die Stoßfugen in der Wand nicht mit Mörtel verfüllt werden sollen, ist der Bemessungswert der Tragfähigkeit NRd auf 2,0 kN zu begrenzen, um sicherzustellen, dass ein Herausziehen eines Steins aus der Wand verhindert wird. Diese Begrenzung kann bei Verwendung ineinander verzahnter Steine in der Wand bzw. geplanter Verfüllung der Fugen mit Mörtel wegfallen.

(4) Wenn die Fugen des Mauerwerks nicht sichtbar sind, ist die charakteristische Tragfähigkeit FRk mit dem Faktor αj = 0,5 zu reduzieren. Wenn die Fugen des Mauerwerks sichtbar sind (z.B. bei einer unverputzten Wand), ist Folgendes zu berücksichtigen:

Abschnitt 4
Inhalt der ETA

9 Der Inhalt der ETA

9.1.4 Merkmale des Kunststoffdübels hinsichtlich Nutzungssicherheit und Nachweisverfahren

Die ETa sollte nur eine charakteristische Tragfähigkeit FRk für einen Verankerungsgrund enthalten, die unabhängig von der Lastrichtung und der Versagensart ist. Der zugehörige Teilsicherheitsbeiwert und die entsprechenden Werte cmin und smin für diese charakteristische Tragfähigkeit sollen ebenfalls in der ETa angegeben werden.

Die in der ETa festgelegten charakteristischen Tragfähigkeiten gelten nur für die Steine und Blöcke, die bei den Versuchen verwendet wurden. Das bezieht sich auf den Verankerungsgrund, das Format der Steine/Blöcke, die Druckfestigkeit sowie die Anordnung der Hohlräume. Deshalb sind im Prüfbericht und in der ETa folgende Angaben zu vermerken:

Verankerungsgrund, Format der Steine/Blöcke, standardisierte Druckfestigkeit; Gesamtvolumen der Löcher (prozentualer Anteil am Gesamtvolumen); Volumen des einzelnen Loches (prozentualer Anteil am Gesamtvolumen); geringste Dicke in und um die Löcher (Stege und Wandungen); kombinierte Dicke von Stegen und Wandungen (prozentualer Anteil an der Gesamtbreite); Zuordnung zu einer Gruppe in Tabelle 3.1 von EC 6.

Wenn die Versuche in Wänden mit einer höheren Mörtelfestigkeit als M2.5 durchgeführt wurden, ist darüber hinaus in der ETa auch die Mindestmörtelfestigkeit anzugeben.

Die charakteristische Tragfähigkeit des Kunststoffdübels kann im Rahmen von "Baustellenversuchen" gemäß Anhang B bestimmt werden, sofern für den Kunststoffdübel eine ETa mit charakteristischen Werten fürdenselben Verankerungsgrund wie bei den Bauwerken auf der Baustelle erteilt wurde. Ferner sind Baustellenversuche zur Verwendung der Dübel in Vollstein nur dann möglich, wenn es für den Kunststoffdübel eine ETa zur Verwendung in Vollstein gibt. Dasselbe gilt für Baustellenversuche zur Verwendung der Dübel in Hohl- oder Lochsteinen; der Dübel muss eine ETa zur Verwendung in Hohl- und Lochsteinen haben.

Die charakteristischen Tragfähigkeiten gelten grundsätzlich nur für min hef, weil die Funktion des Dübels bei größerer Verankerungstiefe als min hef in Abhängigkeit vom Volumen der Löcher beeinträchtigt sein kann. Wenn der Hersteller einen großen Bereich für die Dicke des Anbauteils tfix für den einzelnen Dübel angibt, sollten verschiedene charakteristische Tragfähigkeiten für größere Verankerungstiefen in der ETa angegeben werden oder die Leistung des Dübels im Rahmen von Baustellenversuchen nach Anhang B ermittelt werden.

9.1.5 Voraussetzungen, die zu einer positiven Bewertung der Brauchbarkeit des Kunststoffdübels für den vorgesehenen Verwendungszweck führten

Die besonderen Bedingungen (2), (3) und (4) für das Bemessungsverfahren nach 7.1.3 sollten ebenfalls in der ETa angegeben werden.

ENDE Teil 4
weiter zu Teil 5

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