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Regelwerk

Zulassungsgrundsätze für den Verwendbarkeitsnachweis von Halbkupplungen an Stahl- und Aluminiumrohren

Fassung vom September 2001
(DIBt Mitteilung Nr. 3 vom 17.06.2002 S. 92)


1 Allgemeines

Diese Zulassungsgrundsätze gelten für den Nachweis der Standsicherheit von Halbkupplungen durch Versuche sowie für die Bemessung der Anschlüsse.

Im Rahmen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Halbkupplungen sind die Anschlussvarianten als "Anschraubkupplung" (Bild 1), als "Anschweißkupplung" (Bild 2) und als "Annietkupplung" (Bild 3) nachzuweisen. Für Halbkupplungen mit speziellen Anschlüssen sind gesonderte Versuche in Anlehnung an diese Zulassungsgrundsätze durchzuführen.

Für Halbkupplungen sind - in Abhängigkeit von der Art des Kupplungsverschlusses - folgende Verwendungsmöglichkeiten vorgesehen:

Halbkupplungen werden i.d.R. aus Teilen von Drehkupplungen nach DIN EN 74 gefertigt ("halbe" Drehkupplungen). Die Befestigung der Halbkupplung an die anzuschließenden Bauteile erfolgt i.d.R. durch Schraubanschluss, Nietanschluss oder durch Schweißanschluss.

Das Versuchsprogramm ist mit dem DIBt abzustimmen.

2 Konstruktive Anforderungen

Für Halbkupplungen gelten die konstruktiven Anforderungen entsprechend Abschnitt 5 von DIN EN 74: 1 988-1 2 mit folgenden Ausnahmen:

Der Antragsteller hat Konstruktionszeichnungen der Halbkupplungen vorzulegen, aus denen die Werkstoffsorten und deren Kennwerte, die Form und Abmessungen mit den wesentlichen Toleranzen, das Gewicht mit Toleranzen sowie die Oberflächenbehandlung hervorgehen.

3 Widerstände

Für den Anschluss eines Rohres mit Halbkupplungen sind die Grenzwerte der aufnehmbaren Schnittgrößen nach Bild 4 zu bestimmen.

Bild 1: Anschraubkupplung Bild 2: Anschweißkupplung Bild 3: Annietkupplung Bild 4: Definition der aufnehmbaren Schnittgrößen/Widerstände)


Bild 5: Versuchsaufbau "Kopfabreißkraft" Bild 6: Versuchsaufbau "Rutschkraft-Versuch"

4 Versuchsdurchführung

4.1 Allgemeines

Sofern in den nachfolgenden Abschnitten keine anderen Regelungen getroffen sind, gelten die "Zulassungsgrundsätze, Versuche an Gerüstsystemen und Gerüstbauteilen".

Im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung sind die in den folgenden Abschnitten aufgeführten Versuche sowie Versuche zum Anklemmverhalten an Stahl- und Aluminiumrohren, soweit diese Versuche nicht bereits im Rahmen der Prüfung der entsprechenden Drehkupplung durchgeführt wurden, durchzuführen. Für die Versuchsdurchführung gilt Abschnitt 9 von DIN EN 74:1988-1 2.

4.2 Kopfabreißkraft

Die Kopfabreißkraft (FK,u) ist mit der Ausführungsvariante "Anschraubkupplung" aus zehn Versuchen als zentrischer Zugversuch entsprechend Bild 5 bis zum Bruch zu bestimmen. Hierzu sind die Halbkupplungen am Vollstab anzuschließen. Sollen mehrere Varianten von Gewindebolzen in der Zulassung geregelt werden, so sind die Versuche mit dem Gewindebolzen der geringsten Tragfähigkeit auszuführen.

4.3 Rutschkraft

Die Rutschkraft (FR,u) ist mit der Ausführungsvariante ;,Anschweißkupplung" aus jeweils zehn Versuchen am Stahl- und Aluminiumrohr nach Abschnitt 1 zu bestimmen. Die Halbkupplungen sind hierfür an ein "steifes" Bauteil - als "steifes" Bauteil gilt hierbei eine Konstruktion, deren Verdrehung bei der entsprechenden Rutschkraft kleiner als 0,005 rad ist - anzuschweißen. Der Versuchsaufbau hat entsprechend Bild 6 zu erfolgen. Es sind Lastverschiebungskurven entsprechend Abschnitt 9.2.3 von DIN EN 74:1 988-1 2 aufzuzeichnen.

4.4 Bruchlast in Rutschrichtung

Die Bruchlast in Rutschrichtung (FQ,u) ist mit der Ausführungsvariante "Anschweißkupplung" aus jeweils zehn Versuchen bis zum Bruch am Stahlrohr nach Abschnitt 1 zu bestimmen. Als Versuchskörper dürfen die Prototypen aus dem Versuch "Rutschkraft" nach Abschnitt 4.3 verwendet werden. Der Versuchsaufbau hat entsprechend Bild 6 zu erfolgen, jedoch ist das Rutschen des Stahlrohres durch eine Knagge am Rohr auszuschließen (vgl. Bild 3c von DIN EN 74:1988-12).

4.5 Querkraft

Die Querkraft (FQ 3 ist mit der Ausführungsvariante "Anschraubkupplung" aus jeweils fünf Versuchen mit je zwei Kupplungen bis zum Bruch am Stahlrohr nach Abschnitt 1 zu bestimmen. Der Versuchsaufbau hat entsprechend Bild 7 zu erfolgen.

5 Versuchsauswertung

5.1 Allgemeines

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