umwelt-online: DIN 18551 Spritzbeton; Herstellung und Güteüberwachung (2)

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8.4.2 Mindestquerschnitt

(1) Ist ein Nachweis nach Abschnitt 8.3.2 Absatz (1) nicht erforderlich, so darf bei Platten auf Verbundmittel verzichtet werden, siehe jedoch Abschnitt 8.7 Absatz (3).

(2) Muss bei Balken die Schubbewehrung verstärkt werden, so sind die Zulagebügel in der Druckzone zu verankern und nach Abschnitt 8.4.3 Absatz (2) zu bemessen. Verbundmittel in der Zugzone sind in diesem Fall nicht erforderlich.

(3) Sind Zulagebügel rechnerisch nicht erforderlich, so sind zur Übertragung der Verbundkräfte Verbundmittel anzuordnen, die mindestens für 0,4 τv zu bemessen sind. Auf diese Verbundmittel darf verzichtet werden, wenn τv< 0,5 τ012 ist und im Endbereich der Verstärkung eine konstruktive Verbundbewehrung vorgesehen wird.

(4) Für allseits verstärkte Stützen sind Verbundmittel nicht erforderlich, wenn in der Verstärkung Bügel angeordnet werden, die nach Abschnitt 8.5 bemessen und nach Abschnitt 8.7 ausgebildet werden.

Bild 3. Bemessungswerte zur Berechnung der Verbundmittel für Balken und Platten

8.4.3 Bemessung

(1) Ist ein Nachweis nach Abschnitt 8.3.2 Absatz (1) erforderlich, so sind bei Platten und Balken, bei denen keine Zulagebügel in der Druckzone verankert sind, die Verbundmittel für den Bemessungswertτ  nach Bild 3 zu ermitteln.

(2) Werden bei Balken mit Stegverstärkung Zulagebügel in der Druckzone verankert, so ist diese Verankerung als Verdübelung des alten und neuen Querschnitts auszubilden. Wegen des Verbundes an den Stegflächen darf die Verankerung für 2/3 der Schubkraft bemessen werden.

8.5 Bemessung von Stützenverstärkungen

(1) Bei Stützen erfolgt eine Erhöhung der Tragfähigkeit im wesentlichen durch die Umschnürung des alten Stützenkerns, durch den Spritzbeton und durch die zugelegte Längsbewehrung (siehe Bild 4).

(2) Der Nachweis der Tragfähigkeit ist in der Regel in Stützenmitte für den Gesamtquerschnitt und im Einleitungsbereich zu führen.

Bild 4. Stütze mit quadratischem Querschnitt

(3) Im Einleitungsbereich sind die Bügel so zu bemessen, dass der alte Stützenkern einschließlich seiner Längsbewehrung die notwendige Tragfähigkeit erreicht. Zugelegte Längsbewehrung darf nur in Rechnung gestellt werden, wenn sie kraftschlüssig unmittelbar am Stützenkopf angeschlossen ist.

8.6 Verankerungen

(1) Die zugelegte Biegebewehrung ist nach DIN 1045/ 07.88, Abschnitt 18.7 zu verankern. Die Aufnahme der Auflagerkraft aus der Spritzbetonverstärkung ist nachzuweisen; gegebenenfalls sind stahlbaumäßige Elemente anzuordnen.

(2) Für die im Spritzbeton liegende Bewehrung gelten die Werte des Verbundbereiches II nach DIN 1045/07.88, Tabelle 19. Dabei sind die Werte der Festigkeitsklasse des nachträglich aufgebrachten Spritzbetons maßgebend.

8.7 Bauliche Durchbildung

(1) Bezüglich der Betondeckung gilt DIN 1045/07.88, Abschnitt 13.2. Bei spritzrauh belassenen Oberflächen sind die Mindest- und Nennmaße nach DIN 1045 um 5 mm zu erhöhen.

(2) Bei Auftragsdicken über 50 mm ist eine konstruktive Bewehrung anzuordnen; Abschnitt 4.4 ist dabei zu beachten.

(3) Bei der Verstärkung von flächenartigen Bauteilen, z.B. Platten und plattenartigen Bauteilen ist die Bewehrung im vorhandenen Beton mit mindestens 4 Stahldübeln M8 je m2 zu verankern.

Bild 5. Stütze mit Rechteckquerschnitt und Zwischenverankerung

(4) Bei allseits verstärkten Stützen sind im Einleitungsbereich (le = 30ds) Bügel mit einem Abstand von maximal 80 mm vorzusehen und nach DIN 1045/07.88, Bild 26c oder 26d zu schließen. Ist das Seitenverhältnis nach der Verstärkungd/b > 1,5, sind Zwischenverankerungen auszubilden, siehe Bild 5. Die Zulagebewehrung ist in den Bügelecken zu konzentrieren.

(5) Bei nicht allseits verstärkten Stützen sind besondere Maßnahmen erforderlich.

Tabelle 1. Eigenüberwachung

  1 2 3 4
  Gegenstand der Prüfung Art der Prüfung
Prüfung an Prüfgröße
Anforderungen Häufigkeit
Ausgangsstoffe
1 Zement Lieferschein und Verpackungsaufdruck bzw. Silozettel (gegebenenfalls auch Plomben) Kennzeichnung (Art, Festigkeitsklasse und Nachweis der Oberwachung) nach DIN 1164 Teil 2 Jede Lieferung
2 Betonzuschlag Lieferschein Bezeichnung nach DIN 4226 Teil 1 oder Teil 2 Überwachung nach DIN 4226 Teil 4 Jede Lieferung
3 Sichtprüfung auf Zuschlagart, Kornzusammensetzung, Gesteinsbeschaffenheit und schädliche Bestandteile Einhalten der Festlegungen nach DIN 4226 Teil 1 oder Teil 2 Jede Lieferung
4 Kornzusammensetzung durch Siebversuch nach DIN 4226 Teil 3 Einhalten der Kornzusammensetzung und des Streubereichs nach DIN 1045/07.88, Abschnitte 6.2.2, 6.5.6.2 und 7.3 Bei der ersten Lieferung, 1 x je Betonierwoche
5 Betonzusatzstoffe Lieferschein und gegebenenfalls Verpackungsaufdruck Bezeichnung
Prüfzeichen oder Zulassung und Nachweis der Überwachung
Jede Lieferung
6 Betonzusatzmittel Lieferschein und Verpackungsaufdruck, Kennzeichnung Bezeichnung, Prüfzeichen und Nachweis der Überwachung Jede Lieferung
7 Sichtprüfung Keine auffälligen Veränderungen Laufend
8 Lagerung der Ausgangsstoffe Lagerungsbedingungen Nach Anweisung des Herstellers oder technischer Regelwerke Bei der Einlagerung, in Zweifelsfällen
9 Zugabewasser Auf erstarrungs- und erhärtungsstörende Bestandteile Keine erstarrungs- und erhärtungsstörende Bestandteile, z.B. nach DBV-Merkblatt "Zugabewasser für Beton" Nur, wenn kein Trinkwasser verwendet wird und Verdacht auf störende Verunreinigung besteht
Vorgefertigte Bereitstellungsgemische
10 Transportbeton oder Werkfrischmörtel Lieferschein Vollständigkeit der Angaben nach DIN 1045/07.88, Abschnitt 5.5.3 oder DIN 18557/05.82, Abschnitt 6.4 Jede Lieferung
11 Werkgemischte Trockenprodukte Lieferschein und Verpackungsaufdruck, Kennzeichnung Bezeichnung, Nachweis der Überwachung nach DAfStb-Richtlinie für die Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel/07.88, Abschnitt 6 Jede Lieferung
12 Sichtprüfung Keine auffälligen Veränderungen Laufend
13 Lagerungsbedingungen Nach Anweisung des Herstellers Bei der Einlagerung, in Zweifelsfällen
Bereitstellungsgemisch, Prüfebene 1 (siehe Bild 1)
14 Beton Eignungsprüfung nach Abschnitt 6.2 Die jeweils verlangten Eigenschaften müssen erreicht sein Vor Beginn der Arbeiten und wenn sich die Ausgangsstoffe oder die Verhältnisse auf der Baustelle wesentlich verändern
15 Baustellen-Beton BBe, BBn Zusammensetzung der Mischung Einhalten der Mischanweisung Zu Beginn jedes Betoniertages; bei Herstellung der Probekörper für Festigkeitsprüfungen
16 Bereitstellungsgemisch, Trockenspritzverfahren TBe, BBe Eigenfeuchte nach DIN 1048 Teil 1/06.91, Abschnitt 3.4.2 Einhalten der vereinbarten Eigenfeuchte bis 100 m3 (bzw. 500 m2): 1 Serie; über 100 m3 (bzw. 500 m2) bis 300 m3 (bzw. 1500 m2): 1 Serie je 100 m3(bzw. 500 m2); über 300 m3 (bzw. 1500 m2): 1 Serie bei Betonierbeginn und 1 Serie je 250 m3(bzw. 1250 m2);
17 Bereitstellungsgemisch, Naßspritzverfahren
(TR, TBn)

Trockenspritzverfahren mit Wasserzugabe nach Abschnitt 6.1.3.1
(TBe, TR)

Konsistenz
(mit Ausnahme von BBe)
Einhalten des aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Konsistenzmaßes bis 100 m3 (bzw. 500 m2): 1 Serie; über 100 m3 (bzw. 500 m2) bis 300 m3 (bzw. 1500 m2): 1 Serie je 100 m3 (bzw. 500 m2); über 300 m3 (bzw. 1500 m2 ): 1 Serie bei Betonierbeginn und 1 Serie je 250 m3 (bzw. 1250 m2);
18 Frischbetonrohdichte
(mit Ausnahme von BBe)
Einhalten der aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Frischbetonrohdichte
19 Druckfestigkeit nach DIN 1048 Teil 5
(mit Ausnahme von BBn und BBe)
Einhalten der aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Druckfestigkeit
Spritzbeton, Prüfebene 2 (siehe Bild 1)
20 Frischbeton Frischbetonrohdichte Einhalten der aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Frischbetonrohdichte bis 100m3 (bzw. 500 m2): 1 Serie; über 100m3 (bzw. 500m2 ) bis 300 m3 (bzw. 1500 m2): 1 Serie je 100 m3 (bzw. 500 m2); über 300 m3 bzw. 1500 m2): 1 Serie bei Betonierbeginn und 1 Serie je 250 m3(bzw. 1250 m2);
21 Wassergehalt nach DIN 1048 Teil 1/06.91, Abschnitt 3.4.2*) Einhalten des aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Wassergehaltes
22 Kornanteile < 0,25 mm in Anlehnung an DIN 52171 Einhalten der aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Kornanteile in Zweifelsfällen
Festbeton, Prüfebene 3 (siehe Bild 1)
23 Festbeton Rohdichte bei Temperatur 20°C und relativer Luftfeuchte von 65 % Einhalten der aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Rohdichte bis 100 m3 bzw. 500 m2): 1 Serie; über 100 m3(bzw. 500m2) bis 300 m3 (bzw. 1500 m2): 1 Serie je 100 m3 bzw. 500 m2); über 300 m3 bzw. 1500 m2): 1 Serie bei Betonierbeginn und 1 Serie je 250 m3 (bzw. 1250 m2);
24 Druckfestigkeit nach DIN 1048 Teil 5 Einhalten der aufgrund der Eignungsprüfung festgelegten Festigkeitsklasse
25 Wasserundurchlässigkeit nach DIN 1048 Teil 5 Einhalten der aufgrund der Eignungsprüfung festgelegte Wasserundurchlässigkeit Die Hälfte der Prüfungen der Druckfestigkeit, mindestens aber drei Probekörper
Untergrund
26 Auftragfläche Anweisung für die Behandlung des Untergrunds und gegebenenfalls den Einbau der Bewehrung Einhalten der Festlegungen nach Abschnitt 4.6 Vor Beginn der Arbeiten
27 Auftragfläche Sichtprüfung Eignung für die vorgesehene Maßnahme Vor Beginn der nachfolgenden Arbeiten
28 Auftragfläche Feuchte Eignung hinsichtlich der Feuchtigkeit für die vorgesehene Maßnahme nach Abschnitt 5 Vor Beginn der nachfolgenden Arbeiten, oder in Zweifelsfällen
29 Temperatur Einhalten der Festlegungen nach Abschnitt 5.5.2 In Zweifelsfällen
30 Oberflächenfestigkeit Eignung für die vorgesehene Maßnahme nach Abschnitt 4.6 Nach Vereinbarung
Verarbeiten
31 Arbeitsanweisung Anweisung für das Herstellen (Mischanweisung); Fördern, Verarbeiten und Nachbehandeln Einhalten der Festlegungen nach Abschnitt 5 Vor Beginn der Arbeiten
32 Witterung Lufttemperatur, Höchst- und Mindestwert, Witterungsverhältnisse Einhalten der Festlegungen nach Abschnitt 5.5 und nach DIN 1045/ 07.88, Abschnitte 4.3 und 11 Arbeitstäglich
33 Baustoff Temperatur Einhalten der Festlegungen nach Abschnitt 5.5 Arbeitstäglich oder in Zweifelsfällen
34 Oberfläche des Spritzbetons Nachbehandlung Einhalten der Festlegungen nach Abschnitt 5.7 Jeder Arbeitsabschnitt
35 fertiges Bauteil Schichtdicke Einhalten der vereinbarten Schichtdicke Jeder Arbeitsabschnitt
36 Haftzugfestigkeit Einhalten der Festlegungen nach Abschnitt 4.6 Nach Abschnitt 4.4 oder in Zweifelsfällen
37 Betondeckung Einhalten der Festlegungen nach Abschnitt 4.4 und DIN 1045/07.88, Tabelle 10 In Zweifelsfällen
Technische Einrichtungen
38 Abmessvorrichtung Sichtprüfung Einwandfreies Arbeiten Wöchentlich
39 Ausgangsstoffe und für vorgefertigte Baustoffe Funktionskontrolle die Ausgangsstoffe oder Einhalten der Sollmengen nach DIN 1045 Bei Beginn der Arbeiten, dann monatlich
40 Mischer, Spritzmaschine Funktionskontrolle Einwandfreies Arbeiten Bei Beginn der Arbeiten, dann mindestens monatlich
41 Mess- und Prüfgeräte Funktionskontrolle Ausreichende Messgenauigkeit Bei Inbetriebnahme, dann in angemessenen Zeitspannen
42 Gegebenenfalls eigene oder angemietete Fahrzeuge mit Rührwerk oder Mischfahrzeuge für Transport von Beton und Mörtel Ausreichende Einweisung der Fahrer durch die Prüfstelle E Einhalten der Bestimmungen nach DIN 1045/07.88, Abschnitte 5.4.6, 9.3.2 und 9.4 Bei Inbetriebnahme, dann in angemessenen Zeitspannen
*) Bei Zugabe von Beschleunigern (BE) gegebenenfalls nicht messbar


.

Zitierte Normen und andere Unterlagen


DIN 1045 Beton und Stahlbeton, Bemessung und Ausführung
DIN 1048 Teil 1 Prüfverfahren für Beton; Frischbeton
DIN 1048 Teil 2 Prüfverfahren für Beton; Festbeton in Bauwerken und Bauteilen
DIN 1048 Teil 5 Prüfverfahren für Beton; Festbeton, gesondert hergestellte Probekörper
DIN 1084 Teil 1 Überwachung (Güteüberwachung) im Beton- und Stahlbetonbau; Beton B ff auf Baustellen
DIN 1084 Teil 3 Überwachung (Güteüberwachung) im Beton- und Stahlbetonbau; Transportbeton
DIN 1164 Teil 1 Portland-, Eisenportland-, Hochofen- und Trasszement; Begriffe, Bestandteile, Anforderungen, Lieferung
DIN 1164 Teil 2 Portland-, Eisenportland-, Hochofen- und Trasszement; Überwachung (Güteüberwachung)
DIN 1164 Teil 100 Zement; Portlandölschieferzement; Anforderungen, Prüfungen, Überwachung
DIN 4219 Teil 1 Leichtbeton und Stahlleichtbeton mit geschlossenem Gefüge; Anforderungen an den Beton, Herstellung und Überwachung
DIN 4219 Teil 2 Leichtbeton und Stahlleichtbeton mit geschlossenem Gefüge; Bemessung und Ausführung
DIN 4226 Teil 1 Zuschlag für Beton; Zuschlag mit dichtem Gefüge; Begriffe, Bezeichnung und Anforderungen
DIN 4226 Teil 2 Zuschlag für Beton; Zuschlag mit porigem Gefüge (Leichtzuschlag); Begriffe, Bezeichnung und Anforderungen
DIN 4226 Teil 3 Zuschlag für Beton; Prüfung von Zuschlag mit dichtem oder porigem Gefüge
DIN 4226 Teil 4 Zuschlag für Beton; Überwachung (Güteüberwachung)
DIN 4227 Teil 1 Spannbeton; Bauteile aus Normalbeton mit beschränkter oder voller Vorspannung
DIN 4227 Teil 2 Spannbeton; Bauteile mit teilweiser Vorspannung
DIN 4227 Teil 4 Spannbeton; Bauteile aus Spannleichtbeton
DIN 4227 Teil 6 Spannbeton; Bauteile mit Vorspannung ohne Verbund
DIN 18557 Werkmörtel; Herstellung, Überwachung und Lieferung
DIN 52171 Stoff mengen und Mischungsverhältnis im Frisch-Mörtel und Frisch-Beton
DAfStb Richtlinie für die Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel, Ausgabe 07.88
DBV-Merkblatt Stahlfaserspritzbeton, Fassung 02.84
DBV-Merkblatt Zugabewasser für Beton, Fassung 01.82


Frühere Ausgaben

DIN 18551 :12.74,07.79

Änderungen

Gegenüber der Ausgabe Juli 1979 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  1. Die Norm wurde in Terminologie und technischen Regelungen DIN 1045/07.88 angepasst; dabei wurden besonders die Anforderungen an Zemente und Betonzusatzmittel eingehender geregelt.
  2. Regelungen für die Herstellung und Verarbeitung von Trockenbetonen und -mörteln bei der Anwendung in Spritzverfahren wurden aufgenommen.
  3. Angaben über die Qualifikation von ausführendem Personal und die Ausstattung von ausführenden Unternehmen gemacht.
  4. Angaben für die Vorbereitung und die Beschaffenheit von Untergrund und Auftragflächen wurden erweitert.
  5. Angaben über die Herstellung des Spritzbetons und Ausführung von Arbeitsfugen.
  6. Angaben für die Bemessung und bauliche Durchbildung von Spritzbetonkonstruktionen.

.

Erläuterungen zu Abschnitt 6.1.3.2


Die Feuchte des Bereitstellungsgemisches und des angelieferten Gemisches, der erforderliche Zugabewassergehalt des angelieferten Gemisches und das erforderliche Zugabewasser für die Probe können mit den folgenden Gleichungen ermittelt werden.

  1. Die Feuchte des BereitstellungsgemischeshBM wird als Massenanteil des Wassers in % berechnet:
  2.  
    (1)
    md1 Trockenmasse der Probe in kg bei Ermittlung der Eigenfeuchte
    md2 Trockenmasse der Probe in kg bei Herstellung des Frischbetons
    mh Feuchtmasse der Probe in kg
  3. Die Feuchte des angelieferten Gemisches hAM wird als Massenanteil des Wasser in % berechnet:
  4.  
    (2)
    g Zuschlaggehalt in kg/m3
    w Wassergehalt in kg/m3
    z Zementgehalt in kg/m3
  5. Der erforderliche Zugabewassergehalt des angelieferten Gemisches wird als Massenkonzentration in kg/m3 berechnet:
  6.  
    (3)

    Die Stoffmenge des erforderlichen Zugabewassers für die ProbeWPR wird in kg berechnet:

  7.  
    (4)

.

Internationale Patentklassifikation


C 04 B 7/00

C 04 B 11/00

C 04 B 12/00

C 04 B 14/00

C 04 B 18/00

C 04 B 20/00

C 04 B 28/00

C 04 B 40/00

E 02 D 17/20

E 21 D 11/10

E 04 G21/04

E 04 G 23/02

G 01 B

G 01 K

G 01 L 1/00

G 01 L 7/00

G01 N

G 01 N 3/00

G 01 N 27/00

______________ 


1) Institut für Bautechnik, Berlin

2) Zur Ermittlung der Eigenfeuchte des Bereitstellungsgemisches und des erforderlichen Zugabewassers für die Proben siehe Erläuterungen.

ENDE

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