umwelt-online: DIN 4102 Teil 4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (4)

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3.5 Feuerwiderstandsklassen von Decken aus Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten

3.5.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

3.5.1.1 Die folgenden Angaben gelten für von unten oder oben beanspruchte Decken sowie gleichzustellende Dächer aus

  1. Stahlbetonhohldielen aus Normalbeton nach DIN 1045/07.88, Abschnitt 19.7 - insbesondere Abschnitte 19.7.3 und 19.7.9,
  2. Stahlbetonhohldielen aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge nach DIN 4028 und
  3. Porenbetonplatten.

Die Hohlräume in Hohldielen nach Aufzählungen a) und b) besitzen ein Verhältnisa/hil (Formelzeichen siehe Bild 8).

3.5.1.2 Bei Anordnung von Bekleidungen und Fußbodenbelägen oder Bedachungen sowie bei Durchführung von elektrischen Leitungen gelten die Bestimmungen nach den Abschnitten 3.4.2.1 und 3.4.1.3.

3.5.2 Mindestdicken von Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten

3.5.2.1 Unbekleidete Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten müssen unabhängig von der Anordnung eines Estrichs die in Tabelle 13, Zeilen 1.1, 4 bis 4.2 und 5 bis 5.2, angegebenen Mindestdicken besitzen.

3.5.2.2 Sofern Estriche bei Stahlbetonhohldielen aus Normalbeton nach Tabelle 13, Zeile 1, brandschutztechnisch berücksichtigt werden sollen, müssen die Mindestdicken für Platten und Estriche nach Tabelle 13, Zeilen 1.2 bzw. 1.3 sowie 2 bzw. 3, eingehalten werden. Dämmschichten von schwimmenden Estrichen müssen bei Bemessung nach DIN 18165 Teil 2/03.87, Abschnitt 2.2, Tabelle 13, Zeile 1.3, entsprechen, mindestens der Baustoffklasse B2 angehören und eine Rohdichte von ≥ 30 kg/m3 besitzen.

Tabelle 13: Mindestdicken von Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten

Zeile Konstruktionsmerkmale Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Mindestdicked in mm unbekleideter Stahlbetonhohldielen aus Normalbeton  
1.1 unabhängig von der Anordnung eines Estrichs 801) 100 120 140 170
1.2 bei Anordnung eines Estrichs der Baustoffklasse a oder eines Gussasphaltestrichs 801) 801) 801) 801) 801)
1.3 bei Anordnung eines schwimmenden Estrichs mit einer Dämmschicht nach Abschnitt 3.5.2.2 801) 801) 801) 801) 801)
2 MindestdickeD in mm =d + Estrichdicke bei Estrichen nach Zeile 1.2 801) 100 120 140 170
3 Mindestestrichdicked1 in mm bei Estrichen aus Baustoffen der Baustoffklasse a oder Gussasphaltestrich 25 25 25 30 40
4 Mindestdicked in mm unbekleideter Stahlbetonhohldielen aus haufwerksporigem Leichtbeton unabhängig von der Anordnung eines Estrichs bei Fugen  
4.1 nach DIN 4028/01.82, Bild 2 a, 75 75 75 100 125
4.2 nach DIN 4028/01.82, Bild 2 b und Bild 2 c 75 75 100 125 150
5 Mindestdicked in mm unbekleideter Porenbetonplatten unabhängig von der Anordnung eines Estrichs bei Fugen          
5.1 75 75 75 100 125
5.2 75 75 100 125 150
6 Mindestdicked in mm nach den Zeilen 1 bis 1.3 bei Stahlbetonhohldielen aus Normalbeton mit Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 Mindestdicked nach den Zeilen 1 bis 1.3, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich,d jedoch nicht kleiner als 80 mm
7 Mindestdicked in mm nach den Zeilen 4 bis 4.2 und 5 bis 5.2 bei Stahlbetonhohldielen aus haufwerksporigem Leichtbeton und bei Porenbetonplatten mit Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 Mindestdicked nach den Zeilen 4 bis 4.2 und 5 bis 5.2, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich,d jedoch nicht kleiner als
50 50 75 100 125
8 Mindestdicked in mm nach den Zeilen 1 bis 5 bei Hohldielen und Porenbetonplatten mit Unterdecken d ≥ 50 mm; Konstruktion nach Abschnitt 6.5


1) Bei Betonfeuchtegehalten, angegeben als Massenanteil, > 4% (siehe Abschnitt 3.1.7) sowie bei Hohldielen mit sehr dichter Bewehrungsanordnung (Stababstände < 100 mm) muss die Dicke mindestens 100 mm betragen.
2) Bei Anordnung von Gussasphaltestrich und bei Verwendung von schwimmendem Estrich mit einer Dämmschicht der Baustoffklasse B nach Zeile 1.3 muss die Benennung jeweils F 30-AB, F 60-AB, F 90-AB, F 120-AB und F 180-AB lauten.

Tabelle 14: Mindestachsabstand der Bewehrung von Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten

Zeile Konstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Mindestachsabstandu in mm unbekleideter Stahlbetonhohldielen aus  
1.1 Normalbeton 10 25 35 45 601)
1.2 haufwerksporigem Leichtbeton 10 10 23 33 48
2 Mindestachsabstandu in mm unbekleideter Porenbetonplatten 10 20 30 40 551)
3 Mindestachsabstandu in mm von Stahlbetonhohldielen aus Normalbeton mit Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 Mindestachsabstandu nach Zeile 1.1, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich,u jedoch nicht kleiner als 10
4 Mindestachsabstandu in mm von Stahlbetonhohldielen aus haufwerksporigem Leichtbeton und von Porenbetonplatten jeweils mit Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 Mindestachsabstandu nach den Zeilen 1.2 und 2, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich,u jedoch nicht kleiner als 10
5 Mindestachsabstandu in mm von Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten jeweils mit Unterdecken u ≥ 10 mm; Konstruktion nach Abschnitt 6.5

1) Bei einer Betondeckungc > 50 mm ist eine Schutzbewehrung nach Abschnitt 3.1.5 erforderlich.

3.5.3 Mindestachsabstand der Bewehrung von Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten

3.5.3.1 Die Bewehrung von Stahlbetonhohldielen und Porenbetonplatten muss die in Tabelle 14 angegebenen Mindestachsabstände besitzen.

3.5.3.2 Bei einer Bewehrung mit unterschiedlichen Stabdurchmessern und bei einer mehrlagigen Bewehrung darf nach den Angaben von Bild 6 statt des Achsabstandesu der mittlere Abstandum nach Gleichung ( 4) verwendet werden.um muss ≥  u nach Tabelle 14 sein, und der Achsabstand des zur Oberfläche am nächsten liegenden Einzelstabes muss ≥ 10 mm und ≥ 0,5u nach Tabelle 14 sein.

3.6 Feuerwiderstandsklassen von Stahlbeton- und Spannbetondecken bzw. -dächern aus Fertigteilen aus Normalbeton

3.6.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

3.6.1.1 Die folgenden Angaben gelten für von unten oder oben beanspruchte Stahlbeton- und Spannbetondecken aus Fertigteilen aus Normalbeton nach DIN 1045/ 07.88, Abschnitt 19, sowie für gleichzustellende Dächer, soweit diese Decken und Dächer nicht bereits in den Abschnitten 3.4 und 3.5 behandelt wurden.

3.6.1.2 Bei Anordnung von Bekleidungen und Fußbodenbelägen oder Bedachungen sowie bei Durchführung von elektrischen Leitungen gelten die Bestimmungen der Abschnitte 3.4.1.2 und 3.4.1.3.

3.6.2 Decken aus Fertigteilplatten

3.6.2.1 Decken aus Fertigteilplatten müssen hinsichtlich der Mindestdicken und -achsabstände die in Abschnitt 3.4 wiedergegebenen Bedingungen erfüllen.

3.6.2.2 Fugen zwischen Fertigteilplatten sind nach den Angaben von Bild 9 mit Mörtel oder Beton der Baustoffklasse a zu schließen. Gefaste Kanten dürfen unberücksichtigt bleiben, wenn die Fasung ≤ 4 cm bleibt. Bei Fasungen > 4 cm ist die Mindestdicked nach Abschnitt 3.4.2 bzw. nach Abschnitt 3.4.3 auf den Endpunkt der Fasung zu beziehen.

3.6.2.3 Fugen zwischen Fertigteilplatten dürfen bis zu einer Breite von 3 cm auch offen bleiben, wenn auf der Plattenoberseite ein im Fugenbereich bewehrter Estrich oder Beton jeweils aus Baustoffen der Klasse a nach den Angaben von Bild 10 und Tabelle 15 angeordnet wird.

Der Estrich oder Beton darf zur Erzielung einer Sollbruchfuge auf der Oberseite einen maximal 1,5 cm tiefen Einschnitt erhalten. Der Einschnitt darf mit Fugendichtstoffen im Sinne von DIN EN 26927 geschlossen werden.

Bild 9: Geschlossene Fugen zwischen Fertigteilplatten (Schema für die Ausführungen 1 bis 5)
Maße in cm

Bild 10: Offene Fugen zwischen Fertigteilplatten
(Schema)

Tabelle 15: Mindestdickend unddE bei Fugen zwischen Fertigteilplatten nach Bild 10

  Mindestdickend unddE in mm für die Feuerwiderstandsklasse
F 30 F 60 F 90 F 120 F 180
d siehe Abschnitt 3.4.2, Tabelle 9
dE 30 30 40 45 50

Dämmschichten von schwimmenden Estrichen müssen bei einer derartigen Ausführung DIN 18165 Teil 2/03.87, Abschnitt 2.2, entsprechen, mindestens der Baustoffklasse a angehören und eine Rohdichte ≥ 30 kg/m3 besitzen.

3.6.2.4 Fugen zwischen Fertigteilen und an Rändern dürfen bei Dächern bis zu einer Breite von 2 cm auch offen bleiben, wenn auf der Plattenoberseite eine Wärmedämmung aus Dämmschichten der Baustoffklasse a (Rohdichte 30 kg/m3) in einer Dicke vond ≥ 8 cm nach Bild 11 angeordnet wird.

Bild 11: Offene Fugen bei Fertigteildächern

a) Dächer aus TT-Platten
Maße in cm


Bedachung,
Dämmung Baustoffklasse A,
TT-Platten oder ähnliches schlaff bewehrt bzw. vorgespannt

b) Ränder des Daches
Maße in cm


Dämmung Baustoffklasse A,
TT-Platte oder ähnliches

3.6.3 Plattenbalken- und Rippendecken aus Fertigteilen

3.6.3.1 Plattenbalken- und Rippendecken aus Fertigteilen müssen hinsichtlich der Mindestquerschnittsabmessungen und -achsabstände die in den Abschnitten 3.7 und 3.8 wiedergegebenen Bedingungen erfüllen.

3.6.3.2 Fugen zwischen Plattenteilen sind nach den Angaben nach Abschnitt 3.6.2 auszuführen.

3.6.3.3 Fugen zwischen Balken oder Rippen sind nach den Angaben von Bild 12 mit Mörtel oder Beton der Baustoffklasse a zu schließen.

3.6.3.4 Werden die Fugen nach den Angaben von Bild 12 ausgeführt, dürfen die in den Abschnitten 3.7 und 3.8 angegebenen Mindestbalken- bzw. Mindestrippenbreiten auf zwei aneinandergrenzende Fertigteile bezogen werden. Die Breite einer einzelnen Rippeb' - siehe Bild 12 - darf nicht schmaler als (b/2) - 1 cm - werden.

Bei Sollfugenbreiten > 2,0 cm istb auf die Einzelbalken bzw. -rippen (Randträger) eines Fertigteils zu beziehen.

Bild 12: Fugen zwischen Balken oder Rippen von Fertigteilen (Schema)
Maße in cm

3.7 Feuerwiderstandsklassen von Stahlbeton- und Spannbeton-Rippendecken aus Normalbeton bzw. Leichtbeton mit geschlossenem Gefüge nach DIN 4219 Teil 1 und Teil 2 ohne Zwischenbauteile

3.7.1 Anwendungsbereich, Brandbeanspruchung

3.7.1.1 Die Angaben von Abschnitt 3.7 gelten für von unten oder oben beanspruchte Stahlbeton- und Spannbeton-Rippendecken aus Normalbeton ohne Zwischenbauteile sowie gleichzustellende Dächer nach den folgenden Abschnitten von DIN 1045/07.88:

  1. Abschnitt 19.7.8 - Rippendecken mit ganz oder teilweise vorgefertigten Rippen und
  2. Abschnitt 21.2 - Rippendecken.

3.7.1.2 Bei Anordnung von Bekleidungen und Fußbodenbelägen oder Bedachungen sowie bei Durchführung von elektrischen Leitungen gelten die Bestimmungen nach den Abschnitten 3.4.1.2 und 3.4.1.3.

3.7.2 Randbedingungen

3.7.2.1 Für die Bemessung von Stahlbeton- und Spannbeton-Rippendecken aus Normalbeton ohne Zwischenbauteile gelten unter Beachtung von Abschnitt 3.7.2, in Abhängigkeit von der Lastübertragung dem statischen System und der Ausführung der Auflagerbereiche die in Tabelle 16 angegebenen Tabellen 17 bis 26.

3.7.2.2 Bei Rippen mit mehrlagiger Bewehrung darfb in Höhe des Bewehrungsschwerpunkts gemessen werden.

3.7.2.3 Aussparungen in den Rippen dürfen vernachlässigt werden, wenn jeweils der unterhalb einer Aussparung liegende Rippenquerschnitt mindestens eine Höhe von min.b und mindestens eine Querschnittsfläche von 2 min.b2 bzw. bei kreisförmigen oder quadratischen Aussparungen von 1,5 min.b (kreisförmige dürfen wie flächengleiche quadratische Aussparungen bemessen werden) behält, wobei min.b der kleinste der gewünschten Feuerwiderstandsklasse zugeordnete Wert nach den Tabellen 17, 20, 21 und 24, jeweils Zeile 1, ist.

Aussparungen mit einem Durchmesser ≤ 100 mm sind nach Abschnitt 3.2.2.5 zu berücksichtigen.

Die Mindestachsabständeu undus der Bewehrung müssen auch von der Aussparungsseite her eingehalten werden.

3.7.2.4 Die in den Tabellen 19, 23 und 25 angegebenen Mindestachsabstände und Mindeststabzahlen gelten jeweils für eine 1lagige Bewehrung.

Bei einer Rippenbewehrung mit unterschiedlichen Stabdurchmessern und bei mehrlagiger Rippenbewehrung darf nach den Angaben von Bild 6 - nach den Abschnitten 3.2.4.2 und 3.2.4.3 - statt des Achsabstandesu der mittlere Achsabstandum nach Gleichung ( 4) verwendet werden. Dabei müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:

  1. um muss jeweils ≥u nach den Tabellen 19, 23 und 25 sein.
  2. Die Achsabständeu undus des zur Oberfläche am nächsten liegenden Einzelstabes müssen sowohl ≥uF30 als auch 0,5 ≥u nach den Tabellen 19, 23 und 25, jeweils Zeile 1, sein.

Dies gilt bezüglichu auch für die Plattenbewehrung.

Bei einer mehrlagigen Rippenbewehrung werden an die Mindeststabzahln der Bewehrung keine Anforderungen erhoben.

3.7.2.5 Bei statisch unbestimmt gelagerten Rippendecken muss die Stütz- bzw. Einspannbewehrung in der oberen Hälfte der Platten verlegt werden.

3.7.2.6 Die Achsabstände und die Stabzahl der Feldbewehrung der Rippen dürfen jeweils nach den Angaben der Zeile 1.2 der Tabellen 23 und 25 bestimmt werden, wenn die Stützbewehrung der Rippen an jeder Stelle gegenüber der nach DIN 1045 erforderlichen Stützbewehrung um 0,15l verlängert wird - bei durchlaufenden Rippen istl die Stützweite des angrenzenden größeren Feldes.

Tabelle 16: Übersicht über die maßgebenden Tabellen für die Bemessung von Stahlbeton- und Spannbeton-Rippendecken aus Normalbeton ohne Zwischenbauteile

Zeile Lastabtragung Statisches System Ausführung der Auflagerbereiche Maßgebende Bemessungstabelle für die
Querschnittsabmessungenb undd Achsabständeu,us unduo sowie fürn
1 2achsig ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen 17 und 18 19
2 2achsig ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen 20 und 22 23
3 2achsig mit Massiv- oder Halbmassivstreifen 21 und 22
4 1achsig mit Massiv- oder Halbmassivstreifen 24 und 22 25
5 1achsig ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen 26 26


Tabelle 17: Mindestbreite und Mindestdicke von 2achsig gespannten 1feldrigen Stahlbeton- und Spannbeton-Rippendecken aus Normalbeton ohne Zwischenbauteile und ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen
Zeile Konstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Mindestbreiteb in mm unbekleideter Rippen in der  
1.1 Biegezugzone bzw. in der vorgedrückten Zugzone mit Ausnahme der Auflagerbereiche bei  
1.1.1 Stahlbeton- und Spannbetonrippendecken mit einer Bewehrung mit critT ≥ 450°C nach Tabelle 1 801)2) 1001)2) 1202) 150 220
1.1.2 Spannbetonrippendecken mit einer Bewehrung mit critT = 350°C nach Tabelle 1 1202) 1202) 160 190 260
1.2 Druck oder Biegedruckzone bzw. in der vorgedrückten Zugzone im Auflagerbereich 901)2) bis 1402) Die Bedingungen von Tabelle 18 sind einzuhalten. 160 240
2 Mindestbreiteb in mm von Rippen mit Bekleidungen aus  
2.1 Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 b nach den Zeilen 1 bis 1.2, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich,b jedoch nicht kleiner als 80 mm
2.2 Unterdecken b ≥ 50 mm; Konstruktion nach Abschnitt 6.5
3 Mindestdicked in mm der Platten3) 80 80 100 120 150


1) Bei Betonfeuchtegehalten, angegeben als Massenanteil, > 4% (siehe Abschnitt 3.1.7) sowie bei Rippen mit sehr dichter Bügelbewehrung (Stababstände < 100 mm) muss die Breite mindestens 120 mm betragen.
2) Wird die Bewehrung in der Symmetrieachse konzentriert und werden dabei mehr als zwei Bewehrungsstäbe oder Spannglieder übereinander angeordnet, dann sind die angegebenen Mindestbreiten unabhängig vom Betonfeuchtegehalt um den zweifachen Wert des verwendeten Bewehrungsstabdurchmessers - bei Stabbündeln um den zweifachen Wert des Vergleichsdurchmessers dsV - zu vergrößern (zu verbreitern). Beib ≥ 150 mm braucht diese Zusatzmaßnahme nicht mehr angewendet zu werden.
3) Sofern bei der Wahl von d ein Estrich oder eine Bekleidung berücksichtigt werden sollen, gelten die Mindestdicken von Tabelle 9, Zeilen 3 bis 7.3.

Tabelle 18: Mindest-kh-Werte bei Stahlbetonrippen und maximal zulässige Betondruckrandspannungen σ bei Spannbetonrippen in Abhängigkeit von der Mindestrippenbreiteb

Mindestrippenbreiteb in mm Mindest-kh-Werte bei Stahlbetonrippen1) bei der Betonfestigkeitsklasse Maximal zulässige Betondruckrandspannungσ bei Spannbetonrippen
mm B15 B25 B35 B45 B55 N/mm2
90 3,7 3,4 3,0 4,0 5,4 3,5
100 3,1 3,0 2,5 2,8 3,7 7,0
110 2,2 2,4 2,2 2,3 2,6 10,0
120   1,7 1,5 2,0 2,2 13,5
130   1,4 1,9 16,5
140   1,3 20,0
≥ 150 Keine Begrenzung

1) Siehe Heft 220 des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton.

Tabelle 19: Mindestachsabstände sowie Mindeststabzahl 1lagig bewehrter, 2achsig gespannter, 1feldriger Stahlbetonrippendecken5) aus Normalbeton ohne Zwischenbauteile und ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen

Zeile Konstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Mindestachsabständeu1) undus1) sowie Mindeststabzahln2) der Feldbewehrung unbekleideter Rippen  
1.1 bei einer Rippenbreiteb in mm von 80 ≤ 120 ≤ 160 ≤ 190 ≤ 260
1.1.1 u in mm 15 25 40 553) 753)
1.1.2 us in mm 25 35 50 65 85
1.1.3 n 1 2 2 2 2
1.2 bei einer Rippenbreiteb in mm von ≥ 160 ≥ 200 ≥ 250 ≥ 300 ≥ 400
1.2.1 u in mm 10 15 30 40 603)
1.2.2 us in mm 20 25 40 50 70
1.2.3 n 2 3 4 4 4
2 Mindestachsabstände der Bewehrung unbekleideter Platten bei der  
2.1 Stützbewehrunguo in mm4) 10 10 15 30 50
2.2 Feldbewehrungu in mm 10 10 10 25 45
3 Mindestachsabstandu undus in mm der Feldbewehrung der Rippen und Platten jeweils mit Bekleidungen aus  
3.1 Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 Mindestachsabständeu undus nach den Zeilen 1 bis 1.2.3 und 2.2, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich,u undus jedoch nicht kleiner als 10 mm
3.2 Unterdecken u ≥ 10 mm; Konstruktion nach Abschnitt 6.5


1) Zwischen denu- undus -Werten nach den Zeilen 1 bis 1.2.3 darf in Abhängigkeit von der Rippenbreiteb geradlinig interpoliert werden.
2) Die geforderte Mindeststabzahln darf unterschritten werden, wenn der seitliche Achsabstandus je entfallendem Stab jeweils um 10 mm vergrößert wird; Stabbündel gelten in diesem Falle als ein Stab.
3) Bei einer Betondeckung c > 50 mm ist eine Schutzbewehrung nach Abschnitt 3.1.5 erforderlich.
4) Sofern bei der Wahl vonuo ein Estrich berücksichtigt werden soll, gelten die Mindestwerte von Tabelle 12, Zeilen 1 bis 1.2 und 2.
5) Die Tabellenwerte gelten auch für Spannbetonrippendecken; die Mindestachsabständeu,us unduo sind jedoch nach den Angaben von Tabelle 1 um die Δu-Werte zu erhöhen.


Tabelle 20: Mindestbreite und Mindestdicke von 2achsig gespannten Stahlbeton- und Spannbeton-Rippendecken aus Normalbeton ohne Zwischenbauteile und ohne Massiv- oder Halbmassivstreifen mit mindestens einem eingespannten Rand
Zeile Konstruktionsmerkmale
Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F 180-A
1 Mindestbreiteb in mm unbekleideter Rippen in der  
1.1 Biegezugzone (Feldbereich) bzw. in der vorgedrückten Zugzone mit Ausnahme der Auflagerbereiche bei  
1.1.1 Stahlbeton- und Spannbetonrippendecken mit einer Bewehrung mit critT  ≥ 450°C nach Tabelle 1 801)2) 1001)2) 1202)3)
(150)
1503)
(220)
3103)
(400)
1.1.2 Spannbetonrippendecken mit einer Bewehrung mit critT= 350°C nach Tabelle 1 1202) 1202) 160 1903)
(220)
3503)
(400)
1.2 Druck oder Biegedruckzone bzw. in der vorgedrückten Zugzone im Auflagerbereich4) 1102) bis 170
Die Bedingungen von Tabelle 22 sind einzuhalten.
240 3203)
(400)
2 Mindestbreiteb in mm von Rippen mit Bekleidungen aus  
2.1 Putzen nach den Abschnitten 3.1.6.1 bis 3.1.6.5 b nach den Zeilen 1 bis 1.2, Abminderungen nach Tabelle 2 sind möglich,b jedoch nicht kleiner als 80 mm
2.2 Unterdecken b ≥ 50 mm; Konstruktion nach Abschnitt 6.5
3 Mindestdicked in mm der Platten5) 80 80 100 120 150


1) Bei Betonfeuchtegehalten, angegeben als Massenanteil, > 4% (siehe Abschnitt 3.1.7) sowie bei Rippen mit sehr dichter Bügelbewehrung (Stababstände < 100 mm) muss die Mindestbreite mindestens 120 mm betragen.
2) Wird die Bewehrung in der Symmetrieachse konzentriert und werden dabei mehr als zwei Bewehrungsstäbe oder Spannglieder übereinander angeordnet, dann sind die angegebenen Mindestbreiten unabhängig vom Betonfeuchtegehalt um den zweifachen Wert des verwendeten Bewehrungsstabdurchmessers - bei Stabbündeln um den zweifachen Wert des VergleichsdurchmessersdsV - zu vergrößern (zu verbreitern). Beib ≥ 150 mm braucht diese Zusatzmaßnahme nicht mehr angewendet zu werden.
3) Die angegebenen Werte gelten für Decken mit vorwiegend gleichmäßig verteilter Belastung; bei Decken mit großem Einzellastanteil sind in den Schubbereichen 2 und 3 nach DIN 1045 die ( )-Werte zu verwenden.
4) Bei einem SeitenverhältnisdR/ b ≤ 2 dürfen die in Zeile 12 angegebenen Mindestwerte jeweils um 20 mm verringert werden.
5) Sofern bei der Wahl vond ein Estrich oder eine Bekleidung berücksichtigt werden sollen, gelten die Mindestdicken nach Tabelle 9, Zeilen 3 bis 7.3.
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