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Änderungstext

Aufhebung des Runderlasses Rechtliche Sicherung durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§ 65 der Brandenburgischen Bauordnung)
- Brandenburg -

Vom 6. Februar 2019
(Amtsbl. Nr. 7 vom 27.02.2019 S. 250)



Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung

Der Runderlass über die Rechtliche Sicherung durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (§ 65 der Brandenburgischen Bauordnung) vom 28. April 2004 (ABl. S. 394) tritt am Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg außer Kraft.

ID 190521

ENDE

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