Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Zweites Gesetz zur Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes
- Berlin -

Vom 7. April 2020
(GVBl. Nr. 15 vom 18.04.2020 S. 249)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Wohnungsaufsichtsgesetzes

Das Wohnungsaufsichtsgesetz in der Fassung vom 3. April 1990 (GVBl. S. 1081), das zuletzt durch Gesetz vom 20. März 2019 (GVBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt gefasst:

alt neu
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Wohnungsaufsicht

§ 2 Wohnungsaufsichtsbehörden

§ 2a Instandhaltung

Zweiter Abschnitt
Wohnungsaufsichtliche Anforderungen

§ 3 Instandsetzung

§ 4 Beseitigung mangelhafter Wohnverhältnisse

§ 5 Ausnahmen von §§ 3 und 4

§ 6 Unbewohnbarkeitserklärung

§ 7 Belegung

§ 8 Benutzung

§ 9 Gebäude und Außenanlagen

Dritter Abschnitt
Verfahren

§ 10 Mitwirkungs- und Duldungspflicht

§ 10a Regelmäßige Überwachung

§ 11 Beratung, freiwillige Abhilfe und Informationsrecht

§ 12 Andere Rechtsvorschriften

Vierter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Schlußvorschriften

§ 13 Ordnungswidrigkeiten

§ 14 -

§ 15 Einschränkung eines Grundrechts

§ 16 Berechnung der Wohnfläche

§ 17 Aufhebung bestehender Vorschriften

§ 18 Inkrafttreten

"Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Wohnungsaufsicht

§ 2 Instandhaltungspflicht

Zweiter Abschnitt
Wohnungsaufsichtliche Anforderungen

§ 3 Anordnung zur Instandsetzung

§ 4 Anordnung zur Herstellung der Mindestanforderungen

§ 5 Ausnahmen von §§ 3 und 4

§ 6 Unbewohnbarkeitserklärung

§ 7 Belegung

§ 8 Benutzung

§ 9 Gebäude und Außenanlagen

§ 9a Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 9b Treuhänder

Dritter Abschnitt
Verfahren

§ 10 Mitwirkungs- und Duldungspflicht

§ 10a Regelmäßige Überwachung

§ 11 Beratung, freiwillige Abhilfe und Informationsrecht § 11a Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 12 Andere Rechtsvorschriften

Vierter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften

§ 13 Ordnungswidrigkeiten

§ 14 Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 15 Einschränkung eines Grundrechts

§ 16 Berechnung der Wohnfläche

§ 17 Aufhebung bestehender Vorschriften

§ 18 Inkrafttreten"

2. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden das Wort "Wohnungsmißständen" durch das Wort "Wohnungsmissständen" und das Wort "Wohnungsverhältnissen" durch das Wort "Wohnverhältnissen" ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird das Wort "zuläßt" durch das Wort "zulässt" ersetzt.

bb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu
Sie müssen so benutzt werden, daß Bewohner und Nachbarn nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden. "Sie müssen so benutzt werden, dass Bewohnerinnen und Bewohner sowie Nachbarinnen und Nachbarn nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden."

c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
(3) Dieses Gesetz findet auch Anwendung auf ungenehmigt leerstehende, zu Wohnzwecken genehmigte Wohnungen. "(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Wohnungen und Wohnräume, die mit einer Genehmigung nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz vom 29. November 2013 (GVBl. S. 626), das zuletzt durch Gesetz vom 9. April 2018 (GVBl. S. 211) geändert worden ist, zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden."

3. § 2

§ 2 Wohnungsaufsichtsbehörden

Die Wohnungsaufsicht wird von den Bezirksverwaltungen als übertragene Vorbehaltsaufgabe wahrgenommen. Wohnungsaufsichtsbehörden sind die Bezirksämter.

wird aufgehoben.

4.Der bisherige § 2a wird § 2.

5. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 2 Instandhaltung " § 2 Instandhaltungspflicht".

b) In Satz 2 werden nach dem Wort "Nutzungsberechtigte" die Wörter "sowie Bewohnerinnen" eingefügt.

6. § 3 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 3 Instandsetzung " § 3 Anordnung zur Instandsetzung".

b) In Absatz 1 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort "daß" durch das Wort "dass" ersetzt.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 18.02.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion