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VwV Brandschutzprüfung- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die brandschutztechnische Prüfung im baurechtlichen Verfahren
- Baden-Württemberg -
Vom 3. März 2015
(GABl. Nr. vom 25. März 2015 S. 82)
- Az.: 41-2611.2/89 -
Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die brandschutztechnische Prüfung im baurechtlichen Verfahren ( VwV Brandschutzprüfung) vorn 17. September 2012 (GABl. S.865) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 4.3 Satz 4 wird im. letzten Spiegelstrich der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Spiegelstrich angefügt:
"- Personen, die in eine Fachliste für Brandschutz bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg oder der Architektenkammer Baden-Württemberg eingetragen sind."
2. Folgende Nummer 7 wird angefügt: "7 Außerkrafttreten"
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. März 2022 außer Kraft."
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. April 2015 in Kraft.
ENDE |
(Stand: 26.01.2021)
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