Regelwerk Bau- und Planungsrecht    

Kostenverordnung Bau; Preisindexzahlen
- Bremen -

Vom 14. September 2007
(ABl. Nr. 113 vom 27.09.2007 S. 994; 27.09.2010 S. 809)


Gemäß der Kostenverordnung Bau ( BauKostV) vom 3. September 2002 (Brem.GBl. S. 463-203-c-7), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung Bau und der Kostenverordnung der Verwaltung Wirtschaft und Häfen vom 19. September 2006 (Brem.GBl. S. 399), werden nachstehend die folgenden Preisindexzahlen bekannt gemacht:

I Preisindexzahl - Baukostenwert (§ 2 Abs. 1 BauKostV)

Die Preisindexzahl, mit der nach § 2 Abs. 1 der BauKostV die Baukostenwerte der Anlage 2 der BauKostV ab dem 1. Oktober 2007 zu vervielfältigen sind, beträgt 104,4.

Fortgeschrieben ergeben sich damit die nachstehend in der Anlage I bekannt gegebenen Baukostenwerte je Kubikmeter und Gebäudeart, die für die Berechnung der Gebühren für Baugenehmigungen und Genehmigungsfreistellungen nach Maßgabe der BauKostV zugrunde zu legen sind.

II Preisindexzahl - Rohbauwert (Ziffer 105.13.01 Anlage I zur BauKostV)

Die Preisindexzahl mit der nach Ziffer 105.13.01 der Anlage I zur BauKostV die Rohbauwerte der Ziffer 105.12 der Anlage 1 zur BauKostV ab dem 1. Oktober 2007 zu vervielfältigen sind, beträgt 1,051.

Fortgeschrieben ergeben sich damit die nachstehend in der Anlage II bekannt gegebenen Rohbauwerte je Kubikmeter und Gebäudeart, die nach Maßgabe der BauKostV für die Berechnung der Gebühren für die Prüfung der Nachweise der Standsicherheit sowie des Schall-, Wärme- und Brandschutzes zugrunde zu legen sind.

Preisindex (Rohbauwert) nach § 27 Abs. 1 Satz 4 BremPPV

Gültigkeiten zur Tabelle der durchschnittlichen Baukostenwerte:

01.10.2010; 01.10.2011

.

.  Baukostenwert
Anlage I

Tabelle der durchschnittlichen Baukostenwerte je m3 Brutto-Rauminhalt
- Bezugsjahr 2005 = 100 -
- Preisindexzahl = 112,8 -
- gültig ab 1. Oktober 2010 -

Gebäudeart1 Baukostenwert
EURO/m3
1. Wohngebäude (ohne Wohnheime) 280
2. Bürogebäude 397
3. Landwirtschaftliche Betriebsgebäude 112
4. Gewerbliche Betriebsgebäude  
4.1 Gewerbliche Betriebsgebäude2
(soweit nicht nach 4.2)
154
4.2 Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, Tennishallen, einfache Sporthallen, soweit sie eingeschossig sind, bis zu 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt  
4.2.1 mit nicht geringen Einbauten 124
4.2.2 ohne oder mit geringen Einbauten  
4.2.2.1 bis zu 2.000 m3 Brutto-Rauminhalt  
Bauart schwer3 87
sonstige Bauart 74
4.2.2.2 der 2.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3  
Bauart schwer3 74
sonstige Bauart 60
4.2.2.3 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50.000 m3  
Bauart schwer3 60
sonstige Bauart 48
1) Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung sind für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungen die Baukosten anteilig unter Zugrundelegung des jeweils maßgeblichen Baukostenwertes zu ermitteln, soweit Nutzungsarten nicht nur Nebenzwecken dienen.

2) Die unter 4.1 angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen sind gesondert zu ermitteln. Dies gilt auch für Außenwandverkleidungen, für die ein Standsicherheitsnachweis geführt werden muss.

3) Gebäude, deren Außenwände überwiegend aus Beton einschließlich Leicht- und Gasbeton oder aus mehr als 17.5 cm dickem Mauerwerk bestehen.

.

  Rohbauwert Anlage II
Tarifziffer Gebäudeart Rohbauwerte Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
105.12.01 Wohngebäude 100 Euro
105.12.02 Wochenendhäuser 87 Euro
105.12.03 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 135 Euro
105.12.04 Schulen 127 Euro
105.12.05 Kindertageseinrichtungen 115 Euro
105.12.06 Hotels, Pensionen und Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten 115 Euro
105.12.07 Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten 133 Euro
105.12.08 Krankenhäuser 148 Euro
105.12.09 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht unter r. 105.12.11 und 105.12.12, Theater, Kinos 115 Euro
105.12.10 Hallenbäder 123 Euro
105.12.11 Verkaufsstätten mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt in eingeschossigen Gebäuden  
105.12.11.01 bis 2.000 m3  Brutto-Rauminhalt 35 Euro
105.12.11.02 der 2.000 m3übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3 30 Euro
105.12.11.03 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt 24 Euro
105.12.12 Verkaufsstätten mit nicht mehr als 5.000 m3 Brutto-Rauminhalt in mehrgeschossigen Gebäuden  
105.12.12.01 mit Verkaufsstätten in einem Geschoss und sonstige Nutzungen mit Aufenthaltsräumen in den übrigen Geschossen 76 Euro
105.12.12.02 mit Verkaufsstätten in mehr als einem Geschoss 136 Euro
105.12.13 Kleingaragen, ausgenommen offene Kleingaragen 83 Euro
105.12.14 Mittel- und Großgaragen, soweit sie eingeschossig sind 99 Euro
105.12.15 Mittel- und Großgaragen, soweit sie mehrgeschossig sind 119 Euro
105.12.16 Tiefgaragen 137 Euro
105.12.17 Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, Sporthallen mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt  
105.12.17.01 bis 2.000 m3 Brutto-Rauminhalt  
Bauart schwer (s. Ziffer 105.12.20.01) 43 Euro
sonstige Bauart 35 Euro
105.12.17.02 der 2.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3  
Bauart schwer (s. Ziffer 105.12.20.01) 37 Euro
sonstige Bauart 30 Euro
105.12.17.03 der 5.000 m3übersteigende Brutto-Rauminhalt  
Bauart schwer (s. Ziffer 105.12.20.01) 30 Euro
sonstige Bauart 24 Euro
105.12.17.04 Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, Sporthallen mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt, soweit sie mehrgeschossig sind 89 Euro
105.12.18 Schuppen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude 36 Euro
105.12.19 Gewächshäuser  
105.12.19.01 bis 1.500 m3 Brutto-Rauminhalt 26 Euro
105.12.19.02 der 1.500 m3übersteigende Brutto-Rauminhalt 16 Euro

. Tabelle der durchschnittlichen Baukostenwerte
je m3 Brutto-Rauminhalt
- Bezugsjahr 2005 = 100 -
- Preisindexzahl = 113,9-
- gültig ab 1. Oktober 2011 -

Gebäudeart1 Baukostenwert
EURO / m3
1. Wohngebäude (ohne Wohnheime) 283
2. Bürogebäude 401
3. Landwirtschaftliche Betriebsgebäude 113
4 . Gewerbliche Betriebsgebäude
4.1 Gewerbliche Betriebsgebäude2 (soweit nicht nach 4.2) 155
4.2 Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude, Tennishallen, einfache Sporthallen, soweit sie eingeschossig sind, bis zu 50.000 m3
Brutto-Rauminhalt3
4.2.1 mit nicht geringen Einbauten 125
4.2.2 ohne oder mit geringen Einbauten
4.2.2.1 bis zu 2.000 m3 Brutto-Rauminhalt
Bauart schwer4 88
sonstige Bauart 75
4.2.2.2 der 2.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 5.000 m3
Bauart schwer4 75
sonstige Bauart 60
4.2.2.3 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt bis 50.000 m3
Bauart schwer4 60
sonstige Bauart 49
1) Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung sind für die Gebäudeteile mit verschiedenen Nutzungen die Baukosten anteilig unter Zugrundelegung des jeweils maßgeblichen Baukostenwertes zu ermitteln, soweit Nutzungsarten nicht nur Nebenzwecken dienen.

2) Die unter 4.1 angegebenen Werte berücksichtigen nur Flachgründungen mit Streifen- oder Einzelfundamenten. Mehrkosten für andere Gründungen sind gesondert zu ermitteln. Dies gilt auch für Außenwandverkleidungen, für die ein Standsicherheitsnachweis geführt werden muss.

3) Übersteigt der Brutto-Rauminhalt 50.000 m3, sind für das gesamte Vorhaben die in § 2 Abs. 2 genannten Kosten zugrunde zu legen.

4) Gebäude deren Außenwände überwiegend aus Beton einschließlich Leicht- und Gasbeton oder aus mehr als 17.5 cm dickem Mauerwerk bestehen.

ENDE