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Regelwerk, Bau, Hamburg

BPD 6/2014- Bauprüfdienst
Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Steuerungsmöglichkeiten von Spielhallen und Wettbüros (BPD Spielhallen und Wettbüros)

- Hamburg -

Vom 07. November 2014
(BPD 07.11.2014aufgehoben)



Zur Nachfolgeregelung

1. Gegenstand des Bauprüfdienstes

Vergnügungsstätten wie z.B. Spielhallen, Wettbüros oder Diskotheken können zur Attraktivität eines Stadtteils beitragen. In gehäufter Form kann das Ansiedeln von Spielhallen, Wettbüros ö. ä. Vergnügungsstätten jedoch negative Folgen haben, z.B. die Gefahr der Verdrängung ortsüblicher respektive ortsdienlicher Nutzungen oder die Verschiebung sozialer Strukturen und Imageverlust für die betroffenen Gebiete. Möglich ist ein Abwertungs- und Verödungstrend eines intakten und florierenden Stadtteils mit Geschäften, deren Angebote die ortstypische Nachfrage bedienen, hin zu einem Gebiet mit eingeschränkter Angebots- und Nutzungsvielfalt. Die Ursachen hierfür können unterschiedlicher Natur sein und haben nicht in jedem Fall etwas mit der Ansiedlung von Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettbüros oder Casinos zu tun. Sie können jedoch Auslöser für Verödung und Abwertung von Gebieten sein oder bereits eingetretene Abwertungsprozesse betroffener Gebiete forcieren. Aufgrund dessen Spielhallen und Wettbüros grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet auszuschließen, ist rechtlich nicht zulässig. Allerdings bieten sich der Stadt Möglichkeiten, das Ansiedeln derartiger Unternehmen sowohl planungsrechtlich als auch gewerberechtlich zu steuern.

Ziel dieses Bauprüfdienstes ist es, die bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten von Spielhallen- und Wettbüroansiedlungen aufzuzeigen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind. Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden auch die gewerberechtlichen Rahmenbedingungen zum Glückspielwesen erläutert.

2. Rechtsgrundlagen

2.1. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht

2.2. Gewerberecht (Glücksspielwesen)

3. Zuständigkeiten

Zuständig für die Durchführung der Hamburgischen Bauordnung ( HBauO) sind die Bauaufsichtsbehörden der Bezirksämter. Abweichend hiervon werden die Aufgaben im Hafennutzungsgebiet von der Hamburg Port Authority (HPA) und im Bereich der Kehrwiederspitze, Speicherstadt, HafenCity und den Vorbehaltsgebieten von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU/ABH 23) wahrgenommen.

Sachverständige Stelle für das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Bauordnung und Hochbau, Oberste Bauaufsicht (BSU/ABH 2).

Zuständige Fachrechtsdienststellen im Glücksspielwesen 4 sind:

Wettvermittlungsstellen

Spielhallen

4. Begriffe aus dem Planungs- und Bauordnungsrecht

4.1. Vergnügungsstätte

4.1.1. Herleitung

In den Nutzungskatalogen der Baugebietsvorschriften wird der Begriff "Vergnügungsstätte" aufgeführt, ohne die darunter fallenden Nutzungen konkret zu benennen."Vergnügungsstätte" i. S. d. BauNVO

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