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Regelwerk, Bau und Planung, Hamburg

BPD 2018-3 Massivholzbau - Bauen in Massivholzbauweise
Bauprüfdienst (BPD)
- Hamburg -

Vom 5. Juli 2018
(Quelle: www.hamburg.de)
(BSW/ABH2 BPD 2018-3)



1. Gegenstand des Bauprüfdienstes

Die Änderung der Hamburgischen Bauordnung zum 01.05.2018 schafft erleichterte Voraussetzungen für die Planung und Realisierung von Bauvorhaben bis zu einer Höhe von 22 m in der sog. Massivholzbauweise, der eine systemische Vorfertigung zugrunde liegt und somit zu einer Beschleunigung des Bauprozesses beiträgt.

Die in diesem Bauprüfdienst enthaltenen Planungs- und Ausführungshinweise basieren auf Erfahrungen aus der praktischen Anwendung nach dem Stand der Technik und auf Ergebnissen von Forschungsvorhaben, die gegenwärtig in Deutschland zur erleichterten Verwendung von Holz durchgeführt werden. Da die Fortschreibung des technischen Regelwerks derzeit noch nicht abgeschlossen ist, soll der Bauprüfdienst Bauherrn, Architekten und Bauaufsichtsbehörden grundlegende Hinweise zu Konstruktionen und Ausführungsdetails geben, die bei der Planung und Beurteilung von Bauvorhaben in Massivholzbauweise beachtenswert sind.

2. Rechtsgrundlagen und Normen

2.1. Gesetze und Verordnungen

Hamburgische Bauordnung ( HBauO) vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 23.01.2018 (HmbGVBl. S. 19)

3. Zuständigkeiten

Zuständig 1 für die Durchführung der Hamburgischen Bauordnung ( HBauO) sind die Bauaufsichtsbehörden der Bezirksämter. Abweichend hiervon werden die Aufgaben im Hafennutzungsgebiet von der Hamburg Port Authority (HPA) und im Bereich der Kehrwiederspitze, Speicherstadt, Hafen City und den Vorbehaltsgebieten (z.B. Neue Mitte Altona) von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau (BSW/ABH23) wahrgenommen.

Als sachverständige Stelle steht die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau, Oberste Bauaufsicht (BSW/ABH 2) zur Verfügung.

4. Begriffsdefinitionen

4.1. Holzbauweisen

4.1.1. Massivholzbauweise

Der Massivholzbau bezeichnet eine Bauweise im Holzbau und unterscheidet sich von anderen Holzbauweisen wie dem Holzrahmenbau durch seine durchgehend massiven und somit hohlraumfreien Konstruktionen. Wand-, Dach- und Deckenelemente werden als großformatige, plattenförmige Vollholzelemente hergestellt. Konstruktiv handelt es sich dabei um Brettschicht-, Brettstapel- sowie um Brettsperrholzelemente.

Die einzelnen Brettlagen werden miteinander verleimt oder mit Holzdübeln oder Drahtstiften verbunden. Die großformatigen Bauteilelemente werden in der Regel im Werk vorgefertigt/vormontiert und auf der Baustelle zusammengesetzt.

4.1.2. Holzrahmenbau

Der Holzrahmenbau ist eine Weiterentwicklung der althergebrachten Fachwerkbauweise und wird umgangssprachlich auch als Holzständerbauweise bezeichnet. Der Holzrahmenbau zeichnet sich dadurch aus, dass ein Holzgerüst mit senkrechten und waagrechten Stäben die vertikale Tragfunktion übernimmt und die horizontale Aussteifung durch plattenförmige Wandbaustoffe, diagonal aufgebrachte Bretter oder eingelassene Streben erfolgt. Konstruktionsbedingt ergeben sich im Holzgerüst Hohlräume, die aus Schallschutz- und/oder Wärmeschutzgründen mit Dämmstoffen gefüllt werden.

4.1.3. Holztafelbauweise

Im Holztafelbau werden die flächigen, selbsttragenden Holzkonstruktionen als Tafeln bezeichnet. Sie stellen die Wände des Gesamtbauwerks einschließlich aller wesentlichen Einbauten dar, werden in einem Werk vorgefertigt und anschließend auf der Baustelle zusammengefügt.

Der Holztafelbau entspricht vom Konstruktionsprinzip dem Holzrahmenbau, unterscheidet sich aber im Grad der Vorfertigung. Die Holztafeln bestehen aus weitgehend vorgefertigten, beidseitig beplankten, vorgefertigten Elementen. Abhängig von der Wahl der Dämmstoffe können diese bereits im Gefach eingebaut sein oder werden nach der Montage der Elemente auf der Baustelle eingebracht.

4.1.4. Hybrid-Bauweise

Im Holzbau sind hybride Bauweisen durch Kombination mit anderen Baustoffen (z.B. Stahl, Beton) möglich, z.B. ein Stahlbeton-Skelettbau mit nichttragenden Außenwänden aus Holztafelelementen. Ferner sind Kombination verschiedener Holzbauweisen innerhalb eines Gebäudes möglich, z.B. die Kombination der Massivholzbauweise (z.B. tragende Wände und Geschossdecken als Massivbauteile) mit der Holztafelbauweise (z.B. Holztafelelemente für nichttragende Außenwände).

Auch die Kombination innerhalb eines Bauteils ist möglich, z.B. bei Holz-Beton-Verbunddecken werden massive Holzbauteile mit einer oberseitigen Ortbetonschicht ausgeführt.

4.2. Konstruktionsarten

4.2.1. Brettschichtholz

Für die Herstellung von Brettschichtholz wird Massivholz verwendet. In der Regel wird Brettschichtholz immer aus einer Holzart hergestellt, dazu werden mindestens drei Brettlagen in gleicher Faserrichtung verleimt. Die Holzbretter werden zunächst vorgetrocknet, gehobelt und dann der Länge nach mittels Keilzinkung zu sog. Lamellen verbunden. Diese Brettlamellen werden danach zu Kanthölzern unterschiedlicher Dimensionen verleimt (u.a. Brettschichtbinder oder Leimbinder genannt).

Abb. 1: Horizontal verleimte Brettschichtholz-Lamellen

4.2.2. Brettstapelbauweise

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