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Regelwerk
Änderungstext

Gesetz zur Stärkung von Zukunftsinvestitionen und Zukunftsvorsorge
- Niedersachsen -

Vom 19. Juni 2019
(Nds. GVBl. Nr. 9 vom 27.06.2019 S. 110)



Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über das "Sondervermögen für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen

(nicht dargestellt)

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über das "Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen bei den Hochschulen in staatlicher Verantwortung"

(nicht dargestellt)

Artikel 3
Gesetz über das "Sondervermögen zur Förderung von Krankenhausinvestitionen"

(nicht dargestellt)

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über ein Sonderprogramm zur Wirtschaftsförderung des Landes Niedersachsen

(nicht dargestellt)

Artikel 5
Änderung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes

§ 13 des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes vom 29. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 403), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2014 (Nds. GVBl. S. 208), wird wie folgt geändert:

1. Am Ende der Nummer 8 wird das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.

2. Am Ende der Nummer 9 wird der Punkt durch das Wort "und" ersetzt.

3. Es wird die folgende Nummer 10 angefügt:

"10. im Haushaltsjahr 2019 durch Umbuchung aus dem Bestand der allgemeinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 400.000 000 Euro."

ID 191425

ENDE

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(Stand: 12.07.2019)

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