Regelwerk, Bau und Planung

RL Bestands Invest 2006 (NRW)
- Inhalt -

Einleitung

1 Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand

1.1 Rechtsgrundlagen und Förderzweck

1.2 Förderfähige Maßnahmen und Fördervoraussetzungen

1.3 Art und Höhe der Förderung

1.4 Darlehensbedingungen

1.5 Miete

1.6 Weitere zu beachtende Vorschriften

2 Bauliche Anpassung von bestehenden Pflegeeinrichtungen

2.1 Rechtsgrundlagen und Förderzweck

2.2 Förderfähige Maßnahmen und Fördervoraussetzungen

2.3 Art und Höhe der Förderung

2.4 Darlehensbedingungen

2.5 Wohnkostenentlastung und Zweckbindung

3 Wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus bei hochverdichteten Wohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten

3.1 Rechtsgrundlagen und Förderzweck

3.2 Förderfähige Maßnahmen und Fördervoraussetzungen

3.3 Art und Höhe der Förderung

3.4 Darlehensbedingungen

3.5 Miete

3.6 Weitere zu beachtende Vorschriften

4 Erneuerung von selbst genutzten denkmalgeschützten, denkmalwerten und/oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden

4.1 Rechtsgrundlagen und Förderzweck

4.2 Förderfähige Maßnahmen und Fördervoraussetzungen

4.3 Art und Höhe der Förderung

4.4 Darlehensbedingungen

4.5 Weitere zu beachtende Vorschriften

5. Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand

5.1 Rechtsgrundlagen und Förderzweck

5.2 Förderfähige Maßnahmen und Fördervoraussetzungen

5.3 Art und Höhe der Förderung

5.4 Darlehensbedingungen

5.5 Miete, Belegungsbindung und Mieterinformation

5.6 Weitere zu beachtende Vorschriften

6 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Anlage Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensregelungen für Fördermaßnahmen nach den Nummern 1 bis 5 der Förderrichtlinien

1 Allgemeines

2 Förderempfängerin bzw. Förderempfänger

3 Förderantrag

4 Förderzusage, Benachrichtigungs- und Auskunftspflichten der Bewilligungsbehörde

5 Durchführung und Fertigstellung der Maßnahmen

6 Dingliche Sicherung, Auszahlung, Darlehensverwaltung

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