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Regelwerk

Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)

Vom 15. Mai 2014
(MBl. NRW. Nr. 17 vom 05.06.2014 S. 311)
Gl.-Nr.: 236



Gem.RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr - VI B 2 - B 1046 - 502.2 - u. d. Finanzministeriums - B 1046 -3- VI 2 -

Mit Erlass vom 28.02.2013 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung für den Bereich des Bundesbaus die "Richtlinie für Planungswettbewerbe ( RPW 2013)" eingeführt. Sie ist für alle Planungswettbewerbe des Bundes seit dem 2.3.2013 verbindliche Grundlage und wurde mit der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer abgestimmt.

Wenn bei Bauaufgaben des Landes, des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW und des Landesbetriebs Straßenbau NRW Planungswettbewerbe durchgeführt werden, findet die Richtlinie für Planungswettbewerbe ( RPW 2013) in der Fassung vom 31.01.2013 (BAnz AT 22.2.2013 B 4; www.bundesanzeiger.de) Anwendung. Hierdurch soll eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung erreicht werden.

Auf den RdErl. d. Ministeriums für Städtebau, Wohnen, Kultur und Sport vom 19.10.2002 (MBl. NRW. S. 1148) bezüglich der Baupolitischen Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen.

Der RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 28.02.2004 ( MBl. NRW. S. 236) wird aufgehoben. Dieser RdErl. tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2019 außer Kraft.

*) Gültigkeit bis 30.12.2027 verlängert gemäß MBl.NRW Nr. 5 vom 25.02.2022 S. 100

ENDE

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