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Regelwerk, Bau und Planung

Windenergie-Erlass - Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 8. Mai 2018
(MBl.NRW. Nr. 12 vom 22.05.2018 S. 257)
Gl.-Nr. : 2310



Archiv 2011, 2016

Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (Az. VI.A-3 - 77-30 Windenergieerlass),
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (Az. VII.2-2 - 2017/01 - Windenergieerlass) und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (Az. 611 - 901.3/202)

Nach § 1 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht, gesetzlicher Auftrag der Energiewirtschaft.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen richtet ihre Energie- und Klimapolitik neu aus. Sie erarbeitet daher unter anderem eine neue Energieversorgungsstrategie NRW und bereitet zurzeit vor, dass auch der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) entsprechend geändert wird. Am 17.04.2018 wurde der Kabinettbeschluss gefasst, das Beteiligungsverfahren für den Entwurf des LEP NRW durchzuführen. Es ist vorgesehen, einen Grundsatz aufzunehmen, der festlegt, dass bei der planerischen Steuerung von Windenergieanlagen zu Wohngebieten ein Vorsorgeabstand von 1.500 Metern eingehalten werden soll.

Der Windenergie-Erlass ist an die jeweils geltende Rechtslage anzupassen.

Die Landesregierung will die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergie erhalten, weil sie ein wesentlicher Bestandteil für das Gelingen der Energiewende ist. Daher soll beim weiteren Ausbau der Windenergie insbesondere ein angemessener Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz sowie Schutz von Bestandsanlagen sichergestellt, ebenso wie die Unterstützung des Repowerings bestehender Windparks und die Stärkung kommunaler Planungshoheit ermöglicht werden. Mit dieser Änderung werden die im Windenergie-Erlass umsetzbaren Anpassungen vorgenommen.

1 Allgemeine Hinweise

1.1 Informationsquellen

Für die Steuerung des Windenergieausbaus stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen folgende Unterlagen zur Verfügung:

  1. diesen gemeinsamen Runderlass,
  2. den Leitfaden "Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen" des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV),
  3. die Landschaftsbildeinheiten des Landesamtes für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) aus den Fachbeiträgen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (siehe unter https://www.lanuv.nrw.de/natur/eingriffsregelung/windkraft_und_landschaftsbild sowie https://www.lanuv.nrw.de/natur/landschaftsplanung/fachbeitrag),
  4. die Windenergie-Potenzialstudie des LANUV als Energieatlas NRW (siehe unter http://www.energieatlas.nrw.de),
  5. zu Fragen der wirtschaftlichen Bedeutung den Wirtschaftsbericht Nordrhein-Westfalen (siehe https://www.land.nrw/de/tags/wirtschaftsbericht und
  6. zu Fragen der Akzeptanz von Energieanlagen und der Beteiligungsverfahren: Dialog schafft Zukunft, Servicestelle für Beteiligung in NRW, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE), (siehe unter http://www.dialog-schafft-zukunft.nrw.de/).

Weitere Informationen sowie Beratungsmöglichkeiten bieten die nachfolgenden Quellen:

  1. Die Energie Agentur. NRW arbeitet im Auftrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen als operative Plattform mit breiter Kompetenz im Energiebereich. Das Netzwerk Windenergie bietet eine interaktive Plattform, auf der sich die Netzwerk-Mitglieder entlang der gesamten Wertschöpfungskette themenbezogen und lösungsorientiert austauschen können. Im Branchenführer Windenergie in NRW präsentiert sich die gesamte Wertschöpfungskette der Windindustrie aus Nordrhein-Westfalen. Das Nachschlagewerk wird online (http://www.energieagentur.nrw/windenergie/branchenfuehrer) fortlaufend aktualisiert und als Druckversion jährlich neu aufgelegt. forlaufend aktualisiert und als Druckversion jährlich neu aufgelegt.
  2. Die Fachagentur Windenergie an Land e.V. (http://www.fachagentur-windenergie.de/) begleitetet die Windenergienutzung in Deutschland systematisch, neutral, zeigt Effizienzpotentiale auf und fördert deren Hebung. Sowohl das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen als auch der Städte- und Gemeindebund, der Städtetag und der Verband kommunaler Unternehmen zählen zu deren Mitgliedern.
  3. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gGmbH (https://www.naturschutzenergiewende.de/) ist im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit tätig und ist in seiner Arbeit darauf ausgerichtet, als neutraler, anerkannter und kompetenter Ansprechpartner für alle relevanten Akteursgruppen der Energiewende zu arbeiten.

1.2 Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Infrastrukturplanungen hat im Zuge der Energiewende an Dringlichkeit gewonnen. Zukunftsentscheidungen in der Region bedürfen heute eines transparenten und partizipativen Vorgehens, in das möglichst viele lokale Interessengruppen einbezogen werden.

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