Regelwerk, Bau und Planung

SächsBauPAVO
- Inhalt -

Abschnitt 1
Zuständigkeiten für Bauprodukte
und Bauarten im Bauwesen

§ 1 Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen

§ 2 (aufgehoben)

§ 3 (aufgehoben)

§ 4 Zustimmung im Einzelfall und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung

Abschnitt 2
Verfahren zur Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle
nach der Sächsischen Bauordnung

§ 5 Anerkennung

§ 5a Weitere Niederlassungen

§ 6 Anerkennungsvoraussetzungen

§ 7 Antrag und Antragsunterlagen

§ 8 Allgemeine Pflichten

§ 9 Besondere Pflichten

§ 10 Erlöschen und Widerruf der Anerkennung

Abschnitt 3
Kennzeichnung der Bauprodukte nach
der Sächsischen Bauordnung

§ 11 Übereinstimmungszeichen

Abschnitt 4
Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender
von Bauarten nach § 16a Absatz 6 und § 25 Absatz 1 der Sächsischen Bauordnung

§ 12 Anwendungsbereich

§ 13 Nachweispflicht

§ 14 Abweichungen

Abschnitt 5
Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten
nach § 16a Absatz 7 und § 25 Absatz 2 der Sächsischen Bauordnung

§ 15 Anwendungsbereich und Überwachungsstellen

Abschnitt 6
Bauprodukte und Bauarten mit Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften gemäß
§ 88 Absatz 4a der Sächsischen Bauordnung

§ 16 Nachweis der wasserrechtlichen Eignung nach der Sächsischen Bauordnung

Abschnitt 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 17 Übergangsbestimmungen

§ 18