Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses
für die Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes sowie für Amtshandlungen der Gemeinden nach der Landesbauordnung

Vom 5. Dezember 2008
(Amtsbl. Nr. 51 vom 18.12.2008 S. 2107)


Auf Grund des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland vom 24. Juni 1964 (Amtsbl. S. 629), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530), verordnet das Ministerium für Umwelt im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen:

Artikel 1

Das Gebührenverzeichnis der Anlage zur Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes sowie für Amtshandlungen der Gemeinden nach der Landesbauordnung vom 25. August 2008 (Amtsbl. S. 1523) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 35 wird der Text in der Spalte "Nummer und Gegenstand" wie folgt gefasst:

"Amtshandlungen nach dem Erneuerbare-EnergienWärmegesetz (EE-Wärmegesetz) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen"

2. In der Spalte "Nummer und Gegenstand" wird folgende Nummer 35.3 eingefügt:

"35.3 Überprüfung nach § 11 EE-Wärmegesetz"
und in der Gebührenspalte wird die Angabe "50,00 - 500,00" eingefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 16.06.2018)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion