Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs *
Vom 20. Dezember 2004
(GVBl. Schl.-H. Nr. 1 vom 6.1.2005 S. 3)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs
Das Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 21. Oktober 1998 (GVOBl. Schl.-H. S. 303) wird wie folgt geändert:
In Absatz 3 wird die Jahreszahl "2004" durch die Jahreszahl "2008" ersetzt.
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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(Stand: 03.05.2010)
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