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Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FlBauVwV)
- Schleswig-Holstein -

Vom 13. März 2023
(Amtsbl. Schl.-H. Nr. 14 vom 03.04.2023 S. 834)



Die Verwaltungsvorschriften über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen ( FlBauVwV) vom 5. Juni 2013 - IV 283 - 515.131-12 - (Amtsbl. Schl.-H., S. 426), verlängert durch Bekanntmachung vom 03. Mai 2018 (Amtsbl. Schl.-H. S. 402), wird wie folgt geändert:

1. In Tz 1.3 wird die Angabe " § 51 Abs. 3 LBO" durch die Angabe " § 51 Abs. 2 LBO" ersetzt.

2. In Tz. 2.1 wird die Angabe " § 76 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis 4 LBO" durch die Angabe " § 76 Abs. 2 Satz 2 LBO" ersetzt.

3. Die Tz. 8.2 und 8.3

8.2 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Juli 2013 in Kraft und mit Ablauf des 31. Mai 2023 außer Kraft.

8.3 Der Erlass des Innenministeriums vom 19. Mai 2000 (Amtsbl. Schl.-H. S. 353) *) wird mit Ablauf des 30. Juni 2013 aufgehoben.

werden gestrichen.

ID 230685

ENDE

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(Stand: 11.04.2023)

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