umwelt-online: Bauregelliste a Teil 1 Anlagen (5)

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Anlage 11.1
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2008/1) -

Anlage 11.2
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2002/3) -

Anlage 11.3
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2008/1) -

Anlage 11.4
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2007/1) -

Anlage 11.5 (2006/1)

1 Biegezugfestigkeit

Die Einhaltung der charakteristischen Werte der Biegezugfestigkeit nach Tabelle 1 ist im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle durch Prüfung nach DIN EN 1288 sicherzustellen.

Die Übereinstimmung mit den geforderten Werten ist durch Herstellererklärung nachzuweisen.

Tabelle 1:

Glaserzeugnis Norm Mindestwert der charakteristischen Biegezugfestigkeit
(5 % Fraktil bei 95 % Aussagewahrscheinlichkeit)
in N/mm2
Floatglas DIN EN 572-2:2004-09 45
Poliertes Drahtglas DIN EN 572-3:2004-09 25
Ornamentglas DIN EN 572-5:2004-09 25
Drahtornamentglas DIN EN 572-6:2004-09 25

Die charakteristische Biegezugfestigkeit nach Tabelle 1 von 45 N/mm2 gilt als eingehalten, wenn die durchgeführte Versuchsreihe Tabelle 2 genügt. Für den Wert von 25 N/mm2 gilt Entsprechendes nach Tabelle 3.

Tabelle 2: Überprüfungen der charakteristischen Biegefestigkeit von 45 N/mm2 (5 % Fraktil, 95 % Aussagewahrscheinlichkeit), jeweils Mindest-Mittelwert in N/mm2

Probenanzahl Variationskoeffizient
0,28 0,25 0,20 0,15 0,10
5 n.z.* n.z.* n.z.* 83 51
10 n.z.* n.z.* 88 59 43
20 128 102 71 52 41
30 110 91 66 50 40
* nicht zulässig

Tabelle 3: Überprüfungen der charakteristischen Biegefestigkeit von 25 N/mm2 (5 % Fraktil, 95 % Aussagewahrscheinlichkeit), jeweils Mindest-Mittelwert in N/mm2

Probenanzahl Variationskoeffizient
0,28 0,25 0,20 0,15 0,10
5 n.z.* n.z.* n.z.* 46 28
10 n.z.* n.z.* 49 33 24
20 71 57 39 29 23
30 61 51 37 28 22
* nicht zulässig

Die Proben dürfen zur Erreichung eines kleineren Variationskoeffizienten durch Berieselung mit Aluminiumkorund P16 aus 1 m Höhe vorgeschädigt werden. Dabei muss die Zeit zwischen Berieselung und Prüfung (Raumtemperatur, 50-65 % rel. Luftfeuchtigkeit) kleiner als 60 Minuten sein.

Der Nachweis der Einhaltung der in Tab. 1 geforderten Mindestwerte der charakteristischen Biegefestigkeit gilt auch als erbracht, wenn bei einer Versuchsserie von mindestens 20 Prüfkörpern der geforderte Mindestwert nicht unterschritten wird.

2 Wesentliche Merkmale für das Ü-Zeichen

Im Rahmen der Ü-Kennzeichnung ist die Kurzbezeichnung "BRL a Teil 1 Anlage 11.5" und die Kurzbezeichnung des Basiserzeugnisses aufzuführen (z.B. "DIN EN 572-2: 2004-09" für Floatglas). Zusätzlich ist der charakteristische Wert der Biegezugfestigkeit anzugeben.

Anlage 11.6 (2006/1)

1 Biegezugfestigkeit

Für die Beschichtung sind Basisglasprodukte nach Bauregelliste a Teil 1 zu verwenden. Der Beschichtungsbetrieb hat durch Herstellererklärung zu bestätigen, dass die in der Bauregelliste a Teil 1 geforderten Mindestwerte der charakteristischen Biegezugfestigkeit des verwendeten Basisglasproduktes auch nach der Beschichtung noch eingehalten sind.

2 Wesentliche Merkmale für das Ü-Zeichen

Im Rahmen der Ü-Kennzeichnung ist die Kurzbezeichnung "BRL a Teil 1 Anlage 11.6" und die Kurzbezeichnung des Basiserzeugnisses aufzuführen. Zusätzlich ist der charakteristische Wert der Biegezugfestigkeit anzugeben.

Anlage 11.7 (2006/1)

1 Biegezugfestigkeit und Bruchbild

Folgende Eigenschaften sind durch Übereinstimmungserklärung des Herstellers zu gewährleisten:

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