Regelwerk, Boden/Altlasten

NBodSUVO
- Inhalt -

Erster Teil
Sachverständige

§ 1 Anerkennung von Sachverständigen

§ 2 Anerkennungsvoraussetzungen

§ 3 Pflichten anerkannter Sachverständiger

§ 4 Anerkennungsverfahren

§ 4a Bewertung der Sachkunde

§ 5 Befristung der Anerkennung

§ 6 Vereinfachtes Verfahren

§ 7 Verzeichnis der Sachverständigen, öffentliche Bekanntgabe

§ 8 Erlöschen und Widerruf der Anerkennung

§ 9 Zuständige Stelle

Zweiter Teil
Untersuchungsstellen

§ 10 Mitteilungspflicht anerkannter Sachverständiger

§ 11 Sachkunde und Zuverlässigkeit von Untersuchungsstellen

§ 12 Übergangsregelungen

§ 13 - gestrichen - 

Dritter Teil
Schlussvorschrift

§ 14 In-Kraft-Treten

Anlage Anforderungen an die Sachkunde und die gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen

1 Allgemeine Anforderungen

1.1 Grundsätzliche Befähigungen

1.2 Vor- und Fortbildung

1.3 Allgemeine fachliche Kenntnisse

1.4 Allgemeine rechtliche und verwaltungsorganisatorische Kenntnisse

2 Sachgebietsspezifische Anforderungen

2.1 Sachgebiet "Flächenhafte und standortbezogene Erfassung und historische Erkundung"

2.1.1 Fachrichtung

2.1.2 Besondere fachliche Befähigungen

2.1.3 Besondere fachliche Kenntnisse

2.2 Sachgebiet "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Gewässer"

2.2.1 Fachrichtung

2.2.2 Besondere fachliche Befähigungen

2.2.3 Besondere fachliche Kenntnisse

2.3 Sachgebiet "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Pflanze, Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien"

2.3.1 Fachrichtung

2.3.2 Besondere fachliche Befähigungen

2.3.3 Besondere fachliche Kenntnisse

2.4 Sachgebiet "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Mensch"

2.4.1 Besondere fachliche Befähigungen

2.4.2 Besondere fachliche Kenntnisse

2.5 Sachgebiet "Sanierung"

2.5.1 Fachrichtung

2.5.2 Besondere fachliche Befähigungen

2.5.3 Besondere fachliche Kenntnisse

2.6 Sachgebiet "Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wasser"

2.6.1 Fachrichtung

2.6.2 Besondere fachliche Befähigungen

2.6.3