umwelt-online: RL über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten (2)

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Anlage 1


An
siehe Nr.6.1.1 der Richtlinie 

Antrag
auf Gewährung einer
Zuwendung für Maßnahmen
nach den Nr. 2.1.1 - 2.2.3

Betr.:

Bezug:

1 Antragstellerin/Antragsteller

Name/Bezeichnung:
Anschrift: Straße/PLZ/Ort/Kreis
Auskunft erteilt: Name/Telefon (Durchwahl)
Gemeindekennziffer: Konto-Nr.
Bankverbindung:
Bezeichnung des Kreditinstitutes Bankleitzahl

2 Maßnahme

Bezeichnung (Entwurf, Aufsteller):  
Durchführungszeitraum: von/bis

3 Finanzierungsplan

Zeitpunkt der voraussichtlichen
Fälligkeit (Kassenwirksamkeit)
  20.. 20.. 20.. und folg.
  in EUR
  1 2 3 4
3.1 Gesamtkosten      
3.2 davon grundsätzlich zuwendungsfähige Ausgaben      
3.3 abzzgl. Leistungen Dritter
(ohne öffentliche Förderung)
./. ./. ./.
3.4 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben = = =
3.5 Beantragte Förderung (Nr. 4)      
3.6 bewilligte/beantragte öffentliche Förderung (ohne 3.5) durch .............      
3.7 Eigenanteil      

4 Beantragte Förderung

Zuwendungsbereich
(Maßnahme)
Zuweisungen/Zuschuss
EUR
v. H. von Nr. 3.4
1 2 3
 


   
Summe    

5 Begründung

5.1 Zur Notwendigkeit der Maßnahme (u.a. Standort, Konzeption, Ziel, Zusammenhang mit anderen Maßnahmen, Maßnahmen desselben Aufgabenbereichs in vorhergehenden oder folgenden Jahren, alternative Möglichkeiten, Nutzen).

5.2 Zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a. Eigenmittel, Förderhöhe, Landesinteresse an der Maßnahme, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten).

6 Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen

Darstellung der angestrebten Auslastung bzw. des Kostendeckungsgrades, die voraussichtliche Höhe und die Tragbarkeit der Folgelasten für die Antragstellerin/für den Antragsteller, Finanzlage der Antragsstellerin/des Antragstellers.

7 Erklärungen

Die Antragstellerin/der Antragsteller erklärt, dass

7.1 mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird; als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten, *

7.2 mit der Maßnahme zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr bereits begonnen wurde, *

7.3 sie/er geprüft hat, ob ein Ordnungspflichtiger zu den Kosten der Maßnahme herangezogen werden kann, und

sie/er das Ergebnis der Prüfung aktenkundig gemacht hat (Ergebnis der Prüfung als Anlage beifügen),

7.4 sie/er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt */berechtigt * ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben (Nr.3.2) berücksichtigt hat (Preise ohne Umsatzsteuer),

7.5 die Angaben in diesem Antrag (einschl. Antragsunterlagen) vollständig und richtig sind,

7.6 (außerdem bei juristischen Personen des privaten Rechts): sie/er davon Kenntnis genommen hat, dass alle Angaben dieses Antrages, von denen die Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig sind, subventionserheblich im Sinne § 264 Strafgesetzbuch i.V.m. § 1 Landessubventionsgesetz sind,

für Maßnahmen nach der Nr. 2.1.1

7.7 die ihr/ihm bisher vorliegenden Unterlagen keine ausreichende Gefährdungsabschätzung ermöglichen

für Maßnahmen nach den Nrn. 2.1.1 und 2.1.2

7.8 sie/er die Voraussetzungen nach den Nrn. 3.1 oder 3.2.1 oder 3.2.2 erfüllt, *

7.9 die Altlablagerung oder der Altstandort wiedergenutzt werden soll, *

für Maßnahmen nach Nr. 2.1.2

7.10 eine Gefährdungsabschätzung vorausgegangen ist, *

für Maßnahmen nach den Nrn. 2.2.1 und 2.2.2

7.11 eine Gefährdungsabschätzung oder Sanierungsuntersuchung vorgenommen wurde, *

7.12 eine Gefährdungsabschätzung oder Sanierungsuntersuchung wegen Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr nicht vorgenommen werden konnte, aber eine ordnungsbehördliche Überwachungs- oder Sanierungsmaßnahme angeordnet wurde, *

7.13 sie/er die Voraussetzungen nach den Nrn. 3.1 oder 3.2.1 oder 3.2.2 erfüllt, *

7.14 die Maßnahme nach der bestehenden Nutzung notwendig ist,

7.15 von der Altlast eine Gefahr entsprechend den Nrn. 4.3.2.1 - 4.3.2 4 ausgeht,

7.16 die Voraussetzungen der Nrn. 4.3.3.1, 4.3.3.2, 4.3.3.3, 4.3.3.4 oder 4.6 vorliegen, *

7.17 die Voraussetzungen der Nrn. 4.4 - 4.4.4 vorliegen. *

8 Anlagen

  1. Erläuterung und genaue Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme
  2. Kostenberechnung
  3. Zeitplan
  4. Gefährdungsabschätzung, Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplan *
  5. Prüfergebnis nach Nr. 8.3
  6. ordnungsbehördliche Anordnung/Vergleich *
  7. Angaben zur kommunalen Planung für die Wiedernutzbarmachung *
  8. Angabe des vorgesehenen Vergabeverfahrens
  9. Anlage 1 der "Vorläufigen Richtlinien über die Aufstellung von Dringlichkeitslisten für die Gewährung von Zuwendungen für die Sanierung von Altlasten" (RdErl. d. Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten v. 14.3.1985 - SMBl NW. 74 -), sofern Maßnahmen nach Nr. 1.1.1 außerhalb der Dringlichkeitsliste beantragt werden.

(Ort/Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift)

9 Kommunalaufsichtliche Stellungnahme

  1. Kommune ohne Haushaltssicherungskonzept (HSK)? ja/nein *
  2. Maßnahme kann aus dem Haushalt finanziert werden? ja/nein *
  3. Stellungnahme zur Haushaltsverträglichkeit bei Kommunen mit HSK:
(Ort/Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift)

10 Ergebnis der Antrags-Prüfung durch das Staatliche Umweltamt (StUA)

  1. Nach Prüfung der dem Antrag beigefügten Pläne, Erläuterungen, Kostenberechnungen und sonstiger Unterlagen wird festgestellt, dass die Maßnahme den sich aus dem Förderzweck ergebenden fachlichen Anforderungen hinsichtlich der Gefahrenermittlung/-abwehr und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - nicht - entspricht *. Die fachliche Stellungnahme wurde beigefügt.
  2. Berechnung der Zuwendung:
a) Gesamtkosten ..................... EUR
b) nicht zuwendungsfähige Ausgaben ..................... EUR
c) zuwendungsfähige Ausgaben ..................... EUR
d) der Höchstbetrag der Zuwendung beträgt bei einem Fördersatz von 80 v. H und wird als angemessen erachtet ..................... EUR


(Ort/Datum)  (Rechtsverbindliche Unterschrift)

.

Anlage 2


(Bewilligungsbehörde)

...............................................

(Anschrift der/des Zuwendungsempfänger/in)

Ort/Datum

 

Telefon: .................................

 

Kennziffer: ............................

Zuwendungsbescheid
(Projektförderung)

Betr. Zuwendungen des Landes Nordrhein Westfalen;
  hier: ....................................................................................................................
Bezug: Ihr Antrag vom ...................................................................................................
Anlg.: - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G -

- Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau)

- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

- Antrag (3. Ausfertigung)

................................................................................................................................................

I.

1 Bewilligung

Auf Ihren v.g. Antrag bewillige ich Ihnen

für die Zeit vom ................................... bis ................................... (Bewilligungszeitraum)

eine Zuwendung in Höhe von ................................... EUR (Höchstbetrag)

(in Buchstaben ................................... Euro)

2 Zur Durchführung folgender Maßnahme

(Genaue Bezeichnung des Zuwendungszwecks. Als Zweckbindungsfrist sind für Gebäude mindestens 12 Jahre und für bewegliche Gegenstände mindestens 5 Jahre vorzusehen.)

3 Finanzierungsart/höhe

Die Zuwendung wird in der Form der Anteilfinanzierung in Höhe von
(Höchstbetrag siehe Zuwendungsbetrag) zu zuwendungsfähigen
v. H. .................................
Gesamtausgaben in Höhe von
als Zuweisung/Zuschuss gewährt.
EUR .................................

4 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben*

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden wie folgt ermittelt:

5 Bewilligungsrahmen

Die Bereitstellung der Zuwendung ist wie folgt vorgesehen:

im Haushaltsjahr 20 : ............................ EUR
im Haushaltsjahr 20 ............................ EUR
im Haushaltsjahr 20 ............................ EUR
im Haushaltsjahr 20 ............................ EUR
Folgejahre ............................ EUR
   

6 Auszahlung

Die Zuwendung wird im Rahmen der verfügbaren Landesmittel auf Grund der Anforderungen nach den Nrn. 1.4 ANBest-G/1.4 ANBest-P ausgezahlt.

Die Anforderungen auf Auszahlung von Teilbeträgen sind an die Bewilligungsbehörde zu richten.

II.

Nebenbestimmungen

Die beigefügten ANBest-G / ANBest-P / NBest-Bau sind Bestandteil dieses Bescheides. Abweichend oder ergänzend hierzu wird folgendes bestimmt:

  1. Der Baubeginn und die Beendigung der Baumaßnahme sind dem zuständigen StUa bzw. StUfAU OWL rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
  2. Kann die Zuwendung im Jahr der Kassenwirksamkeit nicht oder nicht in voller Höhe abgerufen werden, hat der Zuwendungsempfänger dies bis zum 31.10. eines jeden Jahres der Bewilligungsbehörde mitzuteilen.
  3. Leistungen von Ordnungspflichtigen oder Dritten innerhalb von 10 Jahren nach der Bewilligung sind der Bewilligungsbehörde mitzuteilen, die Zuwendung ist unter Zugrundelegung dieser Leistungen unaufgefordert anteilig an das Land zurückzuzahlen. Der dem Land zustehende Anteil richtet sich nach Nr. 4.7 der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten", RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 16.11.2004 - IV-5 - 564 (SMBl. NRW. 74).
  4. Die Untersuchungsergebnisse, z.B. in Form von Gutachten, Untersuchungsberichten einschl. der Probenahmeprotokolle und Analysenprotokolle, sind der Bewilligungsbehörde zweifach in schriftlicher und einfach in digitaler Form vorzulegen.
  5. [Ggf. Nebenbestimmung in Anwendung des RdErl. des Innenminsteriums zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung vom 12.04.1999 (SMBl. NRW. 20020)].
  6. Beinhaltet die Zuwendung auch Ausgaben für den Bau oder Ausbau von Grundwassermessstellen, ist dem örtlich zuständigen StUA, im Regierungsbezirk Detmold dem StAfUa OWL, die Nutzung dieser Messstellen im Rahmen der Ermittlung der Grundlagen des Wasserhaushaltes (§ 19 LWG) zu ermöglichen. Die Unterhaltungspflicht der Eigentümerin oder des Eigentümers bleibt davon unberührt.
  7. Die Maßnahme ist vom ..................... bis zum ..................... durchzuführen

III.

Hinweise

  1. Ich weise darauf hin, dass alle Angaben im Antrag, von denen nach den "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten" RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 16.11.2004 (SMBl. NRW. 74) die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig sind, subventionserheblich i. S. des § 264 Strafgesetzbuch i. V. mit § 1 Landessubventionsgesetz sind (gilt nicht für Gemeinden/GV).
  2. Sie sind verpflichtet, mir unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Zuwendung entgegenstehen oder für die Rückforderung der Zuwendung erheblich sind.
  3. Bei der Vergabe von Ingenieur- und Gutachterleistungen wird empfohlen das "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (HIV-Was)" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser in der jeweils gültigen Fassung zu beachten (Herstellung und Vertrieb: Kulturbuch-Verlag GmbH, 12351 Berlin, Sprossenweg 3).

IV.

Rechtsbehelfsbelehrung

(Unterschrift)

.

Anlage 3


(Bewilligungsbehörde) ........................................................
Ort/Datum
(Anschrift der/des Zuwendungsempfänger/in) Telefon: ..........................................

Kennziffer : ....................................

Vorläufiger Zuwendungsbescheid
(Projektförderung)

Betr.: Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen;
  hier: ...........................................................................................................................
Bezug: Ihr Antrag vom .........................................................................................................
Anlg.: - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G -

- Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau)

- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

- Antrag (3. Ausfertigung)

.................................................................................................................................................................

I.

1 Bewilligung

Auf Ihren v.g. Antrag bewillige ich Ihnen vorläufig und vorbehaltlich der endgültigen Festsetzung

für die Zeit vom .......................... bis .......................... (Bewilligungszeitraum)

eine Zuwendung in Höhe von .......................... EUR (Höchstbetrag)

(in Buchstaben : .......................... Euro)

2 Zur Durchführung folgender Maßnahme

Zur Durchführung der im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung und Sanierungsuntersuchung ** notwendigen Maßnahmen, die nach dem Kenntnisstand im Zeitpunkt der Antragstellung näher zu bezeichnen sind: (Genauere Bezeichnung ggf. auf besonderem Blatt)

3 Finanzierungsart/höhe

Die Zuwendung wird in der Form der Anteilfinanzierung in Höhe von
(Höchstbetrag siehe Zuwendungsbetrag) zu vorläufigen zuwendungsfähigen
.......................... v. H.
Gesamtausgaben in Höhe von
als Zuweisung/Zuschuss gewährt.
.......................... EUR

4 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben **

Die vorläufigen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurden wie folgt ermittelt:

5 Bewilligungsrahmen

Die Bereitstellung der Zuwendung ist wie folgt vorgesehen:

im Haushaltsjahr 20....... ................................. EUR
im Haushaltsjahr 20....... ................................. EUR
im Haushaltsjahr 20....... ................................. EUR
im Haushaltsjahr 20....... ................................. EUR
Folgejahre ................................. EUR

6 Auszahlung

Die Zuwendung wird im Rahmen der verfügbaren Landesmittel auf Grund der Anforderungen nach den Nrn. 1.4 ANBest-G/1.4 ANBest-P ausgezählt.

Die Anforderungen auf Auszahlung von Teilbeträgen sind an die Bewilligungsbehörde zu richten.

II.

Nebenbestimmungen

Die beigefügten ANBest-G / ANBest-P / NBest-Bau sind Bestandteil dieses Bescheides. Abweichend oder ergänzend hierzu wird folgendes bestimmt:

  1. Der Baubeginn und die Beendigung der Baumaßnahme sowie wesentliche Änderungen in der Durchführung der Maßnahme sind dem zuständigen StUa bzw. StUfAU OWL rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.
  2. Kann die Zuwendung im Jahr der Kassenwirksamkeit nicht oder nicht in voller Höhe abgerufen werden, hat der Zuwendungsempfänger dies bis zum 31.10. eines jeden Jahres der Bewilligungsbehörde mitzuteilen.
  3. Leistungen von Ordnungspflichtigen oder Dritten innerhalb von 10 Jahren nach der Bewilligung sind der Bewilligungsbehörde mitzuteilen, die Zuwendung ist unter Zugrundelegung dieser Leistungen unaufgefordert anteilig an das Land zurückzuzahlen. Der dem Land zustehende Anteil richtet sich nach Nr. 4.7 der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten", RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 16.11.2004 - IV-5 - 564 (SMBl. NRW. 74).
  4. Die Untersuchungsergebnisse, z.B. in Form von Gutachten, Untersuchungsberichten einschl. der Probenahmeprotokolle und Analysenprotokolle, sind der Bewilligungsbehörde zweifach in schriftlicher und einfach in digitaler Form vorzulegen.
  5. [Ggf. Nebenbestimmung in Anwendung des RdErl. des Innenminsteriums zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung vom 12.04.1999 (SMBl. NRW. 20020)].
  6. Beinhaltet die Zuwendung auch Ausgaben für den Bau oder Ausbau von Grundwassermessstellen, ist dem örtlich zuständigen StUA, im Regierungsbezirk Detmold dem StAfUa OWL, die Nutzung dieser Messstellen im Rahmen der Ermittlung der Grundlagen des Wasserhaushaltes (§ 19 LWG) zu ermöglichen. Die Unterhaltungspflicht der Eigentümerin oder des Eigentümers bleibt davon unberührt.
  7. Die Maßnahme ist vom ................ bis zum ................ durchzuführen

III.

Hinweise

  1. Die Entscheidung über die Bewilligung einschließlich etwaiger Nebenbestimmungen i. S. d. § 36 Abs. 2 VwVfG. NRW. und das Behaltendürfen der gewährten Zuwendung ist vorläufig; eine endgültige Entscheidung gemäß § 35 VwVfG. NRW., die von dem Ergebnis der weiteren verwaltungsseitigen und fachtechnischen Prüfung abhängt, bleibt vorbehalten.
  2. Die vorläufige Entscheidung schafft kein Vertrauen in das Recht, die gewährte Zuwendung behalten zu dürfen und auf den Inhalt etwaiger Nebenbestimmungen i. S. d. § 36 Abs. 2 VwVfG. NRW. Der Zuwendungsempfänger kann sich gegenüber einer etwaigen Rückforderung der Zuwendung weder auf den Wegfall der Bereicherung noch auf die verfahrensgesetzliche Jahresfrist (§§ 48 Abs. 4 Satz 1, 49 Abs. 3 letzter Satz VwVfG. NRW.) berufen.
  3. Ich weise darauf hin, dass alle Angaben im Antrag, von denen nach den "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten" RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 16.11.2004 (SMBl. NRW. 74) die Bewilligung, Gewährung Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig sind, subventionserheblich i. S. des § 264 Strafgesetzbuch i. V. mit § 1 Landessubventionsgesetz sind (gilt nicht für Gemeinden/GV).
  4. Sie sind verpflichtet, mir unverzüglich alle Tatsachen mitzuteilen, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Zuwendung entgegenstehen oder für die Rückforderung der Zuwendung erheblich sind.
  5. Bei der Vergabe von Ingenieur- und Gutachterleistungen wird empfohlen das "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (HIV-Was)" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser in der jeweils gültigen Fassung zu beachten (Herstellung und Vertrieb: Kulturbuch-Verlag GmbH, 12351 Berlin, Sprossenweg 3).

IV.

Rechtsbehelfsbelehrung

(Unterschrift)

* Nichtzutreffendes streichen

** nur ausfüllen, wenn beantragter und bewilligter Betrag nicht übereinstimmen oder andere Gründe die Darstellung erforderlich machen.

ENDE

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